Dieser Beitrag wurde am 22.06.2017 auf bento.de veröffentlicht.
Der Bundestag hat am Donnerstag ein neues Gesetz beschlossen, das die Überwachung von Messenger-Diensten ermöglicht (SPIEGEL ONLINE). Das bedeutet: Polizisten dürfen künftig Dienste wie WhatsApp und Telegram heimlich auslesen – wenn ein Richter das für Ermittlungen erlaubt.
Bislang war es nur möglich, Sms zu lesen oder Telefonate abzuhören – viele Messenger sind hingegen verschlüsselt. Wenn Ermittler Daten mitlesen, können sie damit meist nicht viel anfangen (bento).
Um die Verschlüsselung zu umgehen, müssen Polizisten eine Spähsoftware installieren, die die unverschlüsselten Nachrichten direkt vom Handy mitlesen kann, also bevor sie verschlüsselt versendet werden.
Diese Software wird oft Bundestrojaner genannt. Das neu beschlossene Gesetz erlaubt nun den Einsatz dieses Trojaners bei WhatsApp und anderen Messengern.
Offiziell dient die Maßnahme zur Terrorbekämpfung – Kritiker sehen es jedoch als Angriff auf die Privatsphäre jedes Einzelnen (netzpolitik.org).
Warum ist das wichtig?
Staatstrojaner darf die Polizei schon seit 2009 im Kampf gegen Terroristen einsetzen. Also dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr bestehen.
Mit dem neuen Gesetz wird das Instrument aber so ausgeweitet, dass jedes Handy gehackt werden kann – und auch Alltagskriminalität wie Diebstahl verfolgt wird. Unter dem Denkmantel der Terrorbekämpfung wird so ein Schlupfloch frei, mit dem jeder Bürger überwacht werden kann.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Gesetz ist verabschiedet. Aber es ist fraglich, ob es Bestand hat. Da diese Form der Überwachung gegen das Grundgesetz verstößt, kann das Verfassungsgericht das Gesetz wieder kippen.
Was die Messenger davon halten, haben sie schon vorab verkündet:
Korrektur: Ursprünglich stand über diesem Artikel die Überschrift "Die Polizei kann ab sofort deine WhatsApp-Chats heimlich mitlesen". Das war uns nicht genau genug, denn die Polizei darf Chats erst dann mitlesen, wenn ein Richter das erlaubt. Und sie kann es auch nicht automatisch, sie darf dann versuchen, einen Trojaner auf einem Handy zu installieren. (23.6.2017)