»Auf dem Weg zum Erwachsenwerden«
Die These, die Jugend werde immer schlechter, wird dieser Tage noch lauter vorgetragen als sonst. Die Krise, in der sich die Bundesrepublik von der Arbeitslosigkeit bis zur Nachrüstung und dem Tod der Wälder befindet, schreit nach einem Fußbreit Boden, auf dem die Rechtdenkenden, die Menschen guten Willens, so zerstritten sie auch sonst in jeder Hinsicht sind, denn doch noch zusammenstehen können, ja, zusammenstehen müssen - um nicht von der Flut der Kriminalität überrollt und hinweggeschwemmt zu werden. Und was malt schon das Bild einer derartigen, heranjagenden Flutwelle dramatischer als die Behauptung, die Jugend führe sie an.
Doch nicht die Jugend wird schlechter. Es ist diese Welt, die immer schlechter für Kinder und Jugendliche ist. Die Umstände und Bedingungen des Auf- und Heranwachsens können kaum noch schlimmer werden.
Einer Pflanze, die ohne Luft, Licht und leidlichen Boden nicht gedeiht, wird keiner einen Vorwurf machen, sondern den Gärtner schelten. Doch die Gärtner dieser Gesellschaft den Kindern und Jugendlichen gegenüber, die sogenannten Erwachsenen, versäumen nichts und machen nichts falsch.
Auch gibt es - dem Himmel sei Dank - ja durchaus noch Kinder und Jugendliche, die sehr wohl mit den Vereinbarungen zurechtkommen, die unser Zusammenleben regeln sollen und die wir Strafgesetze nennen, soweit es sich um Angriffe auf diese Vereinbarungen handelt.
Die Zusage, daß jeder »auch ausgebildet werden kann«, der »die nötige Mobilität auf sich nimmt« und der »nicht auf seinem Traumberuf besteht«, wird da sehr deutlich, denn sie gilt denen, die »ausbildungswillig und ausbildungsfähig« sind. Es gibt eben auch Unwillige und Unfähige, und genauso gibt es halt auch Kinder und Jugendliche, denen nicht zu helfen ist, die unaufhaltsam (möglicherweise genetisch bedingt) kriminell werden und vor denen man sich zu schützen hat, der Teufel ist nun einmal wie in die Säue in sie gefahren.
Doch der Hinweis darauf, daß noch immer sehr viele und sogar die Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen in diese Welt hineinwächst, ohne kriminell zu werden (und die daraus entspringende These, daß es so nur bleiben wird, wenn wir denen, die das nicht leisten, hart begegnen), übersieht und ignoriert - wie viele von dieser Mehrheit zwar nicht kriminell, doch unglücklich werden.
Der 19. Deutsche Jugendgerichtstag, der in dieser Woche in Mannheim stattfindet, tritt nicht im Flammenschein eines noch nie dagewesenen Ausbruchs von Jugendkriminalität zusammen.
Er findet, einmal mehr, im miesen Schatten des Versuchs statt, vor quälenden und brennenden Problemen der derzeitigen Situation der Bundesrepublik Zuflucht in der Aufregung und Empörung über die Jugend, diese Jugend zu suchen, weil deren Kriminalisierung so wundervoll Entlastung verschafft.
An die 600 Teilnehmer an diesem Jugendgerichtstag müssen Spielraum haben, um zusammenarbeiten zu können. Vielleicht sind 13 Arbeitskreise dennoch ein paar zuviel. Auch drückt sich in 13 Arbeitskreisen natürlich die Vielzahl der wissenschaftlichen und praktischen Ansätze aus, die zu respektieren sind. Mitunter kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Gelehrsamkeit rund um die Jugend sich ein wenig konzentrieren und nicht auf dem Austrag selbst geringfügiger Meinungsverschiedenheiten bestehen sollte.
Es findet ein bißchen viel im Stil und Ton des Marburger Religionsgesprächs statt. Und der Umstand, daß wir uns keineswegs einer heranrollenden und obendrein von der Jugend angeführten Kriminalitätswoge gegenübersehen, ändert nichts daran, daß es um viele, viele einzelne geht, denen jetzt und hier, denen schnell und so direkt wie möglich geholfen werden muß. Der Eindruck, man habe es mit einer drohenden Überflutung zu tun, kann auch dadurch entstehen, daß die Deichgrafen in einer Diskussion darüber verharren, wer die längste Feder am Hut trägt.
Es ist zu hoffen, daß die Fülle der Ansätze in Mannheim das Generalthema nicht zuschüttet. Es lautet »Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention«, und man darf auf sein Überleben in den 13 Arbeitskreisen tatsächlich hoffen, denn zwei Neuerscheinungen dieses Jahres bündeln die Diskussion und die Situation eindringlich.
»Jugend und Kriminalität« heißt eine von dem Münchner Strafrechtler Professor Horst Schüler-Springorum herausgegebene Sammlung von »Kriminologischen Beiträgen zur kriminalpolitischen Diskussion«. _(Horst Schüler-Springorum (Hg.): »Jugend ) _(und Kriminalität«. Edition Suhrkamp; 179 ) _(Seiten; 12 Mark. )
In der findet sich beispielsweise eine Arbeit von Professor Peter-Alexis Albrecht, Universität Bielefeld, »Zur Legitimationsfunktion von Jugendkriminalstatistiken«, die in der Tat, so der Untertitel, »Ein Traktat wider den Mythos von der kriminellen Jugend« ist.
»''Jugendkriminalität'' dient in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung oft als Beleg für die Auflösung gesellschaftlicher Wert- und Ordnungsvorstellungen wie für eine allgemeine Verrohung und Brutalisierung der Jugend«, heißt es da. Und es heißt da auch: »Ein herausragendes Interesse am scheinbar alarmierenden Anstieg der Jugendkriminalität haben vorwiegend Kriminalpolitiker in den Justiz- und Innenressorts von Bund und Ländern. Steigt die Kriminalität, so die simple Logik, ist das Berechtigung
genug für die Forderung nach immer umfangreicheren Ressourcen im Bereich ''Innere Sicherheit''.«
Albrecht bringt Beispiele: »In der Münchner ''Abendzeitung'' vom 2. März 1979 erschien ein Artikel mit der Überschrift: ''Immer mehr Kinder werden kriminell - in drei Jahren Anstieg um 36 %.'' Der Bericht bezieht sich auf eine Pressekonferenz des Bayerischen Innenministeriums und besagt: ''Immer mehr Kinder und Jugendliche begehen Straftaten.'' Der Innenminister beurteilte diese Entwicklung als ''besorgniserregend'' und appellierte an die Eltern, den Problemen durch eine ''liebevolle und konsequente Erziehung'' entgegenzutreten. Zugleich kündigte er an, ''daß die Polizei bis 1982 insgesamt 2000 neue Beamte und 1000 Angestellte einstellen will''.«
Es gibt aus dieser Richtung ein Interesse an immer dräuenderer Jugendkriminalität, ein »auffälliges Interesse der Politik und der veröffentlichten Meinung«, das in deutlichem Gegensatz »zu jenen zur behutsamen Anwendung offizieller Statistiken mahnenden Stimmen aus der Wissenschaft« steht. Albrecht führt vor, wie die Kriminalstatistik mit dem Ziel der Legitimierung bestimmter Absichten gestaltet und ausgebeutet werden kann.
