Volksverhetzung und üble Nachrede Rechtsextremer Netzaktivist Sven Liebich zu Haft verurteilt
Rechtsextremist Liebich im Juli vor dem Amtsgericht Halle
Foto: Heiko Rebsch / dpaDas Amtsgericht Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Damit ist Liebich zum ersten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt worden – unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs.
In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus. So wurde er 2020 zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Im Gericht wurden damals Videoaufnahmen und Aufkleber gezeigt, die Liebich via Internet zum Kauf angeboten hatte. Der Angeklagte war im Anzug und mit einem schwarzen Mundschutz, auf dem in weißen Buchstaben das Wort »Maulkorb« stand, im Gericht erschienen. Er äußerte sich zu allen Anklagepunkten und berief sich auf die Meinungsfreiheit. Mit einigen seiner Äußerungen im Internet habe er sich »satirisch-künstlerisch« mit alltäglichen Problemen befasst, verteidigte sich Liebich gegen den Vorwurf der Hetze gegen Migranten. Er sei »ein Schöpfer«, habe mit seiner »Kunst« auch keine Religionen beleidigen wollen.
Liebich im August 2020
Foto: Sebastian Willnow / dpaDer jüngste Prozess gegen Liebich vor dem Amtsgericht war Mitte Mai eröffnet worden. In ursprünglich sechs Anklageschriften, darunter jeweils mehrere Anklagepunkte, hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen den 1970 in Merseburg im Saalekreis geborenen Rechtsextremisten erhoben.
Zu verschiedenen Vorfällen soll es unter anderem auf Demonstrationen in Halle in Sachsen-Anhalt gekommen sein, die zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurücklagen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft gefordert. Liebichs Verteidigerin sprach sich für einen Freispruch ihres Mandanten aus.
Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt wird Liebich namentlich genannt. Er wird seit Jahren als rechtsextrem eingestuft.