ARMER DIPLOMAT
Bei meiner Rückkehr aus Indien finde ich den SPIEGEL mit dem Artikel über Graf Huyns Buch vor. Vielleicht ist die nachstehende Berichtigung nützlich.
In der Besprechung des Huynschen Buches sind dem SPIEGEL ein paar Irrtümer bezüglich meines »Falls« unterlaufen. So hat Minister Schröder nicht, wie Sie schreiben, meine Abberufung verlangt, weil nämlich er selbst und nicht seine Botschafter solche Dinge entscheiden. Ebensowenig habe ich dienstliche Beanstandungen gegen die »junge Dame« in deren Personalakte eintragen lassen. Das wäre wenig sportlich gewesen, vor allem aber: Nur der Behördenleiter oder sein Stellvertreter können so etwas veranlassen. Was schließlich den Zusammenhang zwischen der von Ihnen so ausführlich zitierten Glosse im »Canard Enchaîné« und meinem Ausscheiden aus dem Auswärtigen Dienst betrifft: Er bestand nur darin, daß ich mich entschied zu bleiben. Ich »armer Diplomat« bin erst zwei Jahre nach Erscheinen jenes Artikels in die Freiheit meines akademischen Berufes zurückgekehrt.
Berlin PROF. DR. OTTO VON SIMSON