Umstrittenes Gesetz Österreich rätselt über Burkaverbot
Die Ansage ist unmissverständlich: "Verbot Gesichtsverhüllung in Österreich" heißt es in einer vierseitigen Broschüre der Polizei, in der auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch darauf hingewiesen wird, dass seit dem 1. Oktober untersagt ist, in der Öffentlichkeit die Gesichtszüge zu verbergen. Man müsse "erkennbar" sein.
Auf Nachfrage heißt es im Innenministerium in Wien, das Gesicht müsse vom Haaransatz bis zum Kinn frei sein. Wer gegen diese Regel verstößt, begeht nach österreichischem Recht ein "Verwaltungsdelikt". Bis zu 150 Euro Geldbuße werden fällig. Die Polizei betont jedoch, sie werde "mit Fingerspitzengefühl vorgehen", vorerst keine Strafen verhängen, sondern "versuchen, den Konflikt im Gespräch zu lösen".
Doch die ersten Tage zeigen: Das Verbot sorgt für Verwirrung und Irritation im Land. Die Polizei hielt kürzlich eine Fahrradfahrerin an und verlangte, sie solle den ins Gesicht gezogenen Schal abnehmen. "Wieso? Es ist kalt", antwortete sie. "Es ist nicht kalt, nehmen Sie ihn runter", soll ein Polizist entgegnet haben, berichtet die Tageszeitung "Der Standard". Die Angelegenheit endete mit einer Verwarnung.
Ein anderes Mal traf das Gesetz drei Musiker, die regelmäßig in der belebten Einkaufsstraße Mariahilfer Straße mit Tiermasken aus Gummi, die sie sich über die Köpfe ziehen, auftreten. Man habe sie lediglich über das neue Gesetz belehrt, heißt es bei der Wiener Polizei. Dabei hatten sie überhaupt nicht dagegen verstoßen, denn eine "Verhüllung im Rahmen künstlerischer Veranstaltungen" ist erlaubt. Doch den Künstlern war die Lust am Musizieren vergangen - sie packten ihre Sachen zusammen und gingen.
Zuletzt traf es einen Mann, der in einem Haifischkostüm für die Neueröffnung eines Computerladens in Wien warb. Weil er der Aufforderung der Beamten nur zögerlich nachkam, seine Verkleidung abzulegen - "Ich mache hier nur meinen Job" -, wurde er angezeigt. Sein Laden reagierte mit Humor: "Das Leben ist nicht hainfach. #lebenamlimit" posteten die Kollegen. Auf Twitter wurde der Vorfall ebenfalls humorvoll kommentiert: "Endlich trifft es auch die Hai-Society".
Das Anti-Verhüllungsgesetz war im Mai mit den Stimmen der sozialdemokratischen SPÖ und der bürgerlich-konservativen ÖVP als Teil eines Integrationspakets beschlossen worden. Dieses verbietet auch das Verteilen des Koran und schreibt Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive ein verpflichtendes Integrationsjahr mit Deutsch- und Wertekursen vor. Österreichs Präsident Alexander Van der Bellen, ehemaliger Chef der Grünen, erklärte, er halte nicht viel von dem Gesetz. Unterschrieben hat er es trotzdem, da es keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen gebe.
Das Gesetz wird in Österreich Burkaverbot genannt, da es sich, obwohl religionsneutral formuliert, politisch gegen die Verschleierung konservativer Musliminnen richtet, also gegen Burka und Nikab. Ausnahmen beim Verschleierungsverbot gelten nur aus gesundheitlichen Gründen sowie aus beruflichen Gründen wie zum Beispiel bei Handwerkern, Medizinern und Clowns, außerdem bei "Traditionsveranstaltungen". Hitzig wurde nun diskutiert, ob Maskierungen an Halloween legal seien, schließlich gehöre dieses Fest nicht zur österreichischen Tradition. Aus dem Innenministerium hieß es aber nun, ein "Verkleiden im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen" sei "nicht unter dem Verhüllungsverbot dieses Gesetzes einzuordnen".
