Prozess-Überbleibsel Jackson bekommt Pornohefte zurück
Santa Maria - Richter Robert Melville, der den Prozess gegen den Popstars wegen angeblichen Kindesmissbrauchs geleitet hatte, gab den Weg für die Rückgabe nun frei. Er erteilte der Staatsanwaltschaft gestern eine entsprechende Anweisung.
"Alles, was sichergestellt und nicht vor Gericht gebracht wurde und was zudem nicht verboten ist, soll Herrn Jackson zurückgegeben werden", erklärte Melville. Auch Gegenstände, die vor Gericht als Beweisstücke verwendet wurden, bekommt Jackson zurück - allerdings noch nicht sofort. Journalisten sollen noch die Möglichkeit bekommen, die Stücke zu begutachten. Von der Abmachung sind jedoch Videoaufnahmen mit Jackson und dem Kläger ausdrücklich ausgenommen.
Die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände hatten Jacksons Anwälte erwirkt. Der Popstar war im vergangenen Monat vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen worden.