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Briefe

Am blutigen Kanthaken
aus DER SPIEGEL 46/1977

Am blutigen Kanthaken

(Nr. 42/1977, Romanhefte: Auflagenrekorde mit Horror und Gewalt)

Ihr informativer Report aus dem Genre der Schrumpfköpfe, Satansmessen und Säurebäder konnte den entscheidenden wissenschaftlichen »Beweis« auch nicht erbringen, ob zwischen Gewaltdarstellung und Gewaltausübung ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Angesichts Ihrer bedrückenden Ausschnittssammlung ist man geneigt, einen solchen Zusammenhang zu vermuten. Nicht alle diese Wissenschaftler teilen jedoch diese Auffassung.

So interessant der Meinungsstreit auch sein mag, ich wollte es -- Gesetz ist Gesetz -- genau wissen, In einer parlamentarischen Anfrage begehrte ich bei der Landesregierung Auskunft. Die Beantwortung in Kurzfassung: Das Gesetz macht keine Anwendungsschwierigkeiten. Seit der Neufassung des Paragraphen 131 StGB vom 23. November 1973 gab es 13 Verfahren (10 wurden eingestellt, 2 abgegeben, 1 läuft>. Die Strafverfolgungsbehörden kamen ihrem Auftrag gewissenhaft nach.

Da das Ergebnis in anderen Bundesländern offenbar ähnlich ist, gibt es wohl nur eine zutreffende Schlußfolgerung: Es gibt überhaupt keine unzulässige Darstellung von Gewalt. Dr. Morton löst völlig legal die Mädchen scheibchenweise in Säure auf. Da müssen Lobo, Ronco und Tschang Fu schon etwas mehr bieten, um als Gesetzesübertreter an den blutigen Kanthaken des Paragraphen 131 StGB genommen zu werden.

Mainz HANS-OTTO WILHELM

MdL/CDU, Landtag Rheinland-Pfalz.

Da kann einem nur noch das kalte Kotzen kommen über den Zustand unserer Gesellschaft. Wenn CIA-Agent Malko für die »Freie Welt« mit »unglaublicher Härte« killen darf. Ich nehme dieser Gesellschaft ihre hysterische Entrüstung über den Terrorismus nicht mehr ab. Es zeigt sich, daß der Terror nur nicht von der falschen Seite kommen darf. Wenn er von der richtigen kommt, wird er in Millionenauflage verherrlicht. Die Paragraphen 88a und 130 a gelten ja eh nur für linke Schriften. Dies schreibt ihnen kein Terroristen"Sympathisant«, sondern ein stinknormaler Bürger, dem diese Doppelmoral aber nicht länger erträglich ist.

Berlin K. FECHTER

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