Mehrere Personen, die vergangene Woche im Clownskostüm vor dem österreichischen Parlament in Wien demonstrierten, wurden von der Polizei verwarnt. Auch wurden in den zurückliegenden Tagen mehrere ankommende Reisende am Wiener Flughafen darauf hingewiesen, ihre Verschleierung abzunehmen. Fraglich ist, ob die Polizei auch die Araberinnen verwarnen wird, die in der Wiener Innenstadt in den Luxusgeschäften einkaufen - oder ob hier mit anderem Maß gemessen wird, weil man reiche Touristinnen dann doch lieber nicht verschrecken möchte.
Für weniger betuchte Musliminnen in Österreich gibt es Hilfe in Person des algerischen Internet- und Immobilienunternehmers Rachid Nekkaz. Der kündigte an, allen Frauen, die wegen des neuen Gesetzes eine Strafe zahlen müssten, das Geld zu erstatten. Er halte zwar nichts von der Verhüllung, aber wer Religionsfreiheit akzeptiere, müsse auch "die Sichtbarkeit der Religionen akzeptieren", sagte er. Vor zwei Jahren hatte er auch schon Frauen in Frankreich versprochen, für sie die Strafen zu zahlen.
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Demo gegen das neue "Anti-Verhüllungsgesetz" in Österreich: Seit dem 1. Oktober muss das Gesicht vom Haaransatz bis zum Kinn frei sein. Wer gegen diese Regel verstößt, begeht nach österreichischem Recht ein "Verwaltungsdelikt".
Eine Polizeistreife spricht in Zell am See eine Muslimin an. Bis zu 150 Euro Geldbuße können bei Verstößen gegen das Gesetz fällig werden.
In Wien demonstrieren Frauen gegen das neue Gesetz: Es war im Mai mit den Stimmen der sozialdemokratischen SPÖ und der bürgerlich-konservativen ÖVP als Teil eines Integrationspakets beschlossen worden.
Noch eine Impression aus Wien: Das Paket verbietet auch das Verteilen des Koran und schreibt Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive ein verpflichtendes Integrationsjahr mit Deutsch- und Wertekursen vor.
Das Gesetz wird in Österreich Burkaverbot genannt, da es sich, obwohl religionsneutral formuliert, politisch gegen die Verschleierung konservativer Musliminnen richtet, also gegen Burka und Nikab. Ausnahmen beim Verschleierungsverbot gelten nur aus gesundheitlichen Gründen sowie für bestimmte Berufe wie zum Beispiel bei Handwerkern, Medizinern und Clowns, außerdem bei "Traditionsveranstaltungen".
Das Gesetz sorgt für reichlich Verwirrung: So wurden unter anderem Musiker ermahnt, die regelmäßig in der belebten Einkaufsstraße Mariahilfer Straße mit Tiermasken aus Gummi, die sie sich über die Köpfe ziehen, auftreten. Man habe sie lediglich über das neue Gesetz belehrt, heißt es bei der Wiener Polizei.
Afghanische Frauen in Burkas: Dieses weite Gewand verhüllt Körper und Gesicht vollständig. Oben am Kopf ist eine flache Kappe vernäht, die Frau blickt durch ein feinmaschiges Gitter aus Stoff oder Rosshaar. Unter den Taliban war die Burka für Frauen in Afghanistan Pflicht. Dort wird sie noch immer in vielen Regionen getragen.
Eine Frau trägt im französischen Lyon einen Nikab. Dabei wird ein Gesichtsschleier meist mit einem bodenlangen Gewand kombiniert. Es bleibt nur ein schmaler Sehschlitz für die Augen frei. Den Nikab tragen Frauen vor allem in Saudi-Arabien, im Jemen und anderen Regionen der arabischen Halbinsel.
Diese Muslimin trägt einen Hidschab. Dieses traditionelle islamische Kopftuch lässt zwar das Gesicht frei, doch Haar, Ohren, Hals und meistens auch die Schultern werden bedeckt. Der Hidschab wird von muslimischen Frauen auf der ganzen Welt getragen.
Diese Frau blickt unter einem Tschador hervor, einer traditionellen Verhüllung in Iran. Dabei handelt es sich um ein großes Tuch, das als Umhang um Kopf und Körper geschlungen wird. Nur das Gesicht bleibt dabei frei. Meist hat der Tschador eine dunkle Farbe. Viele Iranerinnen ersetzen den traditionellen Tschador durch einen knöchellangen Mantel, kombiniert mit einem Kopftuch.
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