Terrorprozess Verfassungsschützer entlastet Motassadeq
Hamburg - "Die konkrete Tatausführung wurde nach unseren Erkenntnissen von Chalid Scheich Mohammed und Osama Bin Laden geplant", sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Die späteren Piloten der entführten Flugzeuge vom 11. September um Mohammed Atta seien zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeweiht gewesen, sondern waren laut Fromm nur allgemein zur Teilnahme am Dschihad entschlossen. Stattdessen hätten die künftigen Terroristen ursprünglich in Tschetschenien für den Islam kämpfen wollen und seien ohne konkrete Tatpläne zur militärischen Ausbildung in Lagern am Hindukusch gereist.
Im ersten Urteil gegen den Marrokaner Motassadeq hatte es dagegen geheißen, die Gruppe muslimischer Studenten um Atta habe sich bereits im Frühsommer 1999 selbstständig zu Anschlägen mit Flugzeugen entschlossen. Das hätte nach damaliger Rechtslage bedeutet, dass sich die Mitglieder der Gruppe in Deutschland der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hätten. Dass die Anschläge nicht in Deutschland geplant worden seien, habe mittlerweile aber auch der offizielle Untersuchungsbericht zum 11. September festgestellt, betonte Fromm.
Die Ansicht von der Rekrutierung im Ausland hatte Fromm bereits im Terrorprozess gegen Motassadeqs Landsmann Abdelghani Mzoudi geäußert. Damit hatte der Verfassungsschützer die Wende in dem Prozess herbeigeführt. Mzoudi wurde Anfang dieses Jahres unter anderem wegen Fromms Aussage von den Vorwürfen der Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen.
Der 30-jährige Motassadeq war 2003 vom Oberlandesgericht wegen der gleichen Vorwürfe zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies den Fall nach Hamburg zurück, weil wichtige, möglicherweise entlastende Zeugen sich in US-Haft befanden und auf Weisung der amerikanischen Regierung nicht hatten aussagen dürfen.