AUSCHWITZ-PROZESS Auf der Rampe
Drei Tage nach der Besetzung Breslaus durch die Rote Armee - am 8. Mai 1945 - brannte das Gebäude des SS- und Polizeigerichts IV nieder. Der Feuersturm wehte die Gerichtsakten auf die Straße.
KZ-Häftling Emil Vulkan, gerade aus dem Lager befreit, sammelte ein Bündel Blätter ein und nahm es als Andenken mit.
13 Jahre später gab Emil Vulkan die Papiere, sorgsam mit einem roten Band verschnürt, dem Frankfurter Journalisten Thomas Gnielka weiter. Der Reporter brachte sie dem hessischen Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer. Es waren die mit bürokratischer Akribie geführten Erschießungslisten der Lagerwachen im Konzentrationslager Auschwitz.
Vulkans Altpapier löste den größten Strafprozeß aus, den die deutsche Justiz bisher zur Liquidierung der nationalsozialistischen Vergangenheit angestrengt hat: Am Freitag dieser Woche will das Frankfurter Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen 22 SS-Männer des Lagers und einen Häftlings-Kapo eröffnen. Rund 350 Zeugen sind benannt; der Prozeß soll mindestens sechs Monate dauern.
Nach der Aburteilung der NS-Spitzenfunktionäre in Nürnberg, des Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß und des Transportspezialisten Adolf Eichmann, steht jetzt die dritte Garnitur des NS-Vernichtungspersonals vor dem Richter. Die Anklage: Mord »in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen«.
Zwei Jahre lang sichteten drei junge Staatsanwälte Material aus aller Welt und verhörten rund 1300 Zeugen. Aus 17 000 Seiten Vernehmungsprotokollen entstanden 700 Seiten Anklageschrift.
Dazu der inzwischen aus dem Justizdienst ausgeschiedene Oberstaatsanwalt Wolf: »Es war uns bald klar, daß wir nicht jeden SS-Mann suchen konnten, der vom Wachtturm herab einen angeblich flüchtenden Häftling erschossen hatte. Wir haben uns ganz bewußt auf die unerträglichen Fälle konzentriert.«
Die Staatsanwälte fanden 24 unerträgliche Fälle. Einer von ihnen, der letzte Auschwitz-Kommandant Richard Baer, hielt sich nach Kriegsende im Sachsenwald als Holzfäller »Karl Neumann« verborgen. Er starb am 17. Juni 1963 in der Untersuchungshaft.
Auch die übrigen 23, einschließlich des Lager-Kapos, waren untergetaucht. Aus Lageradjutanten, Rapportführern und Arrestaufsehern waren Kaufleute, Krankenpfleger und Hausmeister geworden.
Staatsanwalt Vogel charakterisiert die Angeklagten so: »Das sind noch nicht einmal Bürger, sondern richtige Spießer, die damals ihre bösen Instinkte austoben konnten.«
Außer dem ehemaligen Blockführer Stefan Baretzki und dem Ex-Oberscharführer Hans Stark taucht kein Angeklagter in einem Strafregister auf. Alle hatten ins bürgerliche Leben zurückgefunden. So etwa:
‣ SS-Hauptsturmführer Robert Mulka, 68, Adjutant des Lagerkommandanten Höß, avancierte nach dem Kriege zum Hamburger Exportkaufmann. Ihm wirft die Anklage vor, »bei der Verwirklichung des nationalsozialistischen Vernichtungsprogramms« mitgewirkt zu haben;
‣ SS-Oberscharführer Wilhelm Boger, 57, wurde im württembergischen Hemmingen kaufmännischer Angestellter. Laut Anklageschrift erprobte er in Auschwitz an polnischen und, sowjetischen Häftlingen den Genickschuß;
‣ SS-Oberscharführer Klaus Dylewski, 47, arbeitete in Hilden (Rheinland) als Diplomingenieur. Er soll sich an den Aktionen »Bunkerentleerung« beteiligt haben;
‣ SS-Oberscharführer Gerhart Neubert, 54, gelernter Pianobauer, diente zuletzt der Bundeswehr als Verwaltungsangestellter. Er wird beschuldigt, in Häftlingskrankenhäusern Opfer für die Gaskammern ausgesucht zu haben.
Wie makaber sich Spießertum Gewalttätigkeit verbinden können, schilderte die Frau eines Angeklagten, die den Staatsanwalt beschwor, ihr Mann könne doch kein Mörder sein: Als im Kriege ihr Kätzchen überfahren worden sei, habe er tagelang mit ihr getrauert.
