STRAFJUSTIZ »Ausgestanden ist die Sache nicht«
Sie galten als die »größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte«, die drei Verfahren vor dem Landgericht Mainz, in denen von 1994 bis 1997 ein angebliches Massenverbrechen in Worms verhandelt wurde - 25 Erwachsene sollten sich an 16 Kindern vergriffen haben: Worms I, Worms II, Worms III. Die Urteile bedeuteten für die zunächst in Siegesgewissheit taumelnde Staatsanwaltschaft eine der bittersten Niederlagen, die eine Anklagebehörde je hinzunehmen hatte. Die Mainzer Ankläger erlitten einen totalen Zusammenbruch auf der Walstatt, von dem sie sich jahrelang nicht erholten: Alle Angeklagten wurden freigesprochen.
In der Frühphase von Worms I, als das Bild der Schande noch tonnenschwer auf den Angeklagten lastete, hielt eine Großmutter von fünf der als missbraucht abgestempelten »Opfer« der voreingenommenen Prozessführung nicht mehr stand. Am letzten Sitzungstag vor ihrem Herztod brach die Frau im Gerichtssaal zusammen, und die Staatsanwältin herrschte sie an, sie solle sich nicht so anstellen.
Zur Erinnerung: Auslöser der Prozesse war ein erbitterter Familienstreit um das Sorgerecht für zwei Kinder, deren Eltern sich hatten scheiden lassen. Man kämpfte mit allen Mitteln gegeneinander, schließlich auch mit der Wunderwaffe: dem Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs.
Im SPIEGEL (7/1995) wurde damals die Entstehung der Katastrophe nachgezeichnet, und es wurden die Personen benannt, die sie zu verantworten hatten: neben den zerstrittenen Familien zwei hochproblematische Kinderärzte, die Missbrauchsspuren fanden, wo nichts zu finden war. Die Strafverfolger verließen sich in ihrem Eifer auf Psychologen, die fernab jeder Wissenschaft gutachteten, galt es doch, einen imaginären Pornoring ungeahnten Ausmaßes hochgehen zu lassen. Sie verließen sich auf eine unprofessionelle Kinderschützerin, die sich der unter dem Familienzwist leidenden Kinder bemächtigte und sie in den Umgang mit anatomisch korrekten Puppen einweihte; die die Kinder regelrecht verhörte, Namen abfragte, die insistierte und wiederholen ließ, bis die Kinder alle Personen nannten, die sie kannten.
Zweifel beschlichen niemanden. Es war die hohe Zeit der blinden, dilettantischen Jagd auf jedermann, dem sich das Prädikat Kinderschänder anhängen ließ. Eine Lawine an Festnahmen brach los.
Zur gleichen Zeit, November 1994, als Worms I begann, wurde vor dem Landgericht Münster im Montessori-Prozess schon seit zwei Jahren gegen einen Kindergärtner verhandelt, der angeblich sexuellen Missbrauch getrieben hatte. Mehr als 750 Handlungen wurden ihm vorgeworfen, darunter die absurdesten und aberwitzigsten. 26 Monate saß der Mann in U-Haft, 121 Sitzungstage verstrichen, bis er im Mai 1995 endlich freigesprochen wurde.
1994/1995 waren die Lehren aus dem Montessori-Prozess in der Justiz noch nicht Allgemeingut. Noch ließen sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen und zur Suggestibilität von Kleinkindern, wie sie der Kieler Psychologe Günter Köhnken für das Gericht in Münster herausgearbeitet hatte, sowie die Gefahren laienhafter Aufdeckerei ignorieren, wenn man sie ignorieren wollte. Ozeane lagen da noch zwischen Münster und Mainz.
Zehn Jahre danach könnte man zufrieden sein: Der Rechtsstaat siegte letztlich doch. Es gibt Standards für Gutachter, und Anklagen wie in Münster oder Mainz sind heute eher unwahrscheinlich.
Dem Vorsitzenden Richter Hans Lorenz, der Worms II und III leitete, ist immer noch Respekt zu zollen für seine Worte in der letzten Urteilsbegründung, als seine Kammern einen wirklich umfassenden, stabilen Überblick über die Irrungen und Wirrungen des Falls gewonnen hatten: »Den Massenmissbrauch von Worms hat es nie gegeben.«
Lorenz hat sich damals im Namen der Justiz bei den Angeklagten entschuldigt für die Fehler, die so viele Menschen ins Unglück rissen. 1999 bilanzierte er in der »Deutschen Richterzeitung« die Monsterprozesse: »Über sechs Millionen Mark haben die Verfahren gekostet, Entschädigungszahlungen für erlittene Untersuchungshaft noch nicht eingerechnet. Alle Urteile, 650, 1350 und 1520 Seiten stark, sind rechtskräftig. Die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern sind längst zurückgenommen. Doch ausgestanden ist die Sache damit nicht.«
Die einst Angeklagten und ihre Kinder hätten an den Folgen noch immer zu leiden. »Gemeinsam sind sie Opfer von Fehlern und Fehleinschätzungen geworden, denen sich heute beileibe nicht alle stellen, die sich aufrichtigerweise dazu bekennen müssten«, so Lorenz. »Viele der Angeklagten waren knapp zwei Jahre lang in Untersuchungshaft, ihre Kinder in Heimen. Zerstörte Familien, ruinierte Existenzen, materielle Not, Kinder, die für sexuell missbraucht gehalten wurden, zum Teil noch gehalten werden, Eltern, die einen oft aussichtslosen Kampf um die Wiederherstellung ihrer verlorenen Ehre kämpfen.«
Prophetische Worte: Denn das Leid ist nicht weniger geworden, noch immer gibt es Verantwortliche, die sich vor dem Eingeständnis drücken, furchtbar geirrt zu haben. Noch immer Kinder, die für missbraucht gehalten werden, ja nicht nur das: die sich selbst dafür halten. Noch immer Eltern, denen man die Ehre, die zu beanspruchen sie alles Recht der Welt haben, verweigert. Noch immer Inkompetenz, Borniertheit, Starrsinn.
Sonja H. (Name geändert -Red.), Mutter zweier Söhne und einer Tochter, gehört zu den Freigesprochenen aus Worms I. Sie lebt heute von ihrem Mann getrennt, auch er war angeklagt. Sie versteht, dass er es nach dem Prozesshorror in der Ehe nicht mehr aushielt, gab es doch nur ein Thema: Warum? Warum wir? Warum unsere Kinder?
Wäre Sonja H. nicht eine so starke und besonnene Frau, sie hätte ihr Ziel aufgegeben: Sie will ihre Tochter wiederhaben.
Den Tag, an dem man ihr alle drei Kinder wegnahm, trägt sie wie ein Brandzeichen im Herzen: Es war der 12. Dezember 1993. Da kamen sie nachmittags, als sich die Familie gerade zum Weihnachtsmarkt aufmachte: ein Staatsanwalt, einer vom Jugendamt, eine sogenannte Kinderschützerin und mehrere Polizeibeamte. Sie verlangten die Herausgabe der Kinder, weil die »geschädigt« seien.
Geschädigt? Sonja H. las die Papiere durch, die man ihr in die Hand drückte - und wollte sofort in die Kinderklinik fahren, um zu beweisen, dass ihre Kinder nicht »geschädigt« sind. Man ließ sie nicht.
Die Kinder schrien, wehrten sich, klammerten sich weinend an die Mutter. Der Vater durfte sie bis zum Auto begleiten. Wohin werden wir gebracht? Papa! Der Vater versuchte zu beruhigen: Seid brav, wir holen euch gleich wieder heim. Was man eben so sagt als Vater, der noch an den Rechtsstaat und einen Irrtum glaubt.
Seitdem haben die Eltern H. ihre Jüngste, damals vier Jahre alt, nicht mehr gesehen. Es sind jetzt elf Jahre.
Sonja H. weiß nichts von ihrer Tochter. Sie kann sie nicht besuchen, nicht anrufen. Sie weiß nicht, wie es ihrem Mädchen geht, ob es gesund ist, was die Schule macht. Jede Art von Kontakt ist unmöglich. Der letzte Brief, den sie an die Tochter schrieb, kam ungeöffnet zurück mit der wütenden Aufschrift: »!!Lass mich in Ruhe du Kinderficker!! Zurück an Absender!« Sonja H. weiß nur, dass ihre Tochter sie hasst.
Den Kampf um die Buben, die seinerzeit in ein anderes Heim kamen als ihre kleine Schwester, haben die Eltern H. gewonnen. Seit 1999, nach fünfeinhalb Jahren Heimaufenthalt, sind sie wieder zu Hause. Es war ein bis an die Grenzen des Erträglichen treibender Kampf. Sonja H.: »Nach dem Freispruch sagte man mir im Jugendamt: Geben Sie Ihre Schuld zu, dann sehen Sie Ihre Kinder binnen einer Stunde.«
Ohne Mithilfe der Jungen hätte der Kampf wahrscheinlich noch länger gedauert. Der Große aber, damals zwölf Jahre alt, ganz Sohn seiner tapferen Mutter, schrieb heimlich ans Wormser Amtsgericht, er und sein Bruder wollten bitte endlich nach Hause.
Daraufhin wurde 1998 eine erste Begegnung unter Aufsicht gestattet, zunächst mit dem Älteren, der seiner Mutter gleich in die Arme flog, dann mit dem Jüngeren, der zum Wieder-Kennenlernen erst mal angeln gehen wollte. »So sind wir halt an den Rhein gefahren, mein Mann und ich, und aus der anderen Richtung kam das Auto mit den Psychologen und dem Buben. Dann haben wir vier Stunden lang in strömendem Regen geangelt. Und dann wollte er mit uns gleich heimfahren. Das durfte er natürlich nicht.« Das Misstrauen gegenüber den Eltern, die man nach wie vor für Täter hielt, war immens.
Sonja H.: »Doch wir konnten sie dann besuchen, sie kamen an den Wochenenden, und so lief alles ganz harmonisch.«
Ganz anders bei der Tochter, die mit fünf weiteren Kindern aus den Worms-Prozessen in einem kleinen Heim im pfälzischen Ramsen unterkam, das 1993 noch leer stand.
Nach Abschluss der Strafprozesse kehrten die meisten Kinder der Freigesprochenen mehr oder auch weniger rasch, wie etwa die H.-Buben, wieder zu ihren Eltern zurück oder verließen die Einrichtung, in der sie untergebracht worden waren. Nur die sechs Kinder blieben, wo sie waren.
Dieses kleine Heim verdankt seine Entstehung genau jenen Fehlern und Fehleinschätzungen der Justiz, die Richter Lorenz in der »Richterzeitung« aufzählte. 1993 traf einen jungen Sozialpädagogen, der gerade mit der Ausbildung fertig geworden war, das große Los. Er hatte ein Haus gemietet und suchte mit einer Kollegin eine Anstellung: »Wir hatten eine Konzeption vor Augen - so ein Mittelding zwischen Heim und Pflegefamilie, wo es konstante Beziehungen gibt und keinen Schichtwechsel«, sagte er als Zeuge vor Gericht. Es fehlten ihm nur die passenden Kinder.
Und siehe da: Plötzlich gab es Kinder. Fieberhaft wurden Ende 1993 Plätze gesucht, um die angeblichen Missbrauchsopfer unterzubringen. Ob sie in das Konzept des Sozialpädagogen passten, in dem Eltern so gut wie nicht vorkommen, egal. Es dauerte nicht lange, da lebten die sechs Kinder mit dem Betreuerpaar wie in einer Familie zusammen. Ihre leiblichen Eltern saßen ja in Haft.
Damals hielt der Heimleiter es für geboten, und die Justiz lieferte ihm dafür alle Argumente, die Kinder vor ihren Angehörigen zu schützen. Er ließ sich in die Rolle eines Ermittlers drängen und glaubte, unerfahren, wie er war, alles, was ihm die Kinder zuflüsterten. Dann aber kamen nach und nach die Freisprüche, und alle Eltern beantragten unverzüglich die Wiederherstellung des Kontakts zu ihren Kindern. Psychologische Gutachten zur Umgangsregelung wurden eingeholt.
Gegenüber einem Sachverständigen sagte der Heimleiter 1998, er gehe fest davon aus, alle Eltern hätten »Dreck am Stecken«, ja, er lasse sich die Hand dafür abhacken. Als er gehört habe, dass Richter Lorenz »die freispricht und dann noch dazu sagt, die wären unschuldig ... Dann hat es bei mir klapp gemacht, und da ist der Rechtsstaat dann für uns gestorben gewesen«.
Seine längst unangemessen enge Bindung an die sechs Kinder und deren Bindung an ihn ließen eine andere Sicht nicht mehr zu. Es gab auch keinen, der ihm ins Wort oder in den Arm gefallen wäre und gewarnt hätte, Eltern zu spielen.
Obwohl die Psychologieprofessoren Burkhard Schade, Max Steller und Marie-Luise Kluck in allen drei Prozessen überzeugend dargelegt hatten, dass die Aussagenflut der Kinder mit größter Wahrscheinlichkeit auf suggestive Befragungen von voreingenommenen Erwachsenen zurückzuführen sei, obwohl die Angeklagten rechtskräftig freigesprochen waren - das Jugendamt Worms, das der Fehlentwicklung in dem Heim mit den sechs Kindern hätte entgegenwirken müssen, focht dies nicht an: »Wir sind anderer Ansicht, da wir aufgrund der Aussagen und des Verhaltens der Kinder zu einer anderen Einschätzung kommen«, hieß es 1997 in einem Schreiben an das Amtsgericht. So unverblümt äußern sich die Verantwortlichen heute nicht mehr. Die Fakten aber sprechen weiter diese Sprache.
Jahrelang klammerten sich Jugendamt und Heimleiter an die hochproblematische mündliche (!) Urteilsbegründung im Prozess Worms I. Denn diese Kammer mit dem Vorsitzenden Jens Beutel, damals im Wahlkampf als Mainzer Oberbürgermeister-Kandidat engagiert, sprach zwar frei. Doch Beutel sagte auch: »Die Kinder müssen geschützt werden vor diesen Eltern. Und damit müssen diese Eltern leben.«
Es war ein Freispruch allerletzter Klasse, Tribut offensichtlich an die grüne Wählerschaft, deren Stimmen Beutel brauchte. Im schriftlichen Urteil liest es sich nämlich durchaus anders: »Die Kinderaussagen sowie die sonstigen Beweismittel und Indiztatsachen waren nicht ausreichend, um die Kammer von der Schuld der Angeklagten zu überzeugen.« Gegen einen Freispruch kann man sich nicht wehren, selbst wenn der im Gerichtssaal noch so räudig klingt. Die Amtsrichter, die über den Aufenthalt der Kinder zu entscheiden hatten - von den Eltern bedrängt, vom Jugendamt gewarnt -, sie blieben zurückhaltend. Oder untätig.
Der Koblenzer Rechtsanwalt Franz Obst, der Sonja H. in Mainz verteidigte und sich bis heute um die Rückführung der Tochter bemüht, wirft dem Amtsgericht »Hinhaltetaktik und Nachlässigkeit ohne Ende« vor. »Das Verfahren dümpelt seit Jahren vor sich hin. Ergebnis ist, dass es nun heißt, das Kind könne man nicht mehr aus seiner gewohnten Umgebung herausnehmen. Das Jugendamt hat über Jahre seine Pflichten grob verletzt, und das Amtsgericht scheint die Sache aussitzen zu wollen, bis die Kinder volljährig sind.«
Die Sache, die vor Jahren schon roch, stinkt inzwischen gewaltig. Als die Eltern H. im Jahr 2000 erneut den Umgang mit ihrer Tochter beantragten, zog das Gericht schließlich den Bielefelder Psychologen Professor Uwe Jopt hinzu.
Und der ist entsetzt. Er versuchte, unterstützt von seiner Mitarbeiterin Katharina Behrend, mit den sechs Heimkindern zu reden: »Sie saßen stuporös da. Allenfalls bissige, eiskalte Zurückweisungen, wie auswendig gelernt, kamen von ihnen. Kein Kind war auch nur zu einem Minimalkontakt mit den Eltern oder einem Elternteil bereit, in welchem Rahmen auch immer. Ihre Empathielosigkeit war unheimlich, ja wahnhaft.«
Nicht einmal Fotos, als sie noch klein waren, interessierten diese Kinder. Sie wollen kein Geschenk von ihren Eltern, keinen Brief, keinen Gruß. Sie wollen nichts wissen, nichts hören, auch nicht von ihren Geschwistern. Das Thema »Eltern« ist für sie nach Jopts Eindruck massiv bedrohlich.
Sogar das jüngste Heimkind, das 1993 erst geboren wurde, hasst seine Eltern und hält sie für verabscheuungswürdige Monster. Dabei kennt es sie gar nicht. Auf die Frage, was denn damals geschehen sei, antwortete die Elfjährige stereotyp wie die anderen Kinder: »Steht alles in den Akten.«
Laut Jopt hält das Jugendamt im Einvernehmen mit dem Heimleiter dieses Verhalten wegen des früheren Missbrauchs für verständlich. Von wegen Wächteramt des Staates: »Es ist natürlich eine Katastrophe, dass die fachliche Zuständigkeit vom Erstverdacht an bis heute in den Händen derselben Personen liegt«, sagt der Gutachter.
Man habe den Kindern ihre Ur-Instinkte wegdressiert. Ihr Hass sei nicht Folge sexueller Misshandlung, sondern resultiere aus den Bedingungen, unter denen sie seit elf Jahren leben.
1997 schon riet ein Gutachter zu therapeutischer Behandlung der auffallenden kindlichen Ängste. Während in anderen Heimen dies geschah und Kontakte zu den Eltern angebahnt und begleitet wurden, tat sich in der kleinen Einrichtung mit den sechs Kindern nichts. Begründung: Die Kinder wollen nicht. »Es handelt sich hier um das Ergebnis eines Konditionierungsprozesses durch die Betreuenden«, sagt Jopt. Das Fatale daran sei, dass die Betreffenden nicht merkten, welchen Einfluss sie auf die Kinder ausüben. Es fehle, und das gelte für viele der Personen, die mit der Herausnahme von Kindern aus Familien befasst seien, an Fachkompetenz.
»Man darf davon ausgehen, dass für alle Kinder die Trennung von den Eltern mit extremen seelischen Belastungen verbunden war. Sowohl ihre plötzliche Herausnahme aus der Familie als auch das anschließende Verschwundenbleiben von Mutter und Vater entgegen anderslautenden Versprechungen mussten von traumatischer Wirkung für sie gewesen sein. Ein solcher Eingriff - das ist eine Erkenntnis der Bindungsforschung - wird von Kindern meist als gravierendes Trauma erlebt. Wenn sie erkennen, dass ihre Gegenwehr gegen diesen Gewaltakt erfolglos bleibt, geben sie irgendwann resigniert auf«, so Jopt.
Eine der Lehren aus dem Montessori-Prozess in Münster lautete: Es gibt nicht nur die Kategorien Wahrheit und Lüge bei Kinderaussagen, wenn es um Missbrauch geht; es ist möglich, dass Kinder erzählen, etwas erlebt zu haben, was sie tatsächlich nicht erlebt haben - und dabei dennoch nicht lügen, weil sie nicht mehr zwischen der Realität und dem, was ihnen suggeriert wurde, unterscheiden können.
Die Wormser Prozesse erteilten weitere Lehren, und auch sie gelten für unzählige, weniger spektakuläre Sorge- und Umgangsrechtsfälle: In einer solchen Phase völliger Hilflosigkeit und Verzweiflung sind Kinder besonders anfällig für eine »Öffnung« gegenüber jenen Erwachsenen, die sich als Bezugspersonen anbieten. Eine so rabiate, vorschnelle Herausnahme aus der Familie, wie sie den Kindern von Sonja H. widerfuhr, bildet den Nährboden dafür, die Meinungen, Einstellungen und Wertungen der neuen Bezugspersonen zu übernehmen. Als der Heimleiter, die sogenannte Kinderschützerin, die Staatsanwältinnen, die Ärzte, die Psychologen vermittelten: Ihr armen Kinder, ihr seid missbraucht von euren Eltern - was hatten die Vier- und Sechsjährigen dem entgegenzusetzen? Die älteren Kinder widersprachen vehement, dann schlossen auch sie sich an.
Ein Axiom der Lernpsychologie lautet, dass alles Gelernte auch wieder verlernt werden kann. Die sechs Kinder, für die Missbrauch durch die Eltern zur schrecklichen subjektiven Gewissheit geworden war, hätten also längst in einen der Konditionierung der Eltern als Monster genau entgegengesetzten Lernprozess eintreten müssen. Es hätte ihnen längst gesagt werden müssen: Wir haben einen furchtbaren Fehler gemacht. Eure Eltern sind gar keine Kinderschänder. In euren Familien gab es damals viel Streit, deswegen seid ihr zu uns gebracht worden, weil man dachte, dass es euch nicht gut geht zu Hause. Diesen Irrtum müssen wir alle korrigieren.
Doch wie hielten es der Heimleiter und das Wormser Jugendamt? Sie versicherten den sechs Kindern seit mehr als einem Jahrzehnt, dass ihr Wille von niemandem angetastet und dass niemand sie aus ihrer »Familie« vertreiben werde.
Kinder, die sich vor den Eltern so ängstigen wie die Kinder aus dem Sechser-Heim, sind nach Jopts Auffassung psychisch höchst auffällig, seelisch schwer gestört und dringend behandlungsbedürftig. Eine derart pathologische Realitätsverzerrung sei »vergleichbar den irrealen, teils wahnhaften Visionen, wie sie von Jugendlichen bekannt sind, die Gehirnwäschen von Jugendsekten ausgesetzt waren«.
Obwohl die Professoren Schade, Steller und Hans-Ludwig Kröber vor Jahren schon vor Langzeitfolgen von Missbrauchssuggestionen und ihrer autosuggestiven Weiterentwicklung warnten, obwohl das Jopt-Gutachten vorliegt, obwohl es Ratschläge enthält, wie das irreale Elternbild der sechs Wormser Kinder vielleicht noch revidiert werden kann - es rührt sich nichts. Als der SPIEGEL um eine Stellungnahme zu den Erkenntnissen des Gutachters bat: keine Reaktion.
»Ich bin zornig ob der Kenntnislosigkeit in Behörden und Beratungsstellen, bei Kindertherapeuten und Familienrichtern«, sagt Jopt. »Es kann doch nicht sein, dass ein Jugendamt Freisprüche einfach ignoriert.«
Nach Jopts Auffassung müsste die deformierende Betreuung schleunigst beendet werden. »Das sind heute psychisch missbrauchte Kinder.« Sie müssten dringend »an ihre Identität wieder andocken« und zu ihren Wurzeln zurückfinden, damit sie als potentielle Eltern von morgen nicht mit einer lebenslangen Lüge beschwert würden. Sie müssten getrennt werden und ihre Rolle als bedrohte Schützlinge des Heimleiters aufgeben. »Sonst haben sie kaum eine Überlebenschance.«
Robert, der Älteste in dem Sechser-Heim, sagte zu Jopt, als der ein unverbindliches Treffen mit den Eltern vorschlug: »Wenn Sie das versuchen, können Sie mich anschließend vom nächsten Baum abschneiden.«
Als er 18 wurde, musste Robert, er war zuckerkrank, das Heim verlassen. Er sollte zur Ausbildung nach Mainz ziehen, er wollte Kinderpfleger werden. »Doch er kam mit der Selbständigkeit und seiner Krankheit nicht zurecht«, berichtet die Sozialarbeiterin Hiltrud Bohlen, die sich als Vormund um seine Umsiedlung kümmerte. »Eine Woche nach dem Umzug hatte er noch nicht mal die Zahnbürste ausgepackt. Und die Dusche war unbenutzt. Er war mit fast allen Dingen des täglichen Lebens überfordert.«
Drei Tage nur besuchte Robert die Schule in Mainz, dann kam er in komatösem Zustand ins Krankenhaus. Und zurück in die Nähe der »Heimeltern«.
Am 27. September 2004 ist er gestorben. Gefunden hat ihn der Heimleiter. Sonja H., Roberts Tante, entdeckte in seinem Nachlass Fotos aus dem Heim, auf denen sie ihr Kind erkannte. Es zerriss ihr fast das Herz.
Diese Bilder - in einer Familie mag es solche Intimität geben. Für ein Heim sind etliche, auf denen die Kinder nicht bekleidet oder in zweideutigen Posen gezeigt werden, befremdend. »Wir wären nicht aus der Haft entlassen worden, hätte man so etwas bei uns gefunden«, sagt Sonja H.