AUFSICHTSRÄTE.
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DER SPIEGEL 47/1965
In der Bundesrepublik ist eine Aufsichtsratswahl-Epidemie ausgebrochen. Kurz vor Inkrafttreten des neuen Aktiengesetzes am 1. Januar 1966, das die Zahl der Aufsichtsratssitze je Person auf zehn beschränkt und die Überkreuzverflechtung verbietet, lassen sich viele Aufsichtsräte neu wählen, weil sie ihre Sitze laut Gesetz »bis zum Ablauf der jeweilig laufenden Amtszeit Innehaben dürfen«. Das bedeutet, daß die Neugewählten maximal noch vier Jahre lang mehr als zehn Posten und auch Überkreuzvertretungen behalten dürfen.