Die Angeklagten von Frankfurt waren Himmlers Lager-Elite. Diese dritte und letzte Garnitur der KZ-Hierarchie bestimmte die Praxis des Vernichtungs-Apparats, den die geistigen Urheber am Schreibtisch ersonnen hatten. Sie waren die Praktikanten in jenem Plan, den SS-Führer Himmler schon 1934 in seiner Neujahrsbotschaft angekündigt hatte:
»Eine der dringendsten Aufgaben... ist die, alle offenen und verborgenen Feinde des Führers und der nationalsozialistischen Bewegung ausfindig zu machen, sie zu bekämpfen und sie zu vernichten.«
Das Himmler-Programm erweiterte sich nach Kriegsbeginn schnell durch die Eroberung der Ostgebiete. Bis dahin dienten die im Reich errichteten KZ zur Bekämpfung der »Volksschädlinge« und der politischen Gegner; in den neuen Lagern sollten nunmehr auch ganze Volksgruppen liquidiert werden.
Das Lager Auschwitz, im April 1940 angelegt, erschien den Vernichtungsspezialisten ideal. Der 12 200 Einwohner zählende Ort lag abseits der großen Städte südlich der Gabelung der Flüsse Weichsel und Sola, war jedoch mit Zügen und Lkw schnell zu erreichen. In die ehemals polnischen Kasernen zogen bald die ersten Häftlinge ein.
Zur Verwirklichung seines Vernichtungsprogramms bestimmte Himmler den SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß. Er war - im nationalsozialistischen Sinne - der geborene Organisator, den nie Skrupel wegen seiner Aufträge befielen. Er verkörperte, nach den intellektuellen Pläneschmieden, die zweite Garnitur der KZ-Hierarchie.
Den Kommandanten von Auschwitz plagten keine »privaten Haßgefühle«, er ließ sich nicht zu eigenmächtigen Mißhandlungen hinreißen, und manchmal taten ihm die Häftlinge sogar leid. Aber er tötete ohne Widerspruch. Er glaubte Himmlers Forderung zu erfüllen«,anständig und hart« zu bleiben.
Höß brachte es sogar fertig, den Massenmord zu einer Tragik für den Mörder umzumünzen. Er sinnierte in seinen Gefängnisaufzeichnungen über Zigeunerkinder, die dürch Phenol-Spritzen ins Herz getötet wurden: »Nichts ist wohl schwerer, als über dieses kalt, mitleidlos, ohne Erbarmen hinwegschreiten zu müssen.«
Oder er klagte: »Beim Einwerfen (der Zyklon-B-Dosen in die Gaskammern) schrien einige 'Gas', darauf ging ein mächtiges Brüllen los und ein Drängen nach beiden Türen. Diese hielten aber den Druck aus.« Abgesehen davon, wirkte auf Höß die »Vergasung beruhigend ... Mir graute immer vor den Erschießungen«.
Der Kommandant, der am 16. April 1947 von den Polen in Auschwitz gehängt wurde, baute das Lager zum Schreckenssymbol des Dritten Reiches aus. Insgesamt 400 000 Häftlinge wurden in seinem KZ registriert, nur 60 000 überlebten. Daneben trieb Höß die zweite Aufgabe voran, die Auschwitz zugedacht war: die Massenvernichtung von Juden, die gar nicht erst registriert und ins Lager gelassen wurden.
Schon im Mai 1941 waren sogenannte Einsatzgruppen gebildet worden, die hinter der Wehrmachtsfront im Osten Zehntausende von Juden vor rasch ausgehobenen Massengräbern exekutierten. Diese Methode hatte in den Augen der SS-Leute Nachteile:
‣ Sie war zu umständlich und langwierig.
‣ Bei den Erschießungspelotons häuften sich (laut Höß) alkoholische Exzesse und Selbstmorde.
Im Juni 1941 erhielt Höß den Befehl, in Auschwitz eine Massenvernichtungsanstalt aufzubauen, in die Eichmann seine Judentransporte dirigieren konnte. Später notierte Höß: »(Es mußte) in absehbarer Zeit mit der Massenvernichtung der Juden begonnen werden, und noch war weder Eichmann noch mir die Art der Tötung dieser zu erwartenden Massen klar. Durch Gas sollte es wohl sein, aber wie und was für ein Gas?«
Auch dieses technisch-organisatorische Problem wurde schnell gelöst. Der Schutzhaftlagerführer in Auschwitz SS-Hauptsturmführer Fritsch, hatte die Idee, das Ungeziefervernichtungsmittel Zyklon-B auch für die Massenvernichtung von Menschen zu verwenden. In besonders abgedichteten Arrestbunkern des Blocks 11 erprobte er das Giftgas zunächst an 10 000 sowjetischen Gefangenen.
