Spezialkräfte der Bundeswehr Rechtsbruch in "Camp Wüstenblume"?

Im nordafrikanischen Niger bilden deutsche Kampfschwimmer seit Oktober 2018 Spezialkräfte aus - ohne Parlamentsmandat. Eine Intervention des Wehrbeauftragten bringt die Bundesregierung nun in Erklärungsnot.
Kampfschwimmer der Bundeswehr (Archivbild)

Kampfschwimmer der Bundeswehr (Archivbild)

Foto: Fabian Bimmer/REUTERS

Das deutsche Camp bestehe aus einem zweistöckigen Gebäude, einem Parkplatz und Stacheldraht. Niamey, die Hauptstadt des bitterarmen Sahel-Staats Niger, liegt weit entfernt. Die 20 Männer schliefen in einem Raum, rundherum vor allem karge Steppe. "Camp Wüstenblume" - so würden die Kampfschwimmer der Bundeswehr ihren trostlosen Stützpunkt in Niger nennen. Seit Oktober sollen sie in der öden Gegend Tahoua nigrische Spezialkräfte ausbilden.

So beschreibt das Bundeswehrmagazin "Y", das vom Verteidigungsministerium herausgegeben wird, die Szenerie.

Doch mit welchem Mandat agieren die deutschen Kämpfer eigentlich in Niger? Das Parlament ist über die Mission nie richtig informiert und formell auch nicht befragt worden. Ein Mandat des Bundestags liegt nicht vor.

Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels hat deswegen am Mittwoch im Verteidigungsausschuss interveniert. "Es darf nicht zwei verschiedene Bundeswehren geben", kritisierte er hinter verschlossenen Türen. Mal würden Auslandseinsätze mandatiert, mal nicht, monierte der SPD-Politiker.

Dabei sei das Parlamentsbeteiligungsgesetz eindeutig. "Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist", heißt es dort in Paragraf 2.

Genau damit muss in Niger gerechnet werden. Im vergangenen Jahr starben vier Angehörige der US Special Forces bei einem Einsatz. Bartels verlas im Ausschuss zudem eine Reisewarnung. Laut dem Dokument des Auswärtigen Amts kommt es in der Region Tahoua "immer wieder zu dschihadistischen Angriffen".

Die Warnung ist ziemlich drastisch. Allen ausländischen Personen, die sich trotzdem dort aufhalten, raten die Berliner Diplomaten die Begleitung durch "eine bewaffnete Eskorte (ausgestattet mit Langwaffen)", um Attacken zurückzuschlagen.

Nachdem Bartels hinter verschlossenen Türen seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes vorgetragen hatte, versuchten Generalinspekteur Eberhard Zorn und ein weiterer General aus dem Verteidigungsministerium, die Abgeordneten zu beschwichtigen.

Die deutsche Teilnahme an der "Mission Gazelle" sei nicht mandatspflichtig, führte der Vier-Sterne-General aus, denn es sei unwahrscheinlich, dass die Marine-Kampfschwimmer in Kampfhandlungen verstrickt würden. Zwar seien die Männer jeweils mit einer Pistole und einer Langwaffe bewaffnet, aber nur für den Notfall.

Ursula von der Leyen 2018 mit ihrem nigrischen Amtskollegen Kalla Moutari

Ursula von der Leyen 2018 mit ihrem nigrischen Amtskollegen Kalla Moutari

Foto: Michael Kappeler / DPA

Im Verteidigungsministerium scheint man ohnehin kein schlechtes Gewissen wegen der Mission zu haben. Als Ministerin Ursula von der Leyen im Oktober 2018 nach Niger reiste, wurden mehrere Kampfschwimmer aus der Spezialkräfte-Mission sogar der Presse vorgeführt.

Ungewöhnlich auskunftsfreudig berichteten zwei durchtrainierte Männer in einem heruntergekühlten Container, sie würden Spezialkräfte aus Niger ausbilden, auf Missionen aber begleite man die Kameraden nicht.

Auch über die Frage der Legitimation sprachen die beiden Soldaten damals offen. Demnach finde die Ausbildungsunterstützung "unterhalb der Mandatsschwelle" statt, da die Kameraden hauptsächlich im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln oder dem Lesen von militärischen Karten ausbildeten.

So viel Nonchalance im Umgang mit Parlamentsrechten ist für Bartels nicht nachvollziehbar. Er forderte im Verteidigungsausschuss einen Bericht der Bundesregierung an. Darin soll rechtlich dargelegt werden, warum die "Mission Gazelle" nicht mandatspflichtig ist.

Die Grünen schlossen sich dem Wehrbeauftragten inzwischen an. "Die Bundesregierung versucht seit Jahren in einem schleichenden Prozess, Auslandsmissionen der Bundeswehr nicht zu mandatieren oder Mandate in absurder Form zu überdehnen", sagte der Sicherheitspolitiker Tobias Lindner. "Für die Transparenz, aber auch zum Schutz der eingesetzten Soldaten muss die Bundesregierung die Mission in Niger auf eine saubere rechtliche Grundlage stellen", forderte er.

Der Verteidigungsausschuss wird nun kommende Woche noch einmal über Niger beraten.

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