
Augsburger Weihnachtsmarkt Ein merkwürdiges Verbrechen


Demonstration in Augsburg bei einer Kranzniederlegung eines AfD-Abgeordneten, 9.12.2019
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ DPAMerkwürdigkeit
"Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen" nannte einst der Wirkliche Staatsrat und Präsident des Appellationsgerichts Ansbach, der Strafrechtslehrer Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach eine von ihm herausgegebene Sammlung von Kriminalfällen. Er meinte mit "merkwürdig" nicht "seltsam", sondern: bemerkenswert. Und als bemerkenswert erschienen ihm die Fälle, weil man daraus etwas lernen konnte: Über die Taten, die Menschen, die sie begehen und erleiden, die Aufklärung und das Recht, das sie als strafwürdige Taten erfassen und "würdigen" will. Seit dem Jahr 1828, als Feuerbach sein Buch veröffentlichte, hat sich die Schlagzahl der Berichte über Straftaten vertausendfacht. Die daraus zu ziehenden Lehren haben sich nicht im selben Maß entwickelt.
Seit dem 6. Dezember ist wiederum die Rede von einem merkwürdigen Verbrechen: In Augsburg ist ein Mann durch Gewalteinwirkung getötet worden; ein zweiter Mann wurde verletzt. Wenn man den seither anhaltenden Verlautbarungen und Berichten folgt, ist die Tat, vorab und auf jeden Fall, als entsetzlich, grauenhaft, fürchterlich, schockierend, zutiefst verstörend, unfassbar usw. zu bezeichnen. Alles andere wäre fast schon wieder selbst ahndungswürdig, da es "verharmlost", die Opfer missachtet, die Realität verkennt, Verbrechen entschuldigt, usw. Man kann sich also vermutlich, sofern man nicht alsbald, ungefragt und bedingungslos in das lautest mögliche Wehgeschrei einstimmt, nur unbeliebt machen, mindestens aber verdächtig der Förderung von Gewalt, Verrohung und Menschenverachtung.
Dennoch ist es notwendig, auf Distanz zum Geschehen zu gehen, ein wenig Luft zu holen und die Geschehnisse von außen zu betrachten. Im Gegensatz zu den teils erlogenen, teils erfühlten Eindrücken, die rund um die Uhr vermittelt und berichtet werden, befinden sich nämlich annähernd 100 Prozent aller Menschen im "Außen" des Geschehens: Sie sind nicht betroffen, auch wenn sie noch so laut ihre "Betroffenheit" versichern. Sie waren nicht dabei, auch wenn sie noch so lang die Fotos vom Tatort anschauen. Und sie sind nicht Teil des nun ablaufenden "Verfahrens" medialer, strafrechtlicher, politischer Art, sei es als Verletzte oder Hinterbliebene, sei es als Beschuldigte oder (deren) Angehörige.
Pressekonferenz
Bitte überlegen Sie einmal, wann Sie zuletzt in ARD oder ZDF eine live übertragene polizeiliche Pressekonferenz von 50 Minuten Dauer gesehen haben, und bei welchem Tat-Ereignis das der Fall war. Ich denke, da wird vielen gar nichts einfallen, andere werden vage Erinnerungen an Terroranschläge, andere katastrophale Ereignisse oder ungewöhnlich gravierende Ermittlungsverfahren haben. Zu den im vergangenen Jahr von der Polizei registrierten 3.200 vollendeten oder versuchten Tötungsdelikten hat die ARD, soweit ich weiß, keine Live-PK bundesweit übertragen.

Behördliche Pressekonferenz in Augsburg, 9.12.2019
Foto: LUKAS BARTH-TUTTAS/EPA-EFE/REXVor den Kameras: Ein Polizeipräsident, ein Leiter der Kriminalinspektion, ein Leitender Oberstaatsanwalt. Jeder der drei hat viele Jahre Berufserfahrung. Jeder weiß, was ein Totschlag ist, was eine Körperverletzung. Jeder kennt den Unterschied zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, die Voraussetzungen für Haftbefehle und für Verurteilungen. Jeder kennt die Statistiken über Gewaltdelikte, und hat schon viele hundert Verfahren wegen solcher Delikte gesehen. Von all diesen Erfahrungen fließt in die Statements der drei Auskunftspersonen ein: Nichts. Und keiner der zahlreichen Journalisten fragt danach. Der Polizeipräsident versichert, er sei über die Tat ganz besonders betroffen, weil der "Blaulichtsektor" (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) in Augsburg besonders gut zusammenarbeiten, und lobt die herausragend gute Zusammenarbeit in der vorliegenden Sache. Der KPI-Leiter erklärt ein ums andere Mal, wie ganz außerordentlich gut, erfolgreich und perfekt er und die von ihm geleitete Inspektion gearbeitet haben. Die "20-köpfige Ermittlungsgruppe" habe in "herausragender Polizeiarbeit" die Tat aufgeklärt und alle Verdächtigen festgenommen. Etwas später erläutert er: Ein Jugendlicher habe der Polizei auf Befragen mitgeteilt, er könne sich vorstellen, wer bei der Tat dabei gewesen sein könnte. Von diesem Hinweis aus habe man die Täter ermittelt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Es ist allerdings nicht "herausragend", sondern ziemlich schlichte Routinearbeit.
