Kein Räumungsstopp RWE darf Grundstücke von Landwirt in Lützerath abbaggern

Braunkohletagebau nahe Lützerath (2021): Die Bagger fressen sich durch den Boden
Foto: Jochen Tack / imago images/Jochen TackIm juristischen Streit um die Grundstücke eines Landwirts an der Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler in Lützerath hat ein Gericht zugunsten des Energiekonzerns RWE entschieden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag die Beschwerden des Landwirts und zweier Mieter zurück. Somit darf der Konzern die betroffenen Grundstücke abbaggern und die dafür erforderlichen Vorbereitungen treffen.
Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Der Landwirt und die Mieter auf dessen Hof hatten sich mit Eilanträgen gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt, mit denen RWE vorzeitig in den Besitz der Grundstücke an der Abbruchkante kam. Damit kann der Konzern Wald roden, Gebäude abreißen und Grundstücke zur Gewinnung von Braunkohle abbaggern.
Beschlüsse unanfechtbar
Die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar, erklärte das Gericht . Dementsprechend sei auch die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg zugunsten der Braunkohleförderung nicht zu beanstanden. Aus der Beschwerde des Landwirts habe sich auch nicht ergeben, dass es alternative Tagebauführungen zur Verschonung seiner Grundstücke gebe, die ohne den Entzug anderer privater Grundstücke auskämen.
Nach Auffassung des OVG ergibt sich die Dringlichkeit der Fortführung des Tagebaus Garzweiler daraus, dass zwei Kraftwerke mit dessen Kohle versorgt werden. Eine Ersatzversorgung aus dem Braunkohletagebau Hambach ließe sich, wenn überhaupt, »nicht ohne größeren Aufwand realisieren«. Um dem Landwirt die Grundstücke zu entziehen, reiche es aus, dass die Versorgung des Energiemarkts mit Braunkohle gefährdet sei. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21).
Zur Ausdehnung des Kohletagebaus wollte RWE den Ort Lützerath ursprünglich bis September vergangenen Jahres abreißen, die Umsiedlung der Bewohner hatte bereits im Jahr 2006 begonnen. Gegen den geplanten Abriss gibt es erheblichen Widerstand, außerdem laufen noch mehrere Gerichtsverfahren. Unter dem Motto »Alle Dörfer bleiben« protestierten Tausende Menschen gegen das weitere Vorrücken des Tagebaus.
Am Wochenende nach der Gerichtsentscheidung soll es eine Demonstration in Lützerath geben. Nur noch wenige Gebäude stehen hier und seit Monaten leben Klimaaktivisten in Zelten, Wohnwagen und verlassenen Häusern. Der Hambacher Forst wurde bei den Protesten als »Hambi« berühmt, Lützerath heißt nun »Lützi«. Wie im Hambacher Wald haben Aktivisten einige Baumhäuser gebaut.
Am Verwaltungsgericht Aachen sind noch Klagen gegen die Grundabtretung, wie Enteignungen im Bergrecht genannt werden, und Besitzeinweisung im Hauptsacheverfahren anhängig. Enteignungen wie zum Beispiel beim Autobahnbau oder im Streit um Lützerath beim Tagebau sind immer dann möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit bejaht wird.