Staatsbürgerschaft Ströbele zweifelt am deutschen Papst
Berlin - Ströbele stellte nach Angaben der Zeitung "Tagesspiegel" eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, um den Sachverhalt zu klären. Laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) müsste Joseph Ratzinger eigentlich seine deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, vermutet der Berliner Abgeordnete. Denn laut Paragraf 25 verliere jeder die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald er eine ausländische Staatsbürgerschaft beantragt und annimmt.
Der Katholik Ströbele sei überzeugt, dass Papst Benedikt XVI. als Kirchen- und Staatsoberhaupt automatisch auch die vatikanische Staatsbürgerschaft innehabe, berichtet die Zeitung. Die rot-grüne Regierung wollte 1999 die doppelte Staatsbürgerschaft einführen, war dabei aber an der Union gescheitert.
Viel Erfolg wird Ströbele bei seinen Bemühungen, dem Papst den deutschen Pass zu nehmen, wohl kaum haben. Zwar hat Papst Benedikt XVI. zweifelsohne die vatikanische Staatsangehörigkeit - und das nicht erst seit seiner Wahl zum Kirchenoberhaupt, sondern auch schon während seiner Zeit als Kurienkardinal -, jedoch ist diese Staatszugehörigkeit keine gewöhnliche Nationalität, die durch Geburt oder Abstammung verliehen wird. Die vatikanische Staatsangehörigkeit ist rein funktionsbezogen und provisorisch. Nur wenige hundert Menschen besitzen sie.
Würde Joseph Ratzinger beispielsweise als Papst abdanken, verlöre er damit auch die vatikanische Staatsangehörigkeit. Da das deutsche Recht außerdem nicht grundsätzlich eine Doppelstaatsangehörigkeit verbietet, sondern durchaus Ausnahmen vorsieht, kann angenommen werden, dass Benedikt auch weiterhin Deutscher sein darf. Auch die Zusendung von Briefwahlunterlagen vor der Bundestagswahl dürfte rechtens gewesen sein. Benedikt machte jedoch von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch mit dem Hinweis, ein Papst wähle nicht.
Auch Johannes Paul II. konnte wegen der besonderen Natur der vatikanischen Staatsangehörigkeit seinen polnischen Pass behalten. Das machte es den Kommunisten 1979 unmöglich, ihm die Einreise in seine Heimat zu verweigern.