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Antifaschistisches Gewissen

aus DER SPIEGEL 4/1947

Als der Justizminister von Schleswig-Holstein, Dr. Gottfried Kuhnt (CDU), dem Landtag bekanntgab, daß der in Lübeck verurteilte Karl- Heinz Garbe ehemaliger Fürsorgezögling, HJ-Führer und Unterscharführer der Waffen-SS gewesen sei, herrschte im norddeutschen Blätterwald verlegenes Schweigen.

Selten hatten die Presse und nahezu alle Parteien so einmütig gegen die Justiz Stellung genommen wie im Falle des 27jährigen Hamburgers aus Lübeck. Der Lübecker Entnazifizierungsausschuß hatte entschuldigend bekanntgegeben, daß die Lübecker Justiz in. Kiel entnazifiziert worden sei, und sogar die überparteiliche,

sonst sehr zurückhaltende »Welt« in Hamburg hatte in einem Leitartikel eindeutig für Garbe Partei ergriffen. Allerdings wußte die Zeitung nicht, daß die Niederschlagung des Verfahrens beantragt und von der allein zuständigen Militärregierung abgelehnt worden war.

Nun erschien der Fall Garbe in einem anderen Licht, obwohl sich an dem eigentlichen Tatbestand nichts geändert hatte. Denn, wie der Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag erklärte, »die Zweifel an der politischen Sauberkeit Garbes sind bei der Urteilsverkündung weder der Oeffentlichkeit noch den Richtern bekannt gewesen.«

Es bleibt also bestehen: Ein Mann, der wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden ist, schlägt seinen Wächter nieder, um zu entkommen. Die Flucht gelingt, er wird in der Schweiz gastfrei aufgenommen.

Inzwischen verliert sein Land den Krieg, die Regierung dieses Landes wird wegen Entfesselung dieses Krieges von einem internationalen Gericht für verbrecherisch erklärt.

In einem Sonderzug für Antifaschisten kehrt der Mann heim, wird verhaftet, kommt vor ein Gericht und wird in einem Land, das von den Nürnberger Gerichtsherren regiert wird, zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt (und, da er Berufung einlegt, nach Stellung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt).

Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Zuchthaus beantragt, da Garbe, der wegen eines militärischen Vergehens zum Tode Verurteilte, nicht das Recht hatte, einen im Dienst befindlichen Beamten anzugreifen. Notwehr liege nicht vor, da der Angeklagte nicht rechtswidrig angegriffen worden sei.

Warum wurde Garbe fahnenflüchtig? Von seinen damaligen Kameraden hat sich noch keiner gemeldet. Er selbst sagt jetzt: »Ich konnte es als Antifaschist nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, für Eitler zu kämpfen.«

Im spanischen Bürgerkrieg will er als Seemann auf einem Tanker gefahren sein, der Oel für die rotspanischen Truppen beförderte. »Darum stand ich auf der schwarzen Liste und konnte nur noch auf ausländischen Schiffen führen.« Garbe bestreitet entschieden, freiwillig zur Waffen-SS gegangen zu sein, »sonst hätte mich die SS, nach dem Holland-Feldzug nicht freigelassen.«

Im weiteren Verlauf des Krieges kommt er, nach seiner Aussage »wegen defaitistischer Aeußerungen«, in eine Strafkompanie und desertiert, verwundet, aus einem Lazarett.

Er wird in Hamburg gefaßt in Stralsund zum Tode verurteilt, flieht nach Lübeck, wird erneut festgenommen. Im Polizeipräsidium ergreift er einen Feuerhaken und schlägt ihn dem Kriminalbeamten Premsz über den Schädel. »Er kippte zur Seite wie ein Sack«.

Minister Kuhnt hält den Fall »für eine außerordentlich umstrittene, reine Rechtsfrage«, hat ihn aber gleichwohl zum Anlaß genommen, einen Gesetzentwurf über die Amnestie von Straftaten, die im Kampf gegen das Dritte Reich begangen würden, vorzulegen. Der Abgeordnete Dr. Adler (SPD) erklärte dazu, die Presse habe im Fall Garbe immerhin gute Dienste geleistet, denn durch sie sei dieser Gesetzentwurf erst angeregt worden.

Es wird also voraussichtlich kein zweiter Staatsanwalt Gelegenheit erhalten, gegen Garbe zwei Jahre Zuchthaus zu beantragen, wie es Staatsanwalt Humbert in Lübeck getan hat. »Nicht, jeder Deserteur ist ein Anti-Nazi«, sagt man. Doch gibt es noch eine andere Lesart, und das ist die: Selbst wenn Humbert die antifaschistische Gesinnung Garbes zweifelhaft erschienen wäre, so konnte er nicht daran zweifeln, daß Garbe vom Kriege »die Schnauze voll« hatte. Darum war er nämlich zum Tode verurteilt worden. Und das deutsche Volk ist von den Alliierten zu einem Schattendasein verurteilt worden, weil es nicht früh genug vom Krieg die Schnauze voll hatte.

Er hatte den Krieg satt

Karl-Ernst Garbe

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