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Anmerkungen zum Untergang der Wohlanständigkeit

aus DER SPIEGEL 53/1970

Wir leben in einer Zeit umfassenden, tief in alle Lebensverhältnisse eingreifenden Wandels, man wird sie einmal revolutionär nennen. Zu Ende geht zumindest das bürgerliche Zeitalter, wenn nicht eine weit ältere Periode menschlichen Selbstverständnisses. Weniges macht das so offenbar wie die sich wandelnde Beziehung zur Sexualität.

Noch unlängst wäre Pornographie ohne viel Federlesens eine Sache der Polizei gewesen. Heute bietet der Blick in den Blätterwald eine Art Tropenwunder vollbusiger Gestalten. Je tiefer man sich im Gestrüpp verliert, desto häufiger trifft man auf Paarungsgymnastik und seltsame Liebeswerkzeuge: Unleugbar ein überraschender Anblick nach 2000 Jahren christlichen Einverständnisses, daß es lediglich Adam und Eva erlaubt war, nackt zu spazieren und dies bekanntlich kein gutes Ende nahm.

Das markiert schon den »Untergang eines Äons. Die Angst vor dem regellosen Chaos wurde seit alters mit dem Bild Sodoms und Gomorrhas beschworen. Inzwischen wurde viel wolkige Angst vor der Lust hinweggeblasen. Der Moralist sieht sich verwundert um, denn chaotische Verwilderung bleibt ein Sonderfall. Neue Sitten haben sich aus der Libertinage entwickelt und entstehen fortwährend -- nicht Sittenlosigkeit. Auffallend ist eine frühe Paarbildung. Man ist sexuell unbefangen, aber eher monogam. Viel Sanftheit ist zu beobachten. Es wäre denkbar, daß sich die Selbsthumanisierung des Menschen nicht In der geschlechtlichen Entsagung zeigte, sondern in der Entsagung von Aggression. Ein tiefer Konflikt zwischen der ersten mit der Nacktheit vertrauteren Generation und dem peitschenden Ethos der Konkurrenzgesellschaft wird deutlich; es wird nicht bei Blumenkinder-Reigen bleiben.

Die bürgerliche und die nachbürgerliche Sexualität haben einen unterschiedlichen Stellenwert Im Charaktergefüge. Es ist irrtümlich zu glauben, wir wären sex-behext; die Sexualität zeigt sich nur stärker, weil sie konfliktloser erlebt wird als in rund siebzig Generationen vorher.

Von den ungezählten Fehlangepaßten in diesem Zwischenland vergehender Wohlanständigkeit und der spiegelbildlich zu ihr gehörenden herzlosen Abreaktion »des Triebes": von diesen sich selbst entfremdeten Individuen her sollte man nicht auf die Essenz des historischen Prozesses schließen, der in Gang gekommen ist. Zugegeben, die Welt ist voller Psychopathen; aber sie sind die »drop outs« der Gesellschaft, in der wir leben.

Man muß der Katze die Schelle umhängen: Nicht die sexuelle Freizügigkeit hat die Psychopathen gemacht, vielmehr setzt die Freizügigkeit deren krankhafte Verfassung freier; diese stammt aber von alters her.

Jahrtausende haben den Konflikt des Individuums mit der Gesellschaft normativ, das heißt von den Institutionen und ihren Wertmaßstäben her, betrachtet. Das beginnt sich stetig zu ändern: vielleicht darf man von einer Fortsetzung der Evolution auf der Ebene des Bewußtseins sprechen.

Damit entsteht eine neue Dialektik: Das individuelle Streben nach Glück tritt in Konkurrenz zu der gesellschaftlich vorgegebenen Rolle. Das Individuum beginnt zu fragen, ob Institutionen Halt geben: jenen mitmenschlichen Halt, ohne den der Mensch nicht leben kann; oder ob ihr Halt der »Halt« von Gitterstäben ist.

Diesem Wandel hat auch das Sexualstrafrecht, das gegenwärtig diskutiert wird, Genüge zu tun: einer veränderten Einstellung zur Sexualität als einer körperlich-seelischen Möglichkeit, Lust und in der Lust Glück zu empfinden; und einem veränderten Wissensstand über die komplizierte und verletzliche Sexualentwicklung.