Der Leitende Oberstaatsanwalt (LOStA) bittet um Entschuldigung dafür, dass "seine Kapitaldezernentin" (er meint: die für Tötungsdelikte zuständige Staatsanwältin) nicht anwesend sei: Gerade im Moment sei sie beim Amtsgericht, "um Haftbefehle zu erwirken". Fünf habe sie schon erwirkt, er hoffe, dass er noch im Laufe der PK für die weiteren zwei Vollzug melden könne.
Alle sieben Haftbefehle sind, wie man erfährt, wegen dringenden Verdachts des Totschlags (ein Beschuldigter) bzw. der Beihilfe dazu (sechs Beschuldigte) am ersten Opfer sowie der gefährlichen Körperverletzung (alle sieben Beschuldigte) am zweiten Opfer ergangen. Das ist aus verschiedenen Gründen wichtig, vor allem deshalb, weil nach § 112 Abs. 3 StPO bei Verdacht eines Totschlags ein so genannter "Haftgrund" nicht erforderlich ist: Die Annahme von Totschlagsverdacht führt auch ohne Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr zur Anordnung von Untersuchungshaft. LOStA und KPI-Leiter erwähnen diesen Umstand nicht. Es trifft sich freilich gut, dass man der in Angst, Schrecken und Zorn aufgewühlten Bevölkerung und "Social-Media"-Nation nicht erklären muss, was Haftgründe sind und warum man Jugendliche mit "mehreren Staatsangehörigkeiten" eventuell nicht in Haft genommen hat. Erst mal einsperren ist immer gut. Bayern ist sicher.
Tatverdacht
Die Sache selbst blieb in der Pressekonferenz im Vagen. Das Geschehen, aufgezeichnet von einer Überwachungskamera, soll sich nach Auskunft der Polizei innerhalb weniger Sekunden abgespielt haben: Die Opfer-Gruppe ging zunächst an der Tätergruppe vorbei; dann dreht sich das spätere erste Opfer um und ging auf die sieben Personen zu. Diese "umringten" ihn kurz, es wurde geredet; dann schlug einer unvermittelt mit der Hand gegen den Kopf. "Und das führte so zum Tod", wiederholte der KPI-Leiter gleich mehrmals; auf weitere Journalistenfragen gab es "aus Gründen des Opferschutzes" keine Auskunft. Diese Schilderung lässt natürlich alles offen. Das kann vielleicht auch gar nicht anders sein, weil man halt noch nicht mehr weiß. Aber man sollte dann nicht so tun, als stünden irgendwelche ausschlaggebenden Tatsachen schon fest.
"Das führte so zum Tod": Was soll das bedeuten? Als bloße Aussage über Kausalität ist es annähernd läppisch, denn das Opfer ist ja verstorben. Unklar ist aber, was das "so" bedeuten soll: Starb das Tatopfer unmittelbar durch den Schlag? Schlug es mit dem Kopf auf den Boden auf? Der Polizeipräsident berichtete, eine Streife sei eine Minute nach dem Notruf am Tatort gewesen und habe "mit der Reanimation begonnen". Das würde voraussetzen, dass der Mann zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Aufklärung wird erst die rechtsmedizinische Untersuchung bringen.
Ein "Totschlag" liegt vor, wenn eine Person eine andere Person vorsätzlich tötet (§ 212 StGB). Vorsatz (§ 15 StGB) setzt voraus, dass der Täter die Möglichkeit des Taterfolgs (hier: Tod) erkennt und diesen Erfolg entweder will oder doch zumindest "billigt", d.h. bewusst in Kauf nimmt. Es reicht also nicht aus, dass der Täter den Erfolgseintritt hätte voraussehen können oder müssen. Das sind vielmehr die Voraussetzungen für so genannte "Fahrlässigkeit" (§ 15 StGB), und damit Mindestvoraussetzung für jede Strafbarkeit überhaupt: Was man nicht voraussehen und vermeiden kann, dafür kann man auch nicht bestraft werden. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz und unterscheidet ein zivilisiertes Strafrecht von einer willkürlich bloßen "Zufalls"-Bestrafung.
Konkret: Eine Strafbarkeit (und damit auch ein "dringender Tatverdacht") wegen Totschlags setzt voraus, dass der 17-jährige Beschuldigte im Moment des (einen) Schlags dachte, dieser Schlag könne zum Tod des Opfers führen, und dass ihm dieses Ergebnis auch recht war oder er es sogar anstrebte. Es reicht also nicht aus, dass er eine Verletzung des Opfers wollte. Das scheint, nach den bisherigen Erkenntnissen, unzweifelhaft der Fall gewesen zu sein: Der Schlag war gezielt und kein "Versehen". Damit wäre auf jeden Fall eine "vorsätzliche Körperverletzung" gegeben (§ 223 StGB). Davon registriert die Polizei pro Jahr mehr als 550.000 in Deutschland.
Allerdings gibt es "einfache", "gefährliche (§ 224; 60.000 registrierte Fälle), "schwere (§ 226: 300 registrierte Fälle) und Körperverletzungen "mit Todesfolge" (§ 227 StGB: 80 registrierte Fälle). Die gefährlichen unterscheiden sich von den einfachen dadurch, dass ein gefährliches Werkzeug benutzt wird (hier: nicht gegeben) oder dass die Tat von mindestens zwei Personen gemeinschaftlich begangen wird (hier: vermutlich ja). "Schwere" Körperverletzungen sind solche, bei denen die Tat zu einer schweren, bleibenden Verletzung führt: Verlust eines Auges oder von Gliedmaßen, entstellende Narben, usw. Diese schwere Folge kann der Täter, der das Grunddelikt (Körperverletzung) vorsätzlich ausführt, entweder auch vorsätzlich herbeiführen oder fahrlässig (§ 18 StGB): Sie kann also eine nicht gewollte, aber vorhersehbare und vermeidbare Folge sein.
Genauso ist § 227 konstruiert: Vorsätzliche (einfache oder gefährliche) Körperverletzung, fahrlässige (vorhersehbare, aber nicht vorhergesehene) "schwere Folge" Tod. Das ist der Unterschied: ist der Tod gewollt oder "gebilligt", ist Totschlag gegeben, ist er eine unbeabsichtigte Folge einer Körperverletzung, ist "Körperverletzung mit Todesfolge" gegeben.
Für das Tatopfer ist der Unterschied selbstverständlich gleichgültig: Es ist tot. Aber die Schuld des Täters unterscheidet sich erheblich. Im Jahr 2017 wurden 81 Körperverletzungen mit Todesfolge von der Polizei registriert; im selben Jahr ergingen 37 Verurteilungen wegen solcher Taten. Die registrierten und die abgeurteilten Fälle stimmen natürlich nicht überein: Vieles, was bei der Polizei als "Totschlag" registriert wird, entpuppt sich als Körperverletzung mit Todesfolge, weil ein Tötungsvorsatz nicht festgestellt werden kann.
Der häufigste, "klassische" Fall der Körperverletzung mit Todesfolge ereignet sich bei spontanen Verletzungshandlungen, wenn entweder ein zusätzlicher, nicht vorhergesehener Umstand eintritt (z.B. dass das Opfer stürzt, mit dem Kopf auf den Boden oder eine Kante schlägt, stolpert und abstürzt, usw.) oder dass das Opfer unerkannte Vorschädigungen hat (besondere Verletzbarkeit; Eintritt von Herzinfarkten aufgrund Erregung, usw.).
Wie es in Augsburg am 6. Dezember war, weiß man natürlich nicht. Die bisher bekannten äußeren Umstände lassen es nach der Lebenserfahrung allerdings wenig wahrscheinlich erscheinen, dass der zuschlagende Jugendliche im Moment seines (einen) Schlags den Tod des Opfers beabsichtigte oder "billigend in Kauf nahm". Im Vorstellungsbild spontan streitender, eventuell angetrunkener, erregter Jugendlicher kommen "Komplikationen" von Tatabläufen selten vor. Das ändert nichts an der Aggression als solcher, aber jeder Leser mag sich einmal vorzustellen (ggf. auch: zu erinnern) versuchen, wie sich eine solche konfrontative, aggressiv aufgeladene Situation "anfühlt" und ob man, am Rand von Volksfesten oder bei Konfrontationen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum ("Hast Du Probleme?", "Was willst Du?", usw.) ernsthaft darüber nachdenkt und bewusst in Kauf nimmt, den Gegner hier und jetzt zu töten: In aller Öffentlichkeit, vor zahlreichen Zeugen, vor der Linse einer Überwachungskamera, ohne sinnvollen Anlass.