Als »unverdächtigen Zeugen« für eine Seite dieser Problematik führt Albrecht übrigens das Bundeskriminalamt, Wiesbaden, an (und das ist zu erwähnen, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, im Umkreis der Justiz- und Innenressorts sei jedermann bemüht, die Jugendkriminalität auszumalen), das zur polizeilichen Kriminalstatistik 1979 anmerkte:
»Zu berücksichtigen ist, daß es sich beim Anstieg der Kriminalitätsbelastungszahlen für Kinder und Jugendliche ''weit überwiegend um weniger gravierende Delikte wie Ladendiebstahl, Zweiraddiebstahl, Beschädigung oder Leistungserschleichung handelt. Bei diesen Delikten mit hoher Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind zudem Änderungen im Anzeigeverhalten von Geschädigten oder Zeugen möglich. Zu beachten ist ferner der vielfach noch eher spielerische und meist nur episodenhafte Charakter der Kinder- und Jugenddelinquenz''.«
Diese Sammlung »Kriminologischer Beiträge zur kriminalpolitischen Diskussion«, wie gern würde man sie einem großen Leserkreis empfehlen. Sie sind an Fachkollegen, an jene gerichtet, die am Jugendgerichtsverfahren beteiligt und um die Verhütung von Jugendkriminalität bemüht sind. Sie müssen also eine Reihe von Lesern ausschließen. Doch gelegentlich kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß sehr viele mehr zur Lektüre bereit wären (und durchaus wichtige Leser), käme man ihnen ein wenig entgegen. Im Vorwort des Herausgebers ist davon die Rede, daß sich die traditionelle Kriminologie, als sie aus ihrem Dornröschenschlaf hinter den sicheren Mauern mächtiger Fakultäten erwachte, von einer Vielzahl soziologischer Argumente »umstellt« sah.
Zumindest in der Sprache, im selbstverständlichen Gebrauch von Fremdwörtern, die auch Journalisten mit humanistischem Abitur und Hochschulstudium Magendrücken verursachen, scheint der Schock beim Erwachen noch nachzuwirken. Gerade den Praktikern im Umgang mit der Jugend sollten es die Theoretiker, die Wissenschaftler nicht allzu schwer machen.
Der hohe Anspruch, die Fülle des Inhalts und die gelegentlich fast erdrückende Gewichtigkeit lassen sich allerdings dem Buch des Kriminologen Dr. Christian Pfeiffer, »Kriminalprävention im Jugendgerichtsverfahren«, _(Christian Pfeiffer: »Kriminalprävention ) _(im Jugendgerichtsverfahren«. Carl ) _(Heymanns Verlag; 372 Seiten; 28,50 Mark. )
nicht vorwerfen. Es handelt sich um Pfeiffers (mit »summa cum laude« bewertete) Dissertation, um die Arbeit also, mit der er den Doktortitel erlangte; um eine Arbeit, die Wissenschaft zu sein hatte.
Dennoch ist zu hoffen, daß gerade dieses Buch in den Arbeitskreisen auf dem Mannheimer Jugendgerichtstag umgehen wird. Denn es ist - auch wenn es Wissenschaft ist - ein Buch aus der Praxis und für die Praxis.
Über dieses Buch kann hier nicht in einem Ausmaß berichtet werden, das ihm gerecht würde. Es muß sein Bewenden mit dem Hinweis haben, daß es wieder und wieder, nahezu beiläufig, anspricht und klärt, was man längst als gesichert ansehen kann (und ansehen sollte).
