Verbände Strafanzeige gegen Präsidenten des Deutschen Eishockey-Bundes Reindl
Am Donnerstag hat Hendrik Ansink, Vorsitzender des Eishockeyverbands Hessen, bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen Reindl erstattet – unter anderem wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung und der Untreue zum Nachteil des DEB. Im Juni hatten der SPIEGEL und die »Augsburger Allgemeine« über undurchsichtige Geldflüsse zwischen dem DEB, dessen Tochtergesellschaft DEB Eishockey-Sportgesellschaft mbH und dem Sportvermarkter Infront berichtet.

Ein Quantum Angst
Kanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach drängen auf ein Gesetz, das Covid-19-Impfungen zur Pflicht macht – doch vorlegen sollen zuerst die Abgeordneten. Unterdessen sinkt dafür die Zustimmung in der Bevölkerung wieder leicht, und die Gegner bekommen auf ihren Demos Zulauf.
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Drei Landesverbände waren daraufhin beim DEB mit einem detaillierten Fragenkatalog zu den Geschäften vorstellig geworden. DEB-Präsident Reindl hatte im Gegenzug massiv gegen seine Kritiker mobil gemacht. Weil Reindl eine mit Ansink vereinbarte Aussprache platzen ließ und auch der Schriftsatz eines Vereinsrechtsexperten ohne Folgen blieb, sah Ansink – wie er Vertrauten sagte – keinen anderen Weg mehr als die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Der DEB teilte mit, »weder Inhalt noch Existenz einer Anzeige« zu kennen. Die gegen Reindl erhobenen Vorwürfe seien »unzutreffend«. Überdies hätten Ansink und Mitstreiter »Auskunftsangebote« unbeantwortet gelassen oder abgelehnt.