Erst recht rätselhaft ist die Beschuldigung, die sechs weiteren Verdächtigen hätten sich der "Beihilfe zum Totschlag" schuldig gemacht. Beihilfe (§ 27 StGB) ist die vorsätzliche Unterstützung einer vorsätzlichen Tat einer anderen Person. Die Verdächtigen müssten also gewusst haben, dass der Haupttäter das Opfer töten wollte, und beschlossen haben, ihm dabei Hilfe zu leisten. Nun hat uns der KPI-Leiter bei der Pressekonferenz erklärt, das ganze Geschehen habe wenige Sekunden gedauert, das Opfer sei auf die Beschuldigten zugegangen und der Haupttäter habe "unvermittelt" zugeschlagen.
Es erscheint mir, mit Verlaub, überaus unwahrscheinlich, dass sich die sechs Personen jeweils vorgestellt haben könnten, der 17jährige werde jetzt das Tatopfer töten, und sie wollten ihm - durch "Dabeistehen" - hierzu "Hilfe leisten". Diese Version klingt vielmehr angesichts der bekannten Fakten geradezu abenteuerlich. Sie ist auch in sich unschlüssig: Wenn das "Dabeistehen" oder das "Umringen" eine vorsätzliche Hilfeleistung (zum Totschlag) hätte sein sollen, läge es ja viel näher, alle sieben wegen gemeinschaftlicher Tat, also Mittäterschaft zu verfolgen. Die Version hat, wie fernliegend sie auch sein mag, zwei Vorteile: Sie vermeidet die Notwendigkeit, der aufgehetzten Öffentlichkeit zu erklären, was Fahrlässigkeit ist, und sie führte dazu, dass zügig und - offenbar widerstandsfrei - Haftbefehle "erwirkt" werden konnten.
Unklar ist auch, wie die zweite Tat dazu passt: Die Polizei sprach von einer "schweren Gesichtsverletzung"? Heißt das: Jochbeinbruch? Nasenbeinbruch? Aus welchem Grund sollen die Täter einen Gegner vorsätzlich getötet, den anderen nur verletzt haben? Wieso wird die zweite Tat nicht als "versuchter Totschlag" verfolgt? Der Leitende Oberstaatsanwalt sagte nicht, was er und "seine Kapitaldezernentin" dazu meinen. Der anwesenden fachkundigen Presse fielen solche Fragen nicht ein. Wir sind sehr gespannt auf den Fortgang der rechtlichen Beurteilung.
Feuerwehr
Das Tatopfer war Feuerwehrmann. Er war gewiss auch vieles andere: Ehemann, Freund, Nachbar, Autofahrer, Sportler. Er hatte, wie jeder andere, eine Vielzahl von sozialen Rollen und Bedeutungen. Das gilt auch für Straftäter und Straftatverdächtige. Sie sind möglicherweise "Italiener", "jugendlich", "in Augsburg geboren", haben "türkische Eltern". Zugleich sind sie vielleicht auch Schüler, Lehrlinge, Kumpels, Fußballspieler, Söhne, Brüder. Jeder Mensch ist vieles. Für das Rechtsgut "Leben", das Opfer und die Angehörigen spielt es regelmäßig keine Rolle, ob das Tatopfer, Kassiererin, Zahnarzt oder Klempner ist.

Trauernde Feuerwehrleute in Augsburg, 8.12.2019
Foto: Stefan Puchner/DPADas Tatopfer von Augsburg war vor dem Tatgeschehen mit einem Freund und den beiden Ehefrauen beim Weihnachtsmarkt und dann in einer Gastwirtschaft. Er war nicht im Feuerwehreinsatz; sein Beruf war ihm auch nicht anzusehen. Es gibt nicht den mindesten Anlass zur Annahme, der Beruf des Getöteten könne irgendeine Bedeutung für die Tat gehabt haben. Deshalb ist zu fragen, warum die Feuerwehr in der öffentlichen Behandlung des Falles eine so herausragende Rolle spielt - bis zu der abwegigen Beteuerung des Polizeipräsidenten von Augsburg, er sei "besonders" betroffen, weil die Polizei eng mit der Feuerwehr zusammenarbeite.
