GEHEIMDIENSTE Abhören und mitlesen
Bonns kleinstes und geheimstes Ministerium wächst in die Höhe. Das Sonderministerium des Vorsitzenden des Bundesverteidigungsrates, Heinrich Krone, 70, will im Mai aus seiner Untermieter-Etage bei der Deutschen Siedlungsbank in der Bonner Kaiser-Friedrich-Straße 6 in einen Beton-Neubau an der Ollenhauer-Straße gegenüber der SPD-Parteibaracke umziehen. Auch Krones Ministerialbürokratie - bisher vier höhere Beamte und Hilfspersonal
- soll aufgestockt werden. Zur Verstärkung kommen 19 leitende Beamte aus dem Kanzleramt und aus anderen Ministerien, an der Spitze ein Staatssekretär: Ministerialdirektor Dr. Reinhold Merker aus dem Erhard-Büro.
Krone benötigt Neubau und neue Kräfte, um einen neuen Auftrag zu erfüllen: Tätigkeit und Arbeitsergebnisse der drei deutschen Nachrichtendienste abzustimmen und auszuwerten. Die Geheimdienste:
- der Bundesnachrichtendienst (BND) unter General a. D. Reinhard Gehlen, 63, beim Kanzleramt;
- das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unter Hubert Schrübbers, 58, beim Innenministerium;
- der Militärische Abschirmdienst (MAD) unter Brigadegeneral Heinrich Seeliger, 59, beim Verteidigungsministerium.
Die Dienste werden auch künftig nicht verschmolzen, sondern unter ihrer bisherigen Ressort-Aufsicht bleiben.
Heinrich Krone wird jedoch vom Kabinett ermächtigt sein, als Koordinierungs-Minister zwischen den Diensten zu walten, Überschneidungen ihrer Operationen zu verhindern und auf die Einhaltung der Kompetenzen zu achten:
- Der BND hat die für die Bundesrepublik wichtigen Informationen im Ausland zu sammeln;
- das BfV soll verfassungsfeindliche Elemente in der Bundesrepublik ermitteln;
- der MAD sichert die Bundeswehr gegen Agenten ab.
Regelmäßig - voraussichtlich einmal im Monat - werden sich im neuen Bonner Super-Abwehr-Ministerium unter Vorsitz Krones die Chefs der drei Sicherheitsorgane künftig an einen Tisch setzen. Der Sonderminister kann ihnen zwar keine Weisungen erteilen, wohl aber Empfehlungen unterbreiten. Und bei Kompetenz-Streitigkeiten zwischen den Diensten hat der Minister das letzte Wort.
Für einen solchen Auftrag ist Krone prädestiniert, weil er als Minister ohne Ressort keine Eigeninteressen hegt, die Gabe des Ausgleichs von Gegensätzen besitzt und Vertrauen genießt, so daß er »als Person das Gegenbild des Ministers für Staatssicherheit wäre« ("Sonntagsblatt").
Mit Krone bestellt sich das Bundeskabinett zum erstenmal einen Minister, der die Erkenntnisse der deutschen Geheimdienste in Kabinettssitzungen gesammelt vortragen kann. Die Arbeit der Organe litt bisher zuweilen darunter, daß sich die Ressortminister (Innen und Verteidung) nicht in ihre geheimdienstlichen Karten blicken lassen wollten. Im Kanzleramt wiederum blieben wichtige Signale des ihm unterstellten BND unbeachtet, weil weder Ludwig Erhard noch sein Büro-Minister Ludger Westrick auffallendes Interesse für Gehlens Berichte und Analysen bekunden.
Krone soll indessen die Arbeitsergebnisse der Geheimdienste nicht nur koordinieren und gebührend zur Geltung bringen. Er hat auch darauf zu achten, daß die Geheimdienstler nicht den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen.
Ein entscheidender Bestandteil einer solchen Kontrolle ist in einem Gesetz -Entwurf verankert, den Bundesinnenminister Paul Lücke ausgearbeitet hat. Wenn der Bundestag dieser Vorlage zustimmt, erhalten die bundesrepublikanischen Geheimdienste das Recht, bei Verdacht von Landesverrat oder Spionage Telephongespräche abzuhören und Briefe zu öffnen. Nur durch Gesetz kann die Ausnahme vom Grundgesetz -Artikel 10 sanktioniert werden, der das Post- und Fernmelde-Geheimnis garantiert.
Dieses Ausnahme-Recht hatten sich bisher Amerikaner, Briten und Franzosen zum Schutze der Sicherheit ihrer Truppen nach Absatz 2 des Artikels 5 im Deutschlandvertrag von 1955 vorbehalten - und zwar solange der deutsche Gesetzgeber den eigenen Sicherheitsorganen derartige Vollmachten vorenthält. Indes: Auch ohne diese Vollmachten partizipierten deutsche Geheimdienstler an den alliierten Vorrechten. 1963 offenbarte der Verfassungschützer Werner Pätsch, daß seine Kölner Zentrale über alliierte Kollegen Deutsche am Telephon überwachen lasse.
Alle Versuche des früheren Innenministers Hermann Höcherl, Abhören und Mitlesen durch Gesetz aus alliierter in deutsche Regie zu überführen, waren an der Frage gescheitert: Wer soll letztlich die Genehmigung zur Kontrolle von Telephon und Briefpost erteilen?
Lücke-Vorgänger Höcherl hatte in einem Gesetzesentwurf dafür noch eine unabhängige richterliche Instanz vorgesehen. Doch Richter und Bundestagsfraktionen argumentierten: Oberster Überwacher der Telephon-Abhörer muß ein politisch verantwortlicher Mann sein, den das Parlament jederzeit zu Rede und Antwort zwingen kann.
Darum bestimmt der Lücke-Entwurf: Ein Bundesminister - als erster ist Heinrich Krone vorgesehen - übernimmt die Kontrolle. Seine Verantwortung wird von einem Beirat aus Vertretern der drei Bundestagsfraktionen geteilt.
Billigt das Parlament das Gesetz - die Chancen sind günstig -, dann müssen die drei deutschen Geheimdienstchefs in ihren Monats-Sitzungen im Bonner Abwehr-Ministerium in jedem Einzelfall Sonderminister Krone fragen, ob sie abhören und mitlesen dürfen.
Geheimdienst-Koordinator Krone
Einmal im Monat ...
... ein Treffen der Geheimen Drei: Abwehr-Chefs Gehlen, Schrübbers, Seeliger