Umstrittene Justizreform EU-Kommission leitet Sanktionsverfahren gegen Polen ein

Polens Premier Mateusz Morawiecki
Foto: SUPERNA/ EPA-EFE/ REX/ ShutterstockDie nächste Eskalationsstufe ist erreicht: Die EU-Kommission will Polen wegen der als undemokratisch kritisierten Justizreform förmlich verwarnen. Dafür setzte sie ein Verfahren in Gang, durch das der Europäische Rat über die Rüge entscheiden muss. Am Ende könnte ein Stimmrechtsentzug stehen.
Es ist das erste derartige Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge in der Geschichte der Gemeinschaft. Das Verfahren kann im äußersten Fall zum Entzug der Stimmrechte eines Mitgliedslandes führen. (Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen)
"Ernsthafte Gefahr für die Justiz"
In den vergangenen beiden Jahren habe die nationalkonservative Regierung in Warschau insgesamt 13 Gesetze verabschiedet, die "eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz" darstellten, sagte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans.
Darüber hinaus verklagt die Behörde Polen in einem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Teils der Justizreform nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof.
Man tue dies nur schweren Herzens, aber es gebe keine andere Option, sagte Timmermans. "Es geht hier nicht nur um Polen, es geht um die gesamte Europäische Union."
Allerdings betonte er die weitere Dialogbereitschaft der Kommission. Außerdem gab er klare Empfehlungen an die Regierung in Warschau, wie sie den Konflikt beilegen könne. Sollte sie dem binnen drei Monaten folgen, werde die Kommission erneut beraten, sagte Timmermans. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker teilte auf Twitter mit, dass er Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki für den 9. Januar zum Gespräch eingeladen habe.
To trudny dzień dla Polski, ale także dla UE. W takich chwilach szczególnie potrzebny jest dialog. Dlatego zaprosiłem @PremierRP @MorawieckiM do Brukseli, aby kontynuować naszą rozmowę rozpoczętą na Radzie Europejskiej. pic.twitter.com/gIOeW6c2ng
— Jean-Claude Juncker (@JunckerEU) December 20, 2017
Entscheidungen im Verfahren nach Artikel 7 liegen beim Rat der Mitgliedsländer. Nach dem Antrag der Kommission könnten diese mit Vier-Fünftel-Mehrheit feststellen, dass die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der EU besteht. Vorher muss er allerdings die Zustimmung des Europaparlaments einholen, das erst im Januar wieder tagt.
Polens nationalkonservative Regierung hat die Entscheidung Brüssels für ein Sanktionsverfahren gegen das Land betont ruhig kommentiert. "Ich nehme die Entscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis", sagte am Mittwoch Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro.