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Briefe

Auch Arbeit ist Strafe
aus DER SPIEGEL 20/1978

Auch Arbeit ist Strafe

(Nr. 17/1978, Jugendrichter: In München ersetzen Richter Arrest nach Möglichkeit durch Arbeitsauflagen)

Dies ist in Karlsruhe schon seit langem gängige Praxis. Aber das gilt auch für Ältere. So wurde jetzt eine alternde Dame aus dem Gunstgewerbe, heute von der Sozialhilfe abhängig, weil es in dieser Branche keine Sozialversicherung gibt, von einer Richterin zu 100 Stunden Krankenhausarbeit verpflichtet, nachdem sie bei einem Minidiebstahlsversuch ertappt worden war. Ein Bewährungshelfer hat nun ein entsprechendes Krankenhaus zu finden und zu berichten, wenn die 100 Stunden abgeleistet

sind. Dann wird das Verfahren eingestellt.

Karlsruhe (Bad-Wiirtt.) MANFRED BRAUN

Sie vermitteln den Eindruck, der Münchner »Modellversuch«, Jugendlichen für kleinere Delikte Freizeitarbeit aufzuerlegen, sei eine ganz neue und einmalige Sache. In Dortmund praktiziert man »Freizeitarbeit« bereits seit geraumer Zeit. Ich kenne die Freizeitarbeit dieser Jugendlichen selbst ganz gut und kann zu 95 Prozent nur von positiven Erfahrungen berichten.

Dortmund (Nordrh.-West.) RAINER DEIMEL

Sozialpädagoge

Ich kenne eine Reihe Städte an Rhein und Ruhr, die bereits anstelle von Arbeitsauflagen mit lernwilligen Jugendlichen und Heranwachsenden Übungs- und Erfahrungskurse mit sinnvollen pädagogischen Inhalten erfolgreich betreiben. »Gemeinnützige Arbeit statt Strafe« schreiben Sie. Sie verlieren kein Wort darüber, daß von unseren Jugendlichen und Heranwachsenden diese Arbeit immer noch als Strafe empfunden wird.

Essen (Nordrh.-Westf.) WERNER IDING Städtischer Sozialamtsrat

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