Urteil Neonazi Wiese zu sieben Jahren Haft verurteilt

Im Münchner Terrorprozess ist der Hauptangeklagte Neonazi Martin Wiese wegen der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie verschiedener Waffen- und Sprengstoffdelikte schuldig gesprochen worden. Er und seine Mitangeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

München - Die Richter verurteilten Wiese zu sieben Jahren Gefängnis, die drei Komplizen bekamen Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren und neun Monaten.

Mit den Urteilen blieb das Gericht knapp unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft, die für Wiese acht Jahre verlangt hatte. Für die Mitangeklagten hatten die Anklagevertreter aus Karlsruhe zweieinhalb bis sechs Jahre gefordert.

Wiese - laut Anklage Anführer der sogenannten Kameradschaft Süd - und seine Komplizen sollen bei der Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum am 9. November 2003, dem Jahrestag der Pogromnacht von 1938, einen Sprengstoffanschlag geplant haben. Dabei sollen sie den Tod von Menschen in Kauf genommen haben. Die Polizei konnte den Anschlag verhindern. Das Gericht berücksichtigte beim Strafmaß, dass die Anschlagspläne im Planungsstadium stecken geblieben seien, so dass es zu keiner konkreten Gefährdung von Menschen oder Objekten gekommen sei. Andernfalls hätten viel schärfere Strafen verhängt werden müssen, sagte der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg.

"Ziel der Gruppe war die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugunsten der Einführung einer Staatsordnung nationalsozialistischer Prägung." Dafür sei ein "blutiger Umsturz" angepeilt worden, sagte der Richter. "Lediglich der Zeitpunkt blieb offen."

Zwei der Angeklagten, der 28-jährige Alexander M. und der sechs Jahre jüngere David Sch., hatten die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft während des rund fünfmonatigen Prozesses eingeräumt und Bedauern geäußert. Wiese und ein weiterer Angeklagter räumten dagegen lediglich Waffendelikte ein, den Anschlagsplan bestritten sie bis zum Schluss.

Anfang April waren in einem parallel laufenden Prozess fünf Rechtsextremisten aus Wieses Umfeld zu Bewährungsstrafen zwischen 16 und 22 Monaten verurteilt worden.

Die drei Frauen und zwei Männer im Alter von 18 bis 38 Jahren hatten sich nach Überzeugung des Gerichts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beziehungsweise deren Unterstützung schuldig gemacht. Einer der Angeklagten wurde wegen illegaler Beschaffung von Sprengstoff und Waffenbesitzes verurteilt.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft gehörten vier von ihnen dem inneren Führungszirkel der "Kameradschaft Süd" an, der fünfte Angeklagte aus Brandenburg unterstützte die Gruppe. Ziel des inneren Zirkels war laut Bundesanwaltschaft ein Regime nach nationalsozialistischem Vorbild. Die sogenannte Schutzgruppe operierte konspirativ mit Decknamen und Codes.

Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, weil drei der Angeklagten zur Tatzeit noch minderjährig waren. Die Beschuldigten hatten vor Gericht die Anschlagspläne eingeräumt, aber den Terrorvorwurf zurückgewiesen.

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