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Ausreichend Stimmen Abgeordnete bringen bald AfD-Verbotsantrag im Bundestag ein

Den Bundestag wird ein Antrag zum Verbot der AfD beschäftigen. Er soll in Kürze eingebracht werden, es gibt deutlich mehr als die nötigen 37 Unterstützer. Sie kommen von Union, SPD, Grünen und Linken.
Demonstration gegen Rechtsextremismus in Berlin (im Januar)

Demonstration gegen Rechtsextremismus in Berlin (im Januar)

Foto: Christian Mang / AFP

Seit Monaten wird unter Politikern ein möglicher Antrag auf ein Verbot der im Kern rechtsextremen AfD diskutiert, nun wird er nach SPIEGEL-Informationen in Kürze an die Bundestagsfraktionen übergeben und eingebracht. Nötig dafür wären mindestens 37 Abgeordnete, gefunden haben sich demnach deutlich mehr. Die Politiker von Union, SPD, Grünen und Linken wollen einen Beschluss des Bundestags herbeiführen.

Damit soll das Bundesverfassungsgericht aufgefordert werden, ein Verbot der AfD zu prüfen und die Partei zu verbieten, wenn es genügend Belege für ihre Verfassungswidrigkeit findet. Wenn der Antrag eine einfache Mehrheit bekommt, würde eine entsprechende Materialsammlung angefertigt und nach Karlsruhe übersandt werden. Bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte es drei bis fünf Jahre dauern.

In dem Antrag ist nach SPIEGEL-Informationen auch die Forderung nach einem Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD enthalten. Dies könnte – ebenso wie ein Verbot von einzelnen Landesverbänden der Partei – als abgestuftes Mittel gewählt werden, sollte es für ein Verbot der gesamten AfD nicht reichen.

Bereits Mitte Juni hatte der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung und CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, der sich seit Langem für ein AfD-Verbot einsetzt, über genügend Unterstützer berichtet. Die Vorbereitung brauchte allerdings noch Zeit, vor allem der Antragstext musste noch überarbeitet werden.

Weitere Belege für Demokratiefeindlichkeit

Gewartet hatte die Gruppe unter anderem, um die Urteilsgründe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster mit dem Antragstext abgleichen und im Zweifel einarbeiten zu können. Das Gericht hatte die Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai bestätigt. Über die baldige Einbringung des Antrags berichtete die »Welt« zuerst.

Bislang hat sich noch keine Fraktion in Gänze dem Vorhaben angeschlossen, es wurden aber zuletzt mehr Abgeordnete zu Unterstützern. Auch, weil die AfD in den vergangenen Monaten immer weitere Belege für ihre Demokratiefeindlichkeit lieferte.

Unter anderem das Chaos in der ersten Sitzung des frisch gewählten Thüringer Landtags, wo die AfD bei der Wahl am 1. September zur stärksten Kraft geworden ist, hat die Debatte über einen Verbotsantrag neu angeheizt. Hinzu kamen völkische Forderungen im Wahlkampf, das Verteilen von Kubotanen – Stich- und Hiebwaffen – durch eine Kandidatin und die Aussage Tino Chrupallas, die SPD sei für das »Schafott« geeignet.

Die Hürden für ein Parteiverbot, das im Grundgesetz verankert ist, sind sehr hoch, daher wird der Vorstoß bei Politikern zwiespältig gesehen. Manche sorgen sich, dass es juristisch noch nicht reichen und ein Scheitern die AfD stärken könnte. Andere fordern, man müsse die AfD inhaltlich stellen.

Grundsätzlich können in Deutschland Parteien nur verboten werden, wenn sie aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen und auch das Potenzial haben, Schaden anzurichten.

Auch im Bundesrat gibt es Bestrebungen

Im Jahr 2017 war ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD, die sich heute »Die Heimat« nennt, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Allerdings nicht, weil nicht belegt werden konnte, dass sie verfassungsfeindlich ist, sondern weil sie für zu irrelevant gehalten wurde. Letzteres wäre bei der AfD nicht der Fall. Diesen Januar entschied das Verfassungsgericht, »Die Heimat« für die Dauer von mindestens sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Der sozialdemokratische Innenpolitiker Helge Lindh sagte zuletzt, er unterstütze die Parlamentsinitiative von Wanderwitz »aus Verfassungspatriotismus und tiefer Überzeugung«. Die AfD sei für ihn »eine völkische Partei, deren Rhetorik und Forderungen gegen die Menschenwürde verstoßen«. Die SPD-Chefs Saskia Esken und Lars Klingbeil sind vorsichtiger und wollen die rechtliche Bewertung abwarten.

Im März hatte zudem die Bremer Regierungskoalition aus Grünen, SPD und Linken angekündigt, eine Materialsammlung anlegen lassen zu wollen, um eine Bundesratsentscheidung zu forcieren. Ein Parteiverbot kann nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.

Lautstarke Unterstützung für ein AfD-Verbot, beziehungsweise dessen Prüfung, gibt es auch aus der Zivilgesellschaft, Petitionen dazu haben Hunderttausende Unterstützer.

An dem aktuellen Vorstoß nicht beteiligt sind bislang das BSW von Sahra Wagenknecht und die FDP. Ersteres wurde offenbar nicht gefragt, die FDP steht der Idee kritisch gegenüber.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte schon vor längerem, ein AfD-Verbotsverfahren »sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre«. Auch andere Regierungsvertreter sind vorsichtig: Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Ende Mai deutlich gemacht, für ihn sei ein AfD-Verbot kein Thema. Dies sei »eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie« mit sehr hohen Hürden.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen, war von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dagegen begrüßt worden. Es zeige, sagte sie, »dass wir eine wehrhafte Demokratie sind«.

Anmerkung der Redaktion: Eine frühere Version konnte so gelesen werden, dass Saskia Esken den Vorstoß von Wanderwitz unterstütze; tatsächlich ist sie offen für die Option eines Verbots, wenn die Erfolgsaussichten gesichert scheinen. Außerdem hatten wir unter diesem Text zwischenzeitlich eine missverständliche Fehlerkorrektur zu den Kubotanen veröffentlicht, die eine AfD-Kandidatin im Wahlkampf verteilt hatte. Tatsächlich zählt der Kubotan in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern nicht zu den verbotenen Waffen, er ist aber eine gefährliche Stichwaffe. Wir haben diese Fehlerkorrektur daher wieder entfernt.

kig/akm//dpa-AFX