Jetzt konnten die Großtransporte anrollen. Die gesunden Juden mußten in der um Auschwitz angesiedelten Rüstungsindustrie arbeiten; die Kranken und Alten, Frauen und Kinder wurden sofort in die Gaskammern geschickt.
So bildete sich das System der sogenannten Selektion heraus, bei der die Frankfurter Angeklagten tatkräftig mitgewirkt haben sollen: Kam ein jüdischer Transport an der Verladerampe von Auschwitz-Birkenau an, wurden die Arbeitsfähigen von Ärzten und SS -Chargen herausgesucht und als Häftlinge registriert. Viele Frauen wurden zu dritt oder viert in 1,50 Meter breite und 0,65 Meter hohe, gemauerte Schlaflöcher gepfercht.
Alle übrigen, meistens 90 Prozent des Transports, mußten ihr Gepäck auf der Rampe zurücklassen und sich ausziehen. Sie wurden nackt in die Gaskammern getrieben. Diese Menschen wurden nicht registriert. Die Zahl der in Auschwitz Ermordeten - schätzungsweise zweieinhalb Millionen - wird sich deshalb niemals genau ermitteln lassen.
Die Lagerkommandantur umschrieb in ihren Meldungen nach Berlin den Mord als »Sonderbehandlung« oder »gesonderte Unterbringung«, wie beispielsweise am 15. März 1943:
»Betreff: Judentransport aus Berlin. K. L. Auschwitz meldet Transport aus Berlin: Eingang am 13. 3. 1943. Gesamtstärke 964 Juden, zum Arbeitseinsatz kamen 218 Männer und 147 Frauen. Gesondert wurden 126 Männer und 473 Frauen und Kinder untergebracht.«
Der Elendszug dieser Opfer inspirierte Höß zu einer Vision: »...gingen Hunderte von blühenden Menschen unter den blühenden Obstbäumen des Bauerngehöfts (in dem sich die Gaskammern befanden), meist nichtsahnend in den Tod. Dieses Bild vom Werden und Vergehen steht mir auch jetzt noch genau vor den Augen.«
Im Gegensatz zu Höß, der nicht nur perfekt, sondern auch »anständig« töten wollte, richtete die dritte Garnitur der KZ-Hierarchie in Auschwitz ein privates Schreckensregiment auf. Höß: »Der wirkliche Beherrscher des gesamten Lebens der Häftlinge ... ist der Schutzhaftlagerführer beziehungsweise der Rapportführer.«
Statt des bürokratischen Exekutors tummelten sich im Lager Auschwitz die SS-Dienstgrade als private Killer. Sie verschärften die Befehle mit eigens erdachten Grausamkeiten, obwohl alle SS -Angehörigen im KZ einen Revers unterschreiben und sich verpflichten mußten, eigenmächtige Mißhandlungen und Tötungen zu unterlassen.
Da das NS-Regime der Privatjustiz jedoch tatenlos zusah, bedrohten den Häftling zweierlei Gefahren: die amtlichen Exekutionen, Haft- und Prügelstrafen und die privaten Folterungen und Morde, die nur oberflächlich kaschiert wurden.
So ließ man einen Häftling, der im Lager umgebracht worden war, laut Totenschein an einer Phlegmone (eitrige Zellgewebsentzündung) am linken Unterschenkel sterben und zog sich dadurch beträchtliche Unannehmlichkeiten mit der Reichsversicherung zu, die zur Rentenzahlung an die Angehörigen verpflichtet war. Dem Häftling war der linke Unterschenkel nämlich Jahre zuvor amputiert worden.
Daneben gedieh die Korruption. Die Versuchung wiederholte sich bei jedem neuen Transport: In dem Gepäck, das die Juden auf der Rampe von Birkenau zurücklassen mußten, lagen Millionenwerte. Der korrekte Höß erregte sich später: »Das Juden-Gold wurde dem Lager zum Verhängnis.«
In welchem Umfange damals Leichenfledderei betrieben wurde, interessiert das Frankfurter Schwurgericht nur am Rande. Der ehemalige Oberscharführer und Sanitäter im Nebenlager Monowitz Gerhard Neubert braucht sich auch nicht dafür zu verantworten, daß er laut Häftlingsaussage 25 Dollar als Bestechung angenommen hat.
