Zahl der Abschiebungen in die Türkei steigt »Bund und Länder machen sich zu Erfüllungsgehilfen Erdoğans«

Die Zahl der Abschiebungen in die Türkei ist gestiegen. Unter den Betroffenen sind auch kurdische Aktivisten und Politiker. Ein Skandal, finden Menschenrechtler.
Polizisten begleiten einen abgelehnten Asylbewerber in Leipzig zu seinem Abschiebeflug

Polizisten begleiten einen abgelehnten Asylbewerber in Leipzig zu seinem Abschiebeflug

Foto: Michael Kappeler / picture alliance/dpa

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Es fehlte nicht viel und Heybet Şener wäre im Februar in die Türkei abgeschoben worden. Der kurdische Aktivist, Anfang 30, saß bereits in Abschiebehaft am Münchner Flughafen. Das Verwaltungsgericht München hatte einen Eilantrag gegen die Rückführung abgelehnt, auch eine Petition vor dem bayerischen Landtag war gescheitert. Erst in letzter Minute erhielten Şener und sein Anwalt die Nachricht, dass der türkische Staatsbürger vorerst bleiben darf. Şener war nach seiner Verhaftung in den Hungerstreik getreten, ein Arzt hatte Zweifel an seiner Reisefähigkeit bekommen.

Dass Şeners Unterstützerinnen und Unterstützer fürchten, dem kurdischen Aktivisten könnte in der Türkei ein unfairer Prozess gemacht werden und im Gefängnis gar Misshandlungen drohen, spielte beim Stopp der Abschiebung keine Rolle. Ein Skandal, wie viele finden. Denn um die Rechtsstaatlichkeit ist es in der Türkei unter Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan nicht besonders gut bestellt.

Şener soll, so urteilten die türkischen Gerichte, angeblich Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein. Ein Verfahren wegen Beleidigung des Präsidenten gegen ihn ist noch offen. Einer Einschätzung des Auswärtigen Amtes zufolge reiche es bereits, in den sozialen Medien eine regierungskritische Stellungnahme abzugeben, um sich in der Türkei dem Vorwurf der Präsidentenbeleidigung auszusetzen, schreibt die Grünen-Landtagsabgeordnete Gülseren Demirel in einer Pressemitteilung. Der Umgang der bayerischen Landesregierung mit Şener sei für sie ein »Schlag ins Gesicht der Oppositionellen und politischen Gefangenen in der Türkei«.

Schwierige politische Verhältnisse

Schon lange kritisieren Menschenrechtsaktivisten, dass kurdische Aktivistinnen und Oppositionelle noch immer in die Türkei abgeschoben werden dürfen. Trotzdem ist die Zahl der Rückführungen dorthin 2021 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dies lässt sich einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken entnehmen, die dem SPIEGEL vorliegt. So wurden im vergangenen Jahr 361 Menschen zurück in die Türkei gebracht, 2020 waren es 318. Aufgrund von Corona war die Zahl der Abschiebungen insgesamt vergleichsweise gering. Abschiebungen sind Ländersache.

Wie viele der Betroffenen kurdische Wurzeln haben, wird statistisch nicht erfasst. In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage nennen die Linken neben Heybet Şener ein weiteres Beispiel: Abdulkadir Oğuz, Mitglied der prokurdischen Oppositionspartei HDP, drohe ebenfalls die Zwangsrückkehr. Dieser habe bereits von 2012 bis 2014 aus politischen Gründen in türkischer Haft verbracht. 2019 sei er nach Deutschland geflohen, weil er eine erneute Verhaftung fürchtete. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe seinen Asylantrag jedoch abgelehnt. Die Begründung: er sei kein Opfer politischer Verfolgung, sondern ein »normaler Krimineller«, schließlich sei er vor einem Regionalgericht verurteilt worden und nicht vor einem Antiterrorgericht. Das Bamf gehe außerdem davon aus, dass das Verfahren gegen ihn rechtsstaatlichen Prinzipien entsprochen habe. Ob dies tatsächlich so war, lässt sich von Deutschland aus aber schwerlich überprüfen.

»Diese Politik muss umgehend gestoppt werden«

»Durch Berichte aus der Praxis ist bekannt, dass von diesen Abschiebungen immer wieder kurdische Geflüchtete betroffen sind, denen in der Türkei willkürliche Haft, Folter und andere gravierende Menschenrechtsverletzungen drohen«, sagt die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger. »Zu Recht wird kritisiert, dass Bund und Länder sich so zu Erfüllungsgehilfen von Erdoğans beispiellosen Angriffen auf Kurden, Linke und Oppositionelle machen. Diese Politik muss umgehend gestoppt werden.«

Das Innenministerium selbst schätzt die Lage in der Türkei in der Antwort auf die Linken-Anfrage wie folgt ein: »Die Einhaltung von rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie Verfahrens- und Beschuldigtenrechten bleiben in der Türkei im Bereich Terrorismus/Staatsschutz stark beeinträchtigt.« Zügige, faire und rechtsstaatliche Verfahren mit unabhängigen und unvoreingenommenen Gerichten, in denen Grund- und Menschenrechte hinreichend gewahrt würden, könnten in diesem Deliktsbereich nicht grundsätzlich angenommen werden. Der Bereich der allgemeinen Kriminalität sei hiervon nach Einschätzung der Bundesregierung hingegen nicht unmittelbar betroffen.

Hinweise zu systematischer Folter oder Misshandlungen lägen der Bundesregierung nicht vor. »Türkische und internationale Nichtregierungsorganisationen berichten zu Foltervorwürfen oder Misshandlungen in Einzelfällen; diese Vorwürfe können vonseiten der Bundesregierung nicht überprüft werden.«

Das Bamf lehnt Asylanträge reihenweise ab

Politikerin Bünger zeigt sich über den Umgang der Regierung mit der Thematik irritiert: »Einerseits gibt die Bundesregierung zu, dass die Situation in der Türkei insbesondere für linke und kurdische Oppositionelle höchst besorgniserregend ist. Andererseits lehnt das Bamf die Asylanträge von kurdischen Geflüchteten seit Jahren reihenweise ab.« Bünger fordert, dass »grundlegend umgesteuert wird: Die massive Gefährdung von politisch aktiven Kurdinnen und Kurden muss endlich anerkannt werden, die Betroffenen brauchen Schutz!«

Im vergangenen Jahr entschied das Bamf über 6752 Asylanträge türkischstämmiger (2846) und kurdischstämmiger (3906) Geflüchteter aus der Türkei. Jene mit türkischen Wurzeln hatten häufiger Erfolg. Bei ihnen lag die »bereinigte Schutzquote« bei knapp 78 Prozent, bei den Kurden waren es rund 13 Prozent. Als Schutzquote wird der Anteil der positiven Asylentscheidungen bezeichnet. Bereinigt ist diese, sobald jene Entscheidungen herausgerechnet wurden, die sich bereits erledigt haben – etwa, weil ein Asylantrag zurückgezogen wurde.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, 2020 seien nur 79 Menschen in die Türkei abgeschoben worden, 2019 habe die Zahl bei 154 gelegen. Hierbei handelt es sich aber um die Zahl der Abschiebungen in andere EU-Staaten. Direkt in die Türkei abgeschoben wurden 2020 tatsächlich 318 Menschen, 2019 waren es 429. Zudem hieß es aufgrund der falschen Werte, die Zahl der Abschiebungen in die Türkei sei mit 361 im 2021 »sprunghaft« angestiegen. Wir haben die entsprechenden Stellen im Text korrigiert.

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