Übergangsphase nach Brexit EU will Großbritannien abstrafen können

Was passiert, wenn sich Großbritannien in der Übergangsphase nach dem Brexit nicht an Vereinbarungen hält? Für diesen Fall hat die EU-Kommission einen Rechtstext mit einer brisanten Fußnote verfasst.
Pro-EU-Demonstranten in London

Pro-EU-Demonstranten in London

Foto: Tim Ireland/ AP

Die Europäische Union soll Großbritannien auch nach dem Brexit mit Sanktionen belegen können. So geht es laut "Guardian"  aus der Fußnote eines Rechtsdokuments der Europäischen Kommission hervor.

In der Übergangsphase nach dem Austrittstermin am 29. März 2019 soll Brüssel demnach die Macht haben, das Vereinigte Königreich in bestimmten Fällen abzustrafen. So könnten laut der Zeitung in diesen 21 Monaten Teile des Binnenmarktes für britische Unternehmen geschlossen werden, sofern Großbritannien gegen EU-Recht verstößt.

Die 27 verbleibenden Mitgliedstaaten könnten dem Entwurf des Dokuments zufolge die Beschränkungen kurz und knapp anordnen - ohne langwierige Verfahren am Europäischen Gerichtshof zu durchlaufen.

"Die Streitbeilegung im Rahmen des Austrittsabkommens sollte einen Mechanismus vorsehen, der es der Europäischen Union ermöglicht, bestimmte Vorteile, die sich für das Vereinigte Königreich aus der Teilnahme am Binnenmarkt ergeben, auszusetzen, wenn eine Weiterleitung an den Europäischen Gerichtshof nicht in angemessener Zeit die notwendigen Abhilfemaßnahmen bringen würde", heißt es in der Fußnote.

Schutz für EU-Bürger

Konflikte zwischen der EU und Großbritannien während der Übergangszeit sollen eigentlich vom Europäischen Gerichtshof bearbeitet werden. Da der Prozess aber lange dauern kann - vielleicht sogar länger, als Großbritannien an EU-Gesetze gebunden sein sollte -, soll die Klausel der EU mehr Durchsetzungskraft geben.

Wie der "Guardian" berichtet, umfassen die Sanktionen, die die EU einführen könnte, Zölle auf Waren, die Durchsetzung von Zollkontrollen oder die Aussetzung des einheitlichen Luftverkehrsabkommens, das britischen Fluggesellschaften das Recht gibt, zwischen Großbritannien und dem Kontinent zu fliegen.

Welche Maßnahmen Großbritannien treffen müsse, um die Sanktionen zu provozieren, gehe aus dem Dokument nicht hervor.

Hintergrund ist aber vermutlich die Sorge der EU, dass das Vereinigte Königreich die Rechte von EU-Bürgern verletzen könnte, die in Großbritannien leben. Mit der brisanten Fußnote versucht die EU offenbar, sich die nötige Macht zu sichern, um dem entgegenzuwirken.

Im Dokument wird außerdem bekräftigt, dass britische Amtsträger nach dem Austrittstermin keinen Einfluss mehr auf EU-Entscheidungen haben werden. Sie dürften nur in Ausnahmefällen an einzelnen Sitzungen teilnehmen, sofern ihre Präsenz notwendig und von Interesse für die EU sei. Der Raum müsse aber wieder verlassen werden, sobald der für sie relevante Teil der Diskussion abgeschlossen sei.

Der Entwurf des Rechtstextes, der von der EU-Regierung noch genehmigt werden muss, wird Teil des Austrittsvertrags zwischen Großbritannien und EU sein.

cop/Reuters
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