In der Tat nimmt das Strafbedürfnis der Gesellschaft hinsichtlich inkriminierter sexueller Akte ab, weil die Einsicht in die Motive solcher Handlungen die wissenschaftlich unhaltbar gewordenen Denkvoraussetzungen des Strafrechts von 1871 erschüttert hat. Generell galt der Straftäter bisher als Willensschwächling, der sich angesichts des Abgrunds der Verbrechen nicht zu beherrschen vermochte und sehenden Auges unterging. Auf der Strickleiter der Strafverbüßung reichte ihm die Gesellschaft großmütig eine Hand, die aber nicht ihn festhielt, sondern von ihm festzuhalten war. Wenn er abermals strauchelte, war das seine Sache. Rückfälligkeit war Charakterschwäche; die wiederum war, wie zahllose Familiengeschichten zu beweisen schienen, ein im Erbgut verankerter Mangel. So leugnete die Gesellschaft alle gesellschaftliche Verantwortung: Der Täter war ein von Anbeginn und schicksalhaft Gezeichneter.

Diese Ideologie ist zusammengebrochen. Man nimmt nicht gern Abschied von ihr; denn sie hat die unbewußten Strafbedürfnisse gefördert. Vieles von dem, was wir, den Gesetzen gehorchend, an Verzichten auf Befriedigung egoistischer Triebwünsche leisten, hinterläßt -- oft unbewußt mehr als bewußt -- Wut und die Bereitschaft, sie am Rechtsbrecher zu kühlen.

Denn von ihm nimmt man gern an, daß er solche Verzichte nicht zu leisten hatte. Karl Menninger hat darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesellschaft dazu neigt, den Rechtsbrecher so zu behandeln, als habe er nie psychische Entbehrungen oder Angst zu erdulden gehabt. Infolgedessen strotzt unser Strafgesetzbuch von irrationalen Vergeltungsbedürfnissen. Selbst der § 222 des Entwurfs von 1962 stellt noch die »Werbung für unzüchtigen Verkehr« unter das doppelte Strafmaß, wenn damit eine geschlechtliche Betätigung unter Männern herbeigeführt werden soll.

Ein rationaler Grund wird dafür schwer zu finden sein. Vom Bewußtsein her betrachtet, Ist dies offenbare Willkür, der Blick auf die unbewußten Motive enthüllt indessen einen Vergeltungszwang. Man kann ihn nur mit psychologischen Mitteln verstehbar machen: und zwar als Ausdruck verdrängter homosexueller Neigungen beim Gesetzgeber.

Denn wer immer »der Gesetzgeber« sein mag, es ist eine Gruppe von Männern, und sie handelt typisch für die Männer unserer Gesellschaft, in welcher nach den Bedingungen ihres Zusammenhalts Homosexualität als besonders strafwürdig angesehen wird. Das schließt aber keineswegs aus, daß unbewußte homosexuelle Tendenzen sich bemerkbar machen. Sie sind -- wie zu betonen ist -- durchaus natürlich; pathologisch ist lediglich die Bedingung der Verdrängung.

Unsere psychoanalytischen Kenntnisse haben uns seit langem bewiesen, daß Kameradschaft, die Fähigkeit, Freunde zu finden, Toleranz im Kreise von Männern zu üben, sich aus homosexuellen Neigungen und deren Sublimierung herleitet; und daß wir diese sogenannte »latente Homosexualität« als Ausdruck einer bisexuellen Anlage, das heißt einer Neigung zu beiden Geschlechtern zu verstehen haben. Nur bei etwa vier bis sechs Prozent der männlichen Bevölkerung kommt es im Verlauf der kindlichen Sexualentwicklung zu einer Umkehr der Neigungen vom andersgeschlechtlichen Partner zu dem des eigenen Geschlechts.

Diese Erkenntnisse sowie die Tatsache, »daß die weit überwiegende Zahl der homosexuellen Männer ... ebenso unauffällig lebt wie andere Bürger«, haben im 1970 vorgelegten »Alternativ-Entwurf« den ganzen § 222 des Entwurfs von 1962 beseitigt. Der seinerseits sollte den § 184, Nr. 4, des Strafgesetzbuchs ersetzen, »der 1900 geschaffen worden ist, um zu verhindern, daß sich das »unzüchtige Treiben« durch das »Unwesen« entsprechender Zeitungsannoncen, wenn auch nur in Andeutungen, in der Öffentlichkeit bemerklich macht und die Wohlanständigkeit des öffentlichen Lebens befleckt«.

Ein so gestelztes, dünkelhaftes Deutsch wurde um 1900 nicht als unangemessen empfunden. Es wurde ernst genommen, weil es die Individuen bei der gemeinsamen Anstrengung antraf, ihre sexuellen Bedürfnisse in das Schnürkorsett einer gekünstelten Schicklichkeit zu zwängen. Triebhafte Bedürfnisse nehmen dann eine überstarke Zwanghaftigkeit an und erwecken tiefe, schattenhafte Angst. Deshalb die stete Neigung, Sexualität, auch wenn sie sich nur »in Andeutungen in der Öffentlichkeit bemerklich« macht, zu unterdrücken, zu verbieten; andererseits bleibt die Phantasie von ihr mit Beschlag belegt. Die Sexualität wird zum Feld einer zynischen Doppelmoral.

Heute wissen wir, daß die leibliche wie seelische Sexualentwicklung beim Menschen nicht erst mit der organischen Geschlechtsreifurig in der Pubertät beginnt, sondern bereits in der frühen Kindheit. Seit Sigmund Freuds 1905 veröffentlichten »Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie« verwenden wir den Begriff »Sexualität« in einem erweiterten Sinn, der diese kindlichen Stufen einschließt. Je nach den bedeutendsten Zonen, an denen in zeitlicher Folge Lust erfahren wird, sprechen wir in abkürzender Begriffssprache von: oraler Lust, der Mundlust des Saugens und Beißens; von analer Lust, bezogen auf die ersten Forderungen nach sozialer Anpassung, bezogen also auf den Eigensinn sowie den Stolz auf die ersten Lernerfolge; und schließlich von phallischer Phase, in der das Kind das Rätsel des Geschlechtsunterschiedes zu verarbeiten hat und sein erstes großes Liebesdrama mit den Eltern erlebt,

Die entscheidende Frage bei diesen Reifungsschritten der Libido, das heißt der sexuellen Triebenergie« liegt darin, ob die kindlichen Lusterfahrungen ohne schwere seelische Erschütterung oder unzeitgemäße, allzu harte Behinderungen, aber auch umgekehrt, mit ausreichender affektiver Stützung durch die Eltern oder Elternfiguren durchlaufen werden.

Die anale Periode etwa ist unter anderem gekennzeichnet durch das Erlernen des aufrechten Ganges, durch einen nur schwer und mit Geduld bremsbaren Bewegungsdrang, durch eindringliche Neugier. Wenn das Kind in dieser Zeit von einer ordnungsbesessenen Mutter in seiner Aktivität ohne Einfühlung zum Stillhalten gezwungen und durch Strafen erschreckt wird, kann es zu einer »Fixierung« an diese Erlebnisstufe kommen: das Kind wird sich möglicherweise überstark unterwerfen, Autonomie aufgeben, wo es diese gerade auszukosten lernen sollte. Der erwachsene Mensch wird sich noch immer so verhalten -- oder er wird in der Umkehr der Unterdrückung zu blinden Aktivismen neigen, zum Beispiel »ausbrechen« und Hunderte von Kilometern mit dem Auto rasen oder sich in ähnlich ziellose, irrationale Tätigkeiten stürzen. Auch mag das um seine Selbständigkeitsfreuden geprellte Kind beginnen, Tiere zu quälen und dieses Bedürfnis aufrechterhalten, indem es später Menschen in kleinlicher Schikanesucht drangsaliert. In seinen späteren Liebesbeziehungen wird immer wieder der liebevolle Kontakt durch unbeherrschbare Einbrüche aggressiv-quälerischer Art unterbrochen werden.

Dies Ist nicht mehr als ein flüchtiges Bild der Auswirkungen, die eine seelische Dauerverletzung in der frühen Kindheit nach sich ziehen kann. Für jeden beliebigen Sexualtäter, vom Exhibitionisten oder Kinderverführer bis zum Lustmörder, finden wir mehr oder minder schwer verformende Kindheitserlebnisse, die nicht mit den Vitalreserven, die jedes Individuum mitbringt, auszugleichen waren. Gerade weil diese Charakterbildungen nicht reflektiert werden können, sondern In den unbewußt bleibenden Lernvorgängen der Anpassung sich vollziehen, kann das Individuum auch später nur sehr schwer selbstbeobachtend ihrer innewerden; sie bleiben vielmehr ein Zwang, der ihm widerfährt. Hier von Willensfreiheit zu reden, ist falsche Anthropologie.

Wo indessen die seelischen Verletzungen noch tiefer greifen, kommt es nicht nur zur Fixierung der Triebentwicklung, sondern zu ihrem Stillstand. Je weniger Verständnis die Gesellschaft für solche Entwicklungsschiffbrüchigen aufzubieten vermag, je mehr sie das Selbstbewußtsein eines Fetischisten, eines Exhibitionisten oder »Schwulen« der Lächerlichkeit preisgibt, desto mehr isoliert sie diese Individuen, vereinsamt sie und erzeugt in ihnen einen Stau archaischer Triebkräfte, der, bei hinlänglicher Triebanlage, gefährlichen oder gar mörderischen Durchbrüchen die Kraft verleiht.

Die Forschungsergebnisse über die pathologische wie die normale menschliche Sexualentwicklung stehen freilich häufig in krassern Widerspruch zu lange tradierten, verfestigten Auffassungen. Harte Gerichtsurteile, unterlassene Hilfe in der Haftzeit, insbesondere keine Versuche, die Beschädigungen dem Täter ins Bewußtsein zu bringen, schließen den de facto kranken Delinquenten noch weiter aus der Gesellschaft aus. In den meisten Fällen kann unter den Bedingungen des bestehenden Strafvollzugs gewiß nicht die Rede davon sein, daß die Strafe irgendeinen Sinn für den Täter, daß sie heilende Qualität hat; vielmehr dient sie zu einem gewiß nicht geringen Teil den »Normalen« als unbewußte Ersatzbefriedigung eines in der Phantasie weit grausameren Rachebedürfnisses. Da ist keiner, der nicht auch auf dem »normalen« Entwicklungsweg Beschädigungen erlitte.

Und weil in Wahrheit die Kindheit auch eine Zeit der Tränen ist, voll der zwiespältigsten Gefühle, ursprünglich weitab von den possierlichen Dressaten, zu denen die Erwachsenen sie mißbrauchen, hält sich ein anderes Vorurteil hartnäckig: die These von der kindlichen »Unschuld«. Gemeint ist die Asexualltät des Kindes. Daß Kinder sich natürlicherweise für die in ihrem jeweiligen Alter charakteristischen Vorformen der späteren geschlechtlichen Sexualität interessieren, wird geleugnet, weil es mit der traditionellen Menschenkunde nicht vereinbar Ist. Doch kann das sexuelle Interesse kurzfristig vielleicht unterbunden, jedoch aus der Phantasie des Kindes nicht ausgelöscht werden.

Da gegenwärtig, angesichts des herrschenden Aufklärungseifers, eine kaum beschränkte Zeigefreudigkelt bei den Eltern besteht, sollte man daran erinnern, daß die Übertreibung des Guten selten gut tut. Wahrscheinlich kommt es primär weder auf sexuelle Diskretion noch auf Nudismus an, sondern auf Entschlüsse von Menschen, die sich überlegt und nicht aus Konformitätsangst so oder so verhalten.

Das antirepressive Feldgeschrei ist gut; die Abkehr von »Kulturheuchelei« (5. Freud> gewährt und sichert jedoch noch keine erträglichen Sitten. Über allem schweben die Helikopter, die über den Fluß des Massenabsatzes wachen. Die Pornographie war von alters her ein Kleinhandelsobjekt für Liebhaber. Es wäre interessant herauszufinden, welche soziale Konstellation die exzessive Entblößung des Fleisches nach Jahrhunderten der Verhüllung zuließ. Kaum hatte der Modemanager Gernreich die zunächst schockierende Idee der Busenfreiheit lanciert, da wurde Nacktheit zum Produkt. Was gestern noch Pornographie war, ist in rasanter Marktausweitung zum Massenartikel mit Konsumzwang geworden. Die sittliche Problematik tritt demgegenüber zurück. Im Vordergrund herrscht die massive Korruption durch das Konsummanagement, das um des Geschäftes willen die Genitalien unerbittlich ausleuchtet.

Wie und wohin soll sich das Sexualstrafrecht verwandeln? Das einzige Verwerflichkeitsmerkmal von unerschütterbarer Geltung ist die Anwendung von Gewalt -- physisch wie psychisch. In allen Fragen der »befleckten« Wohlanständigkeit des öffentlichen Lebens bleibt nur der Verlaß auf Aufklärung und Aufgeklärtheit. Die Gefahr liegt längst nicht mehr bei den wohltuenden anatomischen Enthüllungen, bei einer angstfreieren sexuellen Genußfreude« sondern beim Konsum-terror, gegen den noch keine aufklärerische Gegengewalt: weder auf dem Sex- noch auf dem Automobil- oder sonst einem Markt gewachsen ist. Der Vordergrund ist voller bizarrer modischer Liebes- und Sexual-Romantik; aber die Konsumstrategen in ihren Spähhelikoptern sind bei der Vorbereitung neuer Feldzüge.

Einer wird In der Erzeugung und Verbreitung halluzinogener Drogen, neuer Träume, neuer Möglichkeiten des Wohlbefindens bestehen. Abermals, wenn der »Trip«, die Entrückung von dieser so zwanglos In die Zwänge gesteuerten Kultur, Massenunterhaltung geworden Ist, wird der Gesetzgeber zur grotesken Figur werden -- wie schon einmal, wie schon oft.

Können wir uns diese Form der Entleerung rechtlicher Autorität wünschen? Oder wäre auch hier Selbstbeschränkung das Ziel? Es Ist nicht so, daß die Menschen dazu nicht fähig wären. Eine Gesellschaft, die sich In ihren Fundamenten und nicht nur im Überbau demokratisieren will, hat andere Risiken, als sie die Zeitalter machtvoller Institutionen hatten; kein Weg führt daran vorbei.

Alexander Mitscherlich
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