Abschied von den Mordopfern: Zweierlei Ehrung
Die postume Ordensverleihung an die Opfer des Mordanschlags von Karlsruhe geriet zu einem Akt bürokratischer Arithmetik. Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der bereits 1969 nach Aufklärung der Lebach-Morde mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande (der zweiten Stufe des Staatsordens) dekoriert worden war, bekam nun das um drei Stufen höhere Große Bundesverdienstkreuz mit Stern neben den ersten Verdienstorden, das Eiserne Kreuz und das Verwundetenabzeichen auf das Ordenskissen geheftet. Seine Begleiter, der Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizwachtmeister Georg Wurster, beide bislang ohne Auszeichnung, erhielten das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse (dritte Stufe). So war zwar die Symmetrie gewahrt (von der zweiten zur fünften Stufe bei Buback, von null zur dritten Stufe bei Göbel und Wurster), doch die Möglichkeit vertan, die staatliche mit einer menschlichen Geste zu verbinden: Während den Toten mit dem Staatsakt in der Karlsruher Stadtkirche die gleiche letzte Reverenz erwiesen wurde, verpaßte Bonn die im Ordensstatut keineswegs ausgeschlossene Möglichkeit, allen drei Toten Auszeichnungen gleicher Stufe zu verleihen.