SPIEGEL ONLINE

Supreme Court May muss vor Brexit-Antrag Parlament fragen

Sie wollte den Brexit im Alleingang starten, doch das höchste britische Gericht hat anders entschieden: Premier May benötigt für den offiziellen Ausstiegsantrag die Zustimmung des Parlaments.

Bis spätestens Ende März will Theresa May den EU-Ausstieg Großbritanniens beantragen. Jetzt ist klar: Die Premierministerin muss dafür das Parlament befragen. Der Supreme Court hat ein entsprechendes Urteil vom Ende vergangenen Jahres bestätigt.

Mit acht zu drei Stimmen wies das höchste Gericht damit eine Berufung der konservativen Regierung von May gegen die Einbeziehung des Parlaments beim Brexit-Verfahren ab.

Der Vorsitzende Richter des höchsten britischen Gerichts, David Neuberger, betonte in London, dass das Urteil nicht das Referendum zum Brexit selbst infrage stelle. Es gehe um rein rechtliche Fragen. Die Briten hatten sich am 23. Juni 2016 in für einen Austritt Großbritanniens aus der EU entschieden. Das Ergebnis der Volksabstimmung hat aber keine Rechtskraft.

Die Regierung will trotz der Niederlage an ihrem Zeitplan festhalten: "Das britische Volk hat dafür gestimmt, die EU zu verlassen, und die Regierung wird das umsetzen", sagte ein Regierungssprecher. Die Austrittserklärung werde wie geplant Ende März nach Brüssel geschickt. Das Urteil ändere nichts daran. Generalstaatsanwalt Jeremy Wright sagte, die Regierung sei "enttäuscht" vom Ausgang des Verfahrens.

Parlamente in Schottland, Wales und Nordirland ohne Mitspracherecht

Kein Mitspracherecht haben dem Gericht zufolge nun die Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland. Das hatten deren jeweiligen Regierungen für sich gefordert.

Der juristische Streit geht auf eine Gruppe um die Fondsmanagerin Gina Miller zurück. Sie wollte eine Abstimmung im Parlament erreichen. Die Richter des High Courts gaben ihr im vergangenen November recht. Danach war die Stimmung im Land teils aufgeheizt. Eine Zeitung nannte die Richter "Feinde des Volkes", Miller wurde bedroht. Die Regierung legte Berufung beim Supreme Court ein.

Noch nie haben sich so viele Richter am Supreme Court mit einem Fall befasst. An dem geplanten Ausstieg aus der EU ist zwar kaum mehr zu rütteln. Das Mitspracherecht des Parlaments könnte den Zeitplan für die Verhandlungen mit der Europäischen Union aber durcheinanderbringen. Brexit-Befürworter befürchten zudem, die Abgeordneten könnten den geplanten Brexit aufweichen und eine etwas engere Anbindung an die EU einfordern. Die Mehrheit der Parlamentarier gilt als EU-freundlich.

kev/cte/AP/dpa/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten