Prozess gegen NGO Ägyptisches Gericht verurteilt Konrad-Adenauer-Stiftung

Ein ägyptischer Gerichtshof hat ein hartes Urteil gegen Nichtregierungsorganisationen verhängt. Betroffen ist auch die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung, der Ex-Büroleiter soll in Haft. Wer künftig Demokratie in Ägypten fördern will, hat es nun noch schwerer.
Büro der Konrad-Adenauer Stiftung in Kairo: Hartes Urteil

Büro der Konrad-Adenauer Stiftung in Kairo: Hartes Urteil

Foto: Khaled Elfiqi/ dpa

Kairo - Ein ägyptischer Gerichtshof hat ein hartes Urteil gegen Nichtregierungsorganisationen (NGO) verhängt, die mit ausländischer Finanzierung arbeiteten. Betroffen ist auch die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). Alle 43 angeklagten NGO-Mitarbeiter, darunter auch der Ex-KAS-Büroleiter Andreas Jacobs, wurden zu Haftstrafen verurteilt zwischen einem und fünf Jahren. Das Gericht ordnete auch die Beschlagnahmung des Vermögens von mehreren NGO an, unter ihnen drei US-Organisationen.

Die meisten ausländischen Verurteilten, darunter auch die zwei Deutschen, befinden sich allerdings nicht mehr in Ägypten. Sie werden ihre Haftstrafe daher wohl nicht antreten anders als die ägyptischen NGO-Mitarbeiter, die noch im Land sind. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Hans Pöttering, Vorsitzender der KAS, kündigte bereits an, dass die deutsche Organisation "alle Möglichkeiten" nutzen werde, um gegen das Urteil vorzugehen.

Der Prozess hatte sich über ein Jahr hingezogen und das Verhältnis zwischen Kairo und den USA und Deutschland belastet. Im März 2012 war das Ausreiseverbotgegen zwei angeklagte deutsche Mitarbeiter der KAS aufgehoben worden, nachdem Berlin eine Kaution von 250.000 Euro pro Person zahlte. Auch Washington hatte die meisten seiner angeklagten Staatsbürger gegen Kaution abgezogen.

Vorwürfe "völlig abwegig"

"Die absurde Verurteilung unserer Mitarbeiter macht mich tief betroffen", sagte der KAS-Vorsitzende Pöttering. "Es handelte sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren. Über den gesamten Prozessverlauf hinweg ist überdeutlich geworden, wie haltlos und unbegründet die Vorwürfe sind."

Im Dezember 2011 hatten ägyptische Sicherheitskräfte Razzien bei insgesamt 17 ägyptischen und ausländischen Organisationen durchgeführt, auch bei der KAS. Die Durchsuchungen waren den Behörden zufolge Ermittlungen wegen des Verdachts illegaler "Finanzierung aus dem Ausland". Im Interview mit SPIEGEL ONLINE hatte auch der nun verurteilte Andreas Jacobs, damals Büroleiter der KAS in Kairo, die Vorwürfe als "völlig abwegig" bezeichnet.

Das Verfahren zog sich über ein Jahr hin. Bei seinem Besuch in Berlin im Januar unterzeichnete Ägyptens Präsident Mohammed Mursi ein Kulturabkommen mit Deutschland, das unter anderem die Arbeit der KAS in Ägypten auf eine rechtliche Grundlage stellen sollte. Ob die Konrad-Adenauer-Stiftung weiterhin ein Büro in Ägypten unterhalten kann, ist vorerst unklar. Sie ist seit 30 Jahren in Ägypten tätig.

"Wir sind empört über die harten Gerichtsurteile"

Außenminister Guido Westerwelle rügte die Schuldsprüche: "Wir sind empört und in hohem Maße beunruhigt über die harten Gerichtsurteile gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo und die angeordnete Schließung des Büros." Die Regierung werde die KAS dahingehend unterstützen, dass die Urteile aufgehoben werden. "Das Vorgehen der ägyptischen Justiz ist besorgniserregend. Es schwächt die Zivilgesellschaft als wichtige Säule der Demokratie in einem neuen demokratischen Ägypten", so der Minister.

Als Reaktion auf das Urteil berief das Auswärtige Amt den Geschäftsträger der ägyptischen Botschaft, Hisham Seif-Eldin, ein. Demnach brachte Staatssekretärin Emily Haber "die ernsthafte Beunruhigung" der Bundesregierung über das Urteil gegen die Konrad-Adenauer-Stiftung zum Ausdruck. Es sei unverständlich, dass Mitarbeiter deutscher politischer Stiftungen strafrechtlich verfolgt würden.

Für die zukünftige Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in Ägypten ist das Urteil ein schwerer Schlag. Seit dem Sturz von Husni Mubarak ist eine Vielzahl neuer ägyptischer Organisationen entstanden, die sich für Demokratisierung stark machen und sich beispielsweise für Frauenrechte oder den Schutz vor Übergriffen durch den Sicherheitsapparat einsetzen. Doch diese NGO hängen oft von internationaler finanzieller Unterstützung ab. Das Urteil ist für alle Organisationen nun eine klare Warnung, keine ausländischen Hilfen anzunehmen.

Das Gesetz, auf dessen Grundlage das Urteil erfolgte, stammt noch aus der Mubarak-Zeit. Vor dem Sturz Mubaraks im Februar 2011 wurde die Arbeit von NGO in Ägypten massiv eingeschränkt und genau überwacht. Eine Reform der bisherigen NGO-Gesetzgebung in Ägypten ist bereits zweimal gescheitert. Ägyptens Parlament hatte sich im Mai 2012 mit der Zivilgesellschaft auf ein neues NGO-Gesetz verständigt. Allerdings wurde kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes das Unterhaus des Parlaments vom Obersten Gericht aufgelöst wegen eines Formfehlers im Wahlgesetz.

Nun wollte im Mai 2013 das Oberhaus ein neues, restriktives NGO-Gesetz auf den Weg bringen. Doch dann wurde auch das Oberhaus aufgelöst, bevor es zu einer Verabschiedung des Gesetzes kam.

Mit Material von Reuters
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