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Arsch verbrannt

aus DER SPIEGEL 37/1972

Gegendarstellung: In seiner Ausgabe 35/72 hat der »Spiegel« unter dem Titel »Arsch verbrannt« über meine Tätigkeit als Korrespondent der Quick in Bonn berichtet. Die Darstellung ist unrichtig und bedarf der Richtigstellung:

1. In dem Artikel wird behauptet, ich hätte hohe Beamte aus verschiedenen Ressorts der Bundesregierung 'zunächst zu opulenten Diners in elegante Restaurants' eingeladen und anschließend 'in verschwiegenen Etablissements Damen zugeführt'. Die Behauptung trifft nicht zu. Ich habe in keinem einzigen Fall hohen Regierungsbeamten 'nach opulenten Diners Damen zugeführt'.

2. Unrichtig ist auch die Spiegel-Darstellung, ich hätte einem 'hohen Baracken-Funktionär der SPD die Adresse eines Mädchens offeriert'. Ich habe weder Funktionären der SPD noch sonstigen Dritten Adressen von Mädchen vermittelt oder angeboten.

3. Des weiteren trifft es nicht zu, daß ich 'eine Sekretärin des einstigen Entwicklungshilfeminister Hans-Jürgen Wischnewski' in meine Wohnung eingeladen habe, hierbei 'verstohlen ein Tonbandgerät in Gang setzte', so daß die Sekretärin 'entrüstet das Haus verlassen' habe.

4. Schließlich ist die Behauptung unrichtig, ich sei Nachrichtenhändler. Bonn. den 25. 8. 1972

gez. Paul Limbach

Das Hamburgische Pressegesetz macht den Abdruck einer Gegendarstellung ohne Rücksicht auf deren Wahrheitsgehalt zur Pflicht, sofern bestimmte Formvorschriften beachtet worden sind. -- Red.

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