Klage der Opposition Wahlkommission will Vorwürfe gegen Erdogan nicht behandeln

Der türkische Präsident muss laut Verfassung unparteiisch sein. Schon zum vierten Mal beklagt die türkische Opposition, Erdogan mache Wahlkampf für die konservative AKP - doch die Wahlkommission wiegelt ab.
Recep Tayyip Erdogan bei einer Rede in Istanbul

Recep Tayyip Erdogan bei einer Rede in Istanbul

Foto: AP/dpa

Bei der Präsidentschaftswahl 2014 wurde Recep Tayyip Erdogan zum zwölften Präsidenten der Türkei gewählt. Zuvor hatte er von 2003 bis 2014 das Amt des Ministerpräsidenten inne - und das des Vorsitzenden der islamisch-konservativen Partei AKP. Doch als Präsident muss Erdogan laut türkischer Verfassung unparteiisch sein.

Die kurdische Oppositionspartei HDP glaubt nicht an Erdogans neue Unbefangenheit. Bereits zum vierten Mal hatte die HDP bei der obersten Wahlkommission des Landes Beschwerde eingelegt: Erdogan werbe vor der anstehenden Parlamentswahl für seine alte Partei.

Laut einem Medienbericht hat die oberste Wahlkommission (YSK) der Türkei nun erneut eine Beschwerde der kurdischen Oppositionspartei gegen Erdogan abgelehnt. Wie der Sender CNN Türk berichtet, habe die YSK erklärt, sie sei nicht berechtigt das Staatsoberhaupt zu kontrollieren. Erdogan wirbt jedoch indirekt immer wieder bei Auftritten für die Regierungspartei AKP.

Der Chef der Istanbuler Anwaltskammer, Ümit Kocasakal, hatte kürzlich gesagt, die Kommission könne zwar nicht direkt in das Handeln des Präsidenten eingreifen. Sie habe aber andere Mittel, um den Wahlkampf vor unrechtmäßigem Einfluss zu schützen. Beispielsweise könnte sie die Fernsehübertragung von Erdogans Reden unterbinden.

amt/dpa
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