Die Spur der Worte kann man bei "Bild" meist besonders gut aufnehmen, selbst mit zugehaltener Nase. Dort lesen wir: "Er ist ein Vorbild, ein Held" (8.12.). Von hier aus zieht es sich durch die deutsche Pressewelt bis in die Prime-Time-Nachrichten: "Feuerwehrmann totgeschlagen"; "totgeprügelter Feuerwehrmann"; "Jugendliche schlagen Feuerwehrmann tot". Von den "sozialen" Pöbel-Medien will ich erst gar nicht sprechen; das dortige Geschehen ist ekelerregend.
Sprache ist - wer wüsste es besser als die Presse - niemals Zufall. Man sagt "Feuerwehrmann" nicht, weil das Opfer (zufällig) diesen Beruf hat, sondern weil der Beruf (unzufällig) für die Botschaft passt. So steht der "Feuerwehrmann" hier neben dem "Weihnachtsmarkt" und den "Tätern mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten". Auf den Fotos stehen 150 uniformierte Feuerwehrleute Schulter an Schulter um den kerzen- und blumengeschmückten Tatort. "Fassungslose" Augsburger werden fotografiert. Live-Schaltungen zum Königsplatz werden übertragen, "wo auch Drogen verkauft werden". Reporter interviewen wahllos Passanten und wollen von ihnen wissen, "wie betroffen" sie sich fühlen. Man schämt sich beim Zuschauen und Lesen.
Sicherheit
Bundes- und Landesinnenminister sowie der Ministerpräsident haben bekannt geben lassen, sie seien durch das furchtbare Verbrechen zutiefst erschüttert. Weitere Rechtspolitiker haben sich dem angeschlossen. Von "erste Forderungen" nach "Konsequenzen" ist zu lesen. Eine ist, die Videoüberwachung des öffentlichen Raums auszubauen. Treuherzig wird darüber berichtet, obgleich doch der Anlassfall zeigt, dass die Videoüberwachung die Tat gerade nicht verhindert hat. Als nächstes wird vermutlich die "Vorratsdatenspeicherung" erwähnt werden; von der "Bekämpfung" angeblich "immer mehr ausufernder" Gewalt ganz zu schweigen.
Die Tatopfer werden schamlos benutzt: für Wichtigtuerei, Katastrophenhetze, Sensationalismus. Wir haben nichts gehört über Betroffenheit der Innenpolitiker, Demonstrationen der Solidarität, Forderungen nach härteren Strafen und schärferen Kontrollen, anlässlich der Schlägereien auf dem halbjährlichen Augsburger "Plärrer". Wie viele Schläge gegen den Kopf wurden im letzten Jahr in Bayern angezeigt, verfolgt, abgeurteilt? Wie viele Pressekonferenzen dazu hat die ARD übertragen?
Bedrückend ist, dass der gute Wille, die Furcht und Unsicherheit der Menschen ausgenutzt werden. Straftaten geschehen, bisweilen mit schweren und schrecklichen Folgen. Selbstverständlich müssen sie verfolgt und geahndet werden. Selbstverständlich muss man Mitleid mit Opfern von Gewalttaten haben. Aber der vorliegende Fall zeigt, dass die gesellschaftliche Verarbeitung solcher Ereignisse außer Rand und Band gerät: Den einen dienen sie als willkommener Anlass zur skrupellosen Hetze gegen die Institutionen des Rechtsstaats. Anderen als Mittel der Profilierung und Selbstförderung. Wieder anderen als Folie für die Begeisterung an ihren eigenen "Gefühlen", als Beweis für ihre angebliche "Empathie".
Auf der Stecke bleiben dabei die Betroffenen: Die Tatopfer, aber auch die Beschuldigten. Sie werden zu Spielbällen einer willkürlich, zufällig und zynisch erscheinenden Konstruktion von Medien-Wirklichkeit erniedrigt. Auch die Wahrheit bleibt auf der Stecke, wenn Kriminalität nurmehr als Abfolge von "Unfassbarem", als Anlass sich steigernden "Abscheus", als unterhaltsame Serie über die schlimmsten Täter, die ärmsten Opfer und die härtesten Knäste wahrgenommen wird. Es ist sehr schade, wenn die Institutionen des Staats, die dem eigentlich widerstehen und entgegenwirken sollten, es sehenden Auges befördern.