Rückholung deutscher IS-Kämpfer Kurden fordern internationale Sondergerichte in Syrien

Gefangene IS-Kämpfer
Foto: JM LOPEZ/ AFPDie europäischen Heimatländer reagieren nur zaghaft auf die Forderung einer Rückholung ihrer Staatsangehörigen - nun haben syrische Kurden die Vereinten Nationen aufgerufen, in dem Bürgerkriegsland internationale Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten. Im Norden Syriens gebe es nicht die Möglichkeit, die Terroristen juristisch zu verfolgen, sagte der Sprecher der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), Mustafa Bali. Prozesse unter dem Dach der UN könnten hingegen eine Lösung sein, die alle zufriedenstelle.
Die von den Kurden angeführten SDF-Truppen gehen derzeit im Osten Syriens gegen die letzte IS-Bastion in dem Bürgerkriegsland vor und haben die Dschihadisten in dem Ort Baghus auf engstem Raum eingekreist. Der Sprecher sagte, seine Truppe habe rund 1300 ausländische IS-Kämpfer gefangen genommen, Iraker ausgenommen.
US-Präsident Donald Trump hatte die europäische Länder aufgefordert, in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Die EU-Staaten sehen jedoch massive praktische Probleme.
"Eine pauschale kollektive Rücknahme von IS-Kämpfern kommt für uns keinesfalls in Betracht", sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der "Passauer Neuen Presse". Zudem komme es entscheidend darauf an, die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit schon im Aufenthaltsland zweifelsfrei und lückenlos zu klären.
Zustimmung für Trump aus Deutschland
Trump erhält aus Deutschland jedoch auch Zustimmung. "Wir müssen die im Ausland inhaftierten deutschen Dschihadisten zurücknehmen, daran führt kein Weg vorbei. Weder Deutschland noch Nordrhein-Westfalen wird sich dem verweigern können", sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) dem SPIEGEL. "Deswegen ist es klug, wenn wir uns jetzt darauf vorbereiten und sowohl Sicherheitsbehörden als auch Jugend- und Sozialbehörden sensibilisieren."
Der Grünenaußenpolitiker Omid Nouripour nannte es in der "Passauer Neuen Presse" grundsätzlich richtig, deutsche mutmaßliche IS-Unterstützer nach Deutschland zurückzubringen und hier für ihre möglichen Taten zur Verantwortung zu ziehen. "Das deutsche Strafrecht bietet genügend Möglichkeiten, diese gefährlichen Kämpfer hier auch entsprechend zu belangen." Die Strafverfolgungsbehörden, die sich mit Verbrechen in Syrien und Irak beschäftigen, müssten allerdings besser ausgestattet werden.
CDU-Innenexperte Armin Schuster sieht es als "humanitäre Verpflichtung", Frauen und Kinder, "zuvorderst aufzunehmen und, wo nötig, psychologische Hilfestellung zu leisten", sagte Schuster der "Saarbrücker Zeitung". Dies gelte besonders, wenn diese nicht selbst gekämpft hätten. Er hatte bereits vorher gegenüber dem SPIEGEL eine Rückholung deutscher IS-Kämpfer gefordert.
Nach einem "Welt"-Bericht verzögert sich ein Gesetzentwurf, der die Ausbürgerung deutscher Mitglieder einer Terrormiliz ermöglichen soll. Das Bundesjustizministerium habe zum Entwurf des Innenministeriums bislang keine Stellung genommen, sodass er nicht an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden könne. Nach einem Bericht des "Handelsblatts" gibt es im Innenministerium verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, IS-Rückkehrern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen. Es gelte das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot.