Freiheitsstrafe für Kopfschuss Israelischer Soldat will Revision einlegen

18 Monate Gefängnis soll der israelische Soldat Elor Azaria verbüßen, weil er einem verletzten palästinensischen Angreifer in den Kopf schoss. Die Uno kritisierte das Urteil als zu milde - doch Azaria will es dennoch anfechten.
Elor Azaria

Elor Azaria

Foto: DEBBIE HILL/ AP

Der Fall beschäftigt Israel seit Monaten, vor einer Woche fiel das Urteil: Der israelische Soldat Elor Azaria wurde von einem Militärgericht wegen Totschlags schuldig gesprochen. 18 Monate Haftstrafe soll er verbüßen. Doch der 21-Jährige will den Richterspruch nicht akzeptieren: Sein Verteidiger Joram Scheftel wolle Urteil und Strafmaß anfechten, berichteten israelische Medien. Er habe auch einen Aufschub des für Sonntag geplanten Haftantritts gefordert.

Azaria hatte den 21-jährigen Palästinenser Abdel Fattah al-Sharif im März 2016 erschossen. Der hatte zuvor gemeinsam mit einem Komplizen einen Soldaten mit einem Messer angegriffen und leicht verletzt. Nachdem andere Soldaten auf ihn geschossen hatten, lag er blutend auf der Straße. Sein Komplize war bereits tot.

Gute zehn Minuten nach dem Angriff kam Azaria als Militärsanitäter zum Tatort und tötete den wehrlosen Palästinenser aus der Nähe mit einem Kopfschuss. Nach Auffassung der Richter war von dem schwer verletzt am Boden liegenden Palästinenser keinerlei Gefahr für den Soldaten ausgegangen.

Die Bluttat in Hebron im besetzten Westjordanland wurde gefilmt und von der israelischen Menschenrechtsorganisation Betselem an die Öffentlichkeit gebracht. Wegen der Tat hatten dem Soldaten bis zu 20 Jahre Haft gedroht. Mit seinem Urteil blieb das Militärgericht in Tel Aviv allerdings auch weit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die zwischen drei und fünf Jahre Gefängnis verlangt hatte. Das Uno-Menschenrechtsbüro kritisierte das Strafmaß als "über Gebühr nachsichtig".

Video: Militärgericht verurteilt israelischen Soldaten

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Drei andere Rechtsanwälte des Verteidigungsteams legten nach Medienberichten aus Protest gegen den Revisionsantrag ihr Mandat nieder. Sie seien dagegen gewesen, die milde Strafe anzufechten. Azaria solle stattdessen auf eine Begnadigung oder eine Reduzierung des Strafmaßes drängen, schrieben die Anwälte in einer Stellungnahme.

vks/dpa
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