Da heißt es beispielsweise, daß dem Strafbedürfnis der Allgemeinheit im Bereich des Jugendkriminalrechts »nur in sehr engen Grenzen Raum gegeben zu werden braucht«. Und dann fährt Pfeiffer fort:
»Für eine äußerst zurückhaltende Strafpraxis spricht zunächst die kriminologisch begründete Einsicht, daß junge Menschen von generalpräventiven Appellen an ihre Normtreue nur sehr begrenzt erreichbar erscheinen. Für die Mehrheit von ihnen ist abweichendes Verhalten eine der Metamorphosen, die sie auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu durchlaufen haben. Die Kontrollinstanzen sollten sich insoweit darauf beschränken, durch die Tatsache der Strafverfolgung beziehungsweise die Verhängung von unschädlichen Sanktionen zu demonstrieren, daß die Gemeinschaft bestimmte Verhaltensweisen mißbilligt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Sanktionsforschung gibt es weder empirische Belege noch plausible Begründungen für die Annahme, daß eine Jugendgerichtsbarkeit, die sich an hohen Strafbedürfnissen orientiert, dadurch Norm- und Wertüberzeugungen von jungen Menschen generell verstärken kann.«
Den Versuch, das Angebot von Verfahrens- und Sanktionsformen zu erweitern, die »den Täter weniger belasten und stigmatisieren, als dies bei den herkömmlichen Reaktionen auf Jugenddelinquenz der Fall ist«, hat Pfeiffer selbst unternommen. Im April 1978 nahm, in Gang gesetzt durch seine Initiative, das »Brücke-Projekt« in München die Arbeit auf. Es galt und gilt den Jugendlichen und Heranwachsenden, die vom Jugendgericht München zur Leistung gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden.
Bevor man die Arbeit aufnahm, waren es pro Monat 80 bis 100 junge Leute, die Arbeitsauflagen erhielten. »Man rechnete allgemein, daß sich diese Zahl auf
etwa 130 bis 150 erhöhen würde. Bereits in den ersten vier Wochen wurden der Brücke dann jedoch 220 Jugendliche und Heranwachsende zugewiesen.« Man hatte gemeint, mit drei Sozialarbeitern, einer Sekretärin und zwei Zivildienstleistenden auszukommen, doch damit ließ sich die Arbeit nicht bewältigen. Die Projektmittel, die von der Bosch-Stiftung, der Stadt München und vom bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung kamen, wurden erhöht, so daß man das Team noch 1978 um zwei weitere Sozialarbeiter und zwei Zivildienstleistende vergrößern konnte.
Die Brücke übernimmt Jugendliche und Heranwachsende, die ihr zur Ableistung ihrer Arbeitsauflagen zugewiesen werden, Jugendliche und Heranwachsende also, die eine Arbeitsauflage statt Jugendarrest oder Geldbuße erhalten. Pfeiffer und die Brücke haben dabei die Gefahren, die mit einer Arbeitsauflage verbunden sein können, nicht aus dem Auge verloren. Die Auflage kann an den Pranger stellen, sie kann physisch überfordern, sie kann ihn falscher Behandlung an der Arbeitsstelle aussetzen, sie kann, wenn sie seine Zeit überbeansprucht, seine sozialen Kontakte gefährden und anderes mehr. Und die Brücke ist auch mit Jugendlichen und Heranwachsenden befaßt, die ihrer Betreuung - als Alternative zur Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers - zugewiesen werden.
Die Bilanz, die Pfeiffer höchst selbstkritisch zieht, ist positiv: »Die formellen Verurteilungen sind in München deutlich zurückgegangen. Die Arbeitsauflage und die Betreuungsweisung konnten als Alternativen zum Jugendarrest und der Strafaussetzung zur Bewährung ausgebaut werden. Ihre breite Anwendung hat bewirkt, daß sich das Sanktionsniveau, insgesamt gesehen, gesenkt hat.«
Einen wichtigen Teil der Pfeifferschen Arbeit nimmt eine Untersuchung des Handlungsstils der Jugendrichter und seiner Auswirkungen ein. In München erhält der Jugendrichter seine Klientel nach einem alphabetischen Verteilungsschlüssel. So erhalten die Jugendrichter Münchens identisch zusammengesetzte Gruppen zugewiesen (ausgenommen den Ausländeranteil, der bei bestimmten Anfangsbuchstaben über oder unter dem Durchschnitt des Münchner Jugendgerichts liegt).