Die Anklage wirft ihm vor, daß er in regelmäßigen Abständen seinen Krankenbau durchkämmte, um die Häftlinge nach Birkenau in die Gaskammer zu schicken.
An sogenannten Lager-Selektionen, der Aussortierung geschwächter oder mißliebiger Häftlinge für den Gastod, nahm nach der Anklage auch der ehemalige Oberscharführer Wilhelm Boger von der »Politischen Abteilung« (Lager-Gestapo) teil. Auf seinen Namen tauften die Gefangenen die »Boger-Schaukel«, ein Marterinstrument, auf dem das Opfer bei Vernehmungen festgebunden und ausgepeitscht wurde.
Boger bestreitet, daß bei dieser Prozedur viele Häftlinge totgeprügelt wurden. Der Zeuge Kral aber erinnert sich einer Szene vom Februar 1943: »Mindestens 150 Schläge hat der Unglückliche bekommen. Am nächsten Tag ist dieser Häftling - sein Name war Janicki - an diesen Mißhandlungen gestorben.«
Wilhelm Boger sowie die Mitangeklagten Stark, Broad und Dylewski waren verantwortlich für den Strafbunker im Block 11, in dem sie durch willkürliche »Bunker-Entleerungen« ständig neuen Platz schafften. Wer bei solchen Besuchen aus der Zelle geholt wurde, landete an der »Schwarzen Wand« und wurde mit dem Kleinkalibergewehr durch Genickschuß umgebracht.
Der jetzt in Frankfurt angeklagte Stark löste die moralische Seite seiner Tätigkeit damals auf eigene Weise: Nach jeder Exekution mußte ihm ein Häftling Wasser zum Händewaschen bereitstellen.
Von Skrupeln war hingegen der Krankenpfleger Oswald Kaduk nicht geplagt. Der Unterscharführer und Rapportführer setzte sich im Baderaum der alten Lagerwäscherei rittlings auf einen Stuhl und angelte mit einem Spazierstock jene Häftlinge heraus, die seiner Ansicht nach in die Gaskammer sollten. Kaduk heute: »War die Aufnahmefähigkeit des Krankenbaus erschöpft, dann mußten Selektionen vorgenommen werden.« Das habe jedoch nicht er, sondern der Arzt entschieden.
Noch weniger will Kaduk von einer Tätigkeit wissen, die ein ehemaliger Lagerinsasse namens Nathan Jakubowitz zu Protokoll gab: »Eine besondere Methode von ihm war es, zusammengeschlagenen Häftlingen einen Stock ... über den Hals zu legen und sich so lange daraufzustellen, bis der Häftling ... tot war. Auf diese Weise hat Kaduk Dutzende ermordet.«
Ebenso bestreitet Kaduk die Beschuldigungen, er habe Häftlinge in einem Wasserbottich ertränkt, zu Tode getrampelt und bei einer Erhängung den Delinquenten ausgepeitscht, weil der Strick am Galgen riß. Kaduks Eingeständnis ist allgemeiner: »Ich gebe zu, daß ich ein scharfer Hund war. Ich habe manchmal auch mit meinen Kameraden darüber gesprochen, daß der ganze Betrieb eine Schande ist.«
Einen Betrieb eigener Art hatten die Angeklagten Klehr, Scherpe, Nierzwicki und Hantl entwickelt. Die ehemaligen SS-Sanitäter töteten Tausende von ausgesonderten Häftlingen, darunter Kinder und Neugeborene, durch Phenolspritzen ins Herz.
Der Tod aus der Phiole wurde lediglich einmal durch Scherpe unterbrochen, als Anfang 1943 eine Gruppe von etwa 60 polnischen Jungen zum »Abspritzen« an der Reihe war. Da machte Scherpe nicht mehr mit: »Diese Kinder haben dann auch noch im Zimmer, ehe sie abgespritzt wurden, laut geschrien.« Scherpe erholte sich schnell von seinem Schwächeanfall; wenige Tage später machte er wieder mit.
Der angeklagte Nierzwicki kann sich nicht erinnern, »abgespritzt zu haben«. Nierzwicki: »Das war ja so ein Durcheinander, man wußte gar nicht, was los war.«
Für gelegentliche Gedächtnisstützen bei den Mitangeklagten sorgte hingegen Franz Hofmann, einstmals Hauptsturmführer und Schutzhaftlagerführer im Stammlager Auschwitz 1. Hofmann kann sein Urteil in Frankfurt ohne sonderliche Spannung erwarten: Er wurde schon 1961 wegen seiner Verbrechen im KZ Dachau zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt.
Als Schutzhaftlagerführer machte Hofmann auch auf der Rampe von Birkenau Dienst, wo täglich Judentransporte aus allen Teilen Europas eintrafen. Diese Rampe, auf der die Selektionen stattfanden, wurde im Verlauf der jahrelangen Vernehmungen zu einem Trauma der betroffenen SS-Angehörigen.
Vermutlich, weil hier am deutlichsten die Entscheidung über Leben oder Tod in die Hand des einzelnen gelegt war, will kaum einer der Angeklagten jemals auf der Rampe gewesen sein, geschweige denn selbst selektiert haben.
Hofmann half der Erinnerung nach: »Jeder, der in Auschwitz war, hat an der Rampe Dienst gemacht. Wenn ... der Angeschuldigte Mulka (Adjutant von Höß) behauptet, niemals bei einer Transportankunft zugegen gewesen zu sein, so kann ich darüber nur lachen.«
Bei Rampendienst und Selektion scheiden sich die sonst so einigen Geister. Während Hofmann erklärt, er habe manchmal einige Häftlinge auf ihre Bitte hin aus der Gruppe der Todeskandidaten geholt und zu den Arbeitsfähigen beordert, bekundet der angeklagte ehemalige SS-Arzt Dr. Willi Frank, SS -Unterführer hätten die Arzt-Selektion mißachtet und selbständig Todeskandidaten ausgewählt. Damit erhält die Aussage der ehemaligen Häftlinge besonderes Gewicht, daß nämlich Ärzte und SS-Dienstgrade gemeinsam das Todes -Defilee abnahmen.
Auf die einfachste Art der Verteidigung verfiel der ehemalige SS-Zahnmediziner Dr. Schatz. Wie er heute berichtet, habe er Befehle zur Selektion nicht ausgeführt und auf der Rampe nur herumgestanden, die Juden, seien auch ohne sein Zutun ihren Schicksalsweg gegangen.
Der Apotheker von Auschwitz, Dr. Victor Capesius, traf beim Selektieren sogar eine Reihe alter Bekannter. Der aus Rumänien stammende Lager-Apotheker stand auf der Rampe, als die Transporte mit den rumänischen Juden eintrafen.
Am 11. Juni 1944 sah der Häftling Josef Glück zu, wie seine Familie bei der Selektion auseinandergerissen wurde: »Die einzelnen Gruppen mußten dann an einem SS-Offizier vorbeimarschieren, er bestimmte, ob die einzelnen Personen nach links oder nach rechts abzutreten hatten. Zu meinem nicht geringen Erstaunen war der SS-Offizier mir persönlich bekannt. Es handelte sich um ... Dr. Capesius.«
Die Beseitigung der Leichen aus den Gaskammern und ihre Verbrennung im Krematorium oder in offenen Gruben oblag einem jüdischen Sonderkommando, das nach einigen Monaten stets selbst liquidiert wurde. Im Oktober 1944 kam es in dieser Gruppe zu einem Verzweiflungsausbruch. Den sicheren Tod vor Augen, sprengten die Häftlinge das Krematorium IV mit eingeschmuggeltem Sprengstoff in die Luft und erschlugen einige SS-Wachen. Das jüdische Kommando wurde daraufhin sofort zusammengeschossen.
Dies blieb der einzige Aufstand im Lager. Die von den KZ-Insassen gebildete Widerstandsgruppe mußte sich darauf beschränken,
‣ Häftlingen zur Flucht zu verhelfen,
‣ Todeskandidaten von den Liquidationslisten zu schmuggeln,
‣ Dokumentationsmaterial über die Greueltaten zu sammeln.
Außer den Erschießungslisten des einstigen Häftlings Vulkan liegen dem Gericht rund 4000 Dokumente vor: Berichte von KZ-Insassen, Zeichnungen, die Häftlinge von ihren Peinigern anfertigten, Telegramme des Lagerkommandanten, Formulare für die Anforderung von Phenol und ein Fahrbefehl mit der lapidaren Angabe: »Zweck: Abholung von vier Gehenkten.«