Zweifacher Kindesmord Vater muss lebenslang ins Gefängnis

Ein Jahr nach der Ermordung seiner zwei kleinen Söhne im Main hat das Landgericht Frankfurt den Vater zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei dem 44-Jährigen zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann er nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.



Frankfurt am Main - Der Deutsche indischer Abstammung habe die vier und fünf Jahre alten Jungen qualvoll im Main ertränkt, um sich an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu rächen, sagte der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke. "Er wollte ihr größtmöglichen Schaden zufügen."

Der Angeklagte nahm das Urteil völlig regungslos auf. Er war direkt nach dem grausigen Verbrechen nach Irland geflüchtet und dort erst zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Nach Feststellung der Strafkammer hat der Mann seine Söhne im vergangenen Juli mit einem Gürtel aneinander gefesselt und an sein Fahrrad fixiert. In der Dunkelheit habe er die Kinder mit voller Absicht in den Fluss gestoßen, sagte Gehrke. "Dort starben sie qualvoll durch Ertrinken."

Als Motiv des 44-Jährigen nannte das Gericht ein "Hassverhältnis" zwischen ihm und seiner indischen Ehefrau. Bereits die Trennung von seiner ersten - deutschen - Frau und den anschließenden Kampf um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn habe er als "Gesichtsverlust" empfunden, betonte der Vorsitzende Richter.

Als nun auch seine neue Partnerin gegen seinen "familiären Herrschaftsanspruch" aufbegehrte und ihn mit den Söhnen verließ, habe sie ihn in seiner "männlichen Selbstachtung" getroffen. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, erklärte Gehrke. "Was kann es Niedrigeres geben, als zwei kleine, unschuldige Kinder zu töten - nur zu dem Zweck, um sich an der eigenen Frau zu rächen?"

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