Pfeiffer hat diese für eine Untersuchung ungewöhnlich günstige Voraussetzung genutzt, und es ist hervorzuheben, daß die Jugendrichter rückhaltlos mitgearbeitet haben. Überhaupt: Es muß einmal erwähnt werden, daß praktische Versuche, die sich mit der Jugendgerichtsbarkeit und ihren Folgen befassen, in Bayern nicht nur in diesem Fall, sondern auch gelegentlich anderer Projekte jede erdenkliche Unterstützung erhalten haben. Da sind Vorurteile abzubauen.
Und es verdient auch Respekt, wie sehr die Münchner Jugendrichter Einblick
in ihre Auffassungen und ihre Motivation gegeben haben. Die Richter haben tatsächlich Selbstdarstellungen gegeben, sogar auf Tonband, sie haben sich gestellt. Leicht wäre es möglich, ihre Äußerungen mit Häme zu betrachten, etwa als einen Einblick in die Finsternisse allzu deutscher Richterseelen. Doch das Ringen darum, was zu überwiegen hat, ob Zwang oder Freiheit, ob Aufgeschlossenheit oder Bestimmtheit, ob Strenge oder Einfühlung - ist ein Ringen, das nicht nur im Richter stattfindet, es beschäftigt jeden.
Es ist zu begrüßen und mit Achtung zu sehen, wenn etwa ein von Pfeiffer zitierter Richter auf die Frage, ob die Frage der Bewertung - mild oder streng - für die Richterkarriere eine Rolle spielt, zur Antwort gibt:
»Ich will mal so sagen. Ob diese Frage für Fortkommen oder irgendwas von Bedeutung ist, kann ich nicht genau sagen. Wenn, dann dürfte es mit Sicherheit so sein, daß diejenigen, die allzu milde sind, die Gelackmeierten sind. Wir leben also hier in Bayern, und wir haben also in Bayern eine CSU, und diese CSU ist doch mehr in Richtung Strafen und Einsperren und so als andere Parteien. Und dieses Bedürfnis schlägt sich also nieder. Ich meine, das muß man ganz klar sehen ... Ich achte die Kollegen, die ein mildes Image haben, weil sie sich gerade nicht von oben dreinreden lassen, nicht umkippen ...«
Es wäre leichtfertig und böse, derartige Aussagen jubilierend und höhnisch zu kommentieren. Denn sie sind ein redlicher Beitrag im Zug einer Entwicklung, in deren Verlauf sich Richter darauf zu besinnen und anzuerkennen beginnen, daß es für sie nicht nur um die Motivation des Angeklagten zu gehen hat, sondern daß zunächst einmal die eigene Motivation, die eigene Position der Klärung, Prüfung und Bestimmung bedarf. Pfeiffer verwendet das Material, das ihm die Müncher Jugendrichter in ihren Selbstdarstellungen boten, nobel, als Wissenschaftler und eben als Beitrag zu einer Entwicklung, die man nur begrüßen und fördern kann.
Pfeiffer kommt - fundiert, auf praktische, selbstkritisch betrachtete Erfahrung gestützt - zu dem Resultat, daß die Jugendrichter, die das mit der Brücke zur Verfügung stehende Angebot ambulanter Maßnahmen voll ausschöpfen, weit bessere (also geringere) Rückfallergebnisse erzielen als jene Jugendrichter, »die auch nach dem Start des Projekts ihrem autoritär-strengen Handlungsstil zumindest im Jahr 1978 nicht nur treu geblieben sind, sondern ihn sogar geringfügig verschärft haben«.
So wie er das vorträgt, ausgewogen, ohne zu verletzen und zu kränken, hat er eine Gesprächsbasis angeboten, die genutzt werden sollte. Es geht nicht darum, Positionen durchzusetzen. Es geht darum, zu überzeugen, zu gewinnen. Das geschieht hier.
Horst Schüler-Springorum (Hg.): »Jugend und Kriminalität«. EditionSuhrkamp; 179 Seiten; 12 Mark.Christian Pfeiffer: »Kriminalprävention im Jugendgerichtsverfahren«.Carl Heymanns Verlag; 372 Seiten; 28,50 Mark.