Planungspanne Rheinbrücke mit Treppe - 54 Zentimeter Höhenunterschied
Laufenburg - Grund für den planerischen Fauxpas ist zum einen die generell unterschiedliche Höhenberechnung in Deutschland und der Schweiz - zum anderen die Schusseligkeit des beauftragten Ingenieurbüros.
Während man bei den Schweizer Nachbarn nämlich das Niveau des Mittelmeeres bei der Berechung einer Höhe zu Grunde legt, orientieren sich die Deutsch gen Norden, an der Nordsee. Das wäre an sich noch kein Problem: "Die sich daraus ergebende Differenz von 27 Zentimetern ist natürlich bekannt und auf dem Papier war alles klar", so Beat von Arx, Abteilungsleiter im Bauamt des Schweizer Kantons Aargau. In der Wirklichkeit nur leider nicht: Statt auf der Schweizer Seite das Niveau um 27 Zentimeter anzuheben, wie nötig, senkten die Planer die Brücke um 27 Zentimeter ab. 27 plus 27: Macht einen Höhenunterschied von 54 Zentimetern.
Jetzt muss auf deutscher Seite der Straßenanschluss tiefer gelegt werden, damit die "Hochrheinbrücke" überhaupt passierbar ist. Den Umbau findet allerdings nicht auf Kosten der Steuerzahler statt - den entstandenen Schaden übernimmt die Haftpflichtversicherung des Ingenieurbüros.
Vielleicht sollten die deutschen und Schweizer Laufenburger noch über einen neuen Name für ihr Bauwerk nachdenken: "Hochnotpeinlich-Brücke" wäre doch recht hübsch.