Asylantrag abgelehnt Zu Unrecht abgeschobener Flüchtling darf doch nicht in Deutschland bleiben

Protest gegen Abschiebeflug nach Afghanistan (Archivfoto)
Foto: DPADer unrechtmäßig abgeschobene Flüchtling Haschmatullah F. soll einem Medienbericht zufolge nun doch zurück nach Afghanistan. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, wie sein ehrenamtlicher Helfer Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht dem "Schwäbischen Tagblatt" sagte.
Die Ablehnung des Asylantrags sei mit Unglaubwürdigkeit begründet worden, sagte der Anwalt von F., Markus Niedworok, der Deutschen Presse-Agentur.
F. war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Militärangehöriger wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) bedroht worden sei.
Laut Niedworok wurde gegen die Ablehnung des Asylantrags Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht.
Mitte Dezember - drei Monate nach seiner Abschiebung - war F. nach Tübingen zurückgekehrt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte seine Abschiebung irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der dortigen Gefahrenlage umstritten und werden von Menschenrechtsorganisationen kritisiert.