Urteil zum Katalonienstreit Puigdemonts Grundrechte wurden nicht verletzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont abgelehnt.
Puigdemont und mehrere seiner Mitstreiter hatten sich gegen das Verbot einer Parlamentssitzung im Oktober 2017 gewandt, bei der die Unabhängigkeit der spanischen Region verkündet werden sollte.
Das spanische Verfassungsgericht habe mit dem Verbot im Interesse der öffentlichen Sicherheit gehandelt, teilte der EGMR zur Begründung seiner Entscheidung mit. Dass Puigdemont trotz des Verbots am 10. Oktober 2017 bei einer Plenarsitzung die Unabhängigkeit ausgerufen habe, sei zudem ein Verstoß gegen die vorherige Entscheidung des Verfassungsgerichts, so der EGMR.
Ex-Regionalpräsident Puigdemont und 75 weitere katalanische Politiker, darunter die frühere Parlamentspräsidentin Carme Forcadell, hatten durch das Sitzungsverbot unter anderem ihr Versammlungsrecht und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten gesehen. Unter Puigdemonts Führung hatte die Regionalregierung Kataloniens am 1. Oktober 2017 ein Unabhängigkeitsreferendum durchgeführt, obwohl dies von der spanischen Justiz verboten worden war.
Nach der Abstimmung und dem darauffolgenden Unabhängigkeitsbeschluss wurde Katalonien von Madrid unter monatelange Zwangsverwaltung gestellt. Puigdemont floh ins belgische Exil, konnte bei der Europawahl am Sonntag aber dennoch einen Sitz im EU-Parlament erringen. Forcadell steht derzeit wegen des Vorwurfs der Rebellion und des Missbrauchs öffentlicher Gelder in Spanien vor Gericht.