Asylantrag abgelehnt Zu Unrecht abgeschobener Flüchtling darf doch nicht in Deutschland bleiben

Zuerst wurde ein junger Afghane in seine Heimat abgeschoben, dann durfte er wegen eines Verfahrensfehlers zurückkehren. Nun gab es die Entscheidung zu seinem Asylantrag: Er muss wieder nach Afghanistan.
Protest gegen Abschiebeflug nach Afghanistan (Archivfoto)

Protest gegen Abschiebeflug nach Afghanistan (Archivfoto)

Foto: DPA

Der unrechtmäßig abgeschobene Flüchtling Haschmatullah F. soll einem Medienbericht zufolge nun doch zurück nach Afghanistan. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, wie sein ehrenamtlicher Helfer Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht dem "Schwäbischen Tagblatt"  sagte.

Die Ablehnung des Asylantrags sei mit Unglaubwürdigkeit begründet worden, sagte der Anwalt von F., Markus Niedworok, der Deutschen Presse-Agentur.

F. war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Militärangehöriger wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) bedroht worden sei.

Laut Niedworok wurde gegen die Ablehnung des Asylantrags Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht.

Mitte Dezember - drei Monate nach seiner Abschiebung - war F. nach Tübingen zurückgekehrt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte seine Abschiebung irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der dortigen Gefahrenlage umstritten und werden von Menschenrechtsorganisationen kritisiert.

F. war ursprünglich am 3. Juni 2017 in Deutschland angekommen. Am 8. Juni hatte er Asyl beantragt, war aber abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass er über Bulgarien in die EU gekommen sei - und damit gemäß der sogenannten Dublin-Vorschriften Bulgarien für ihn zuständig sei.

cop/dpa
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