EU-Strafverfahren gegen Polen Nuklearer Knallfrosch
EU-Kommissionsvize Frans Timmermans
Foto: EMMANUEL DUNAND/ AFPAm Ende konnte die EU-Kommission nicht anders. Fast zwei Jahre nach der Eröffnung des Rechtsstaatsverfahrens gegen Polen, nach mehr als zwei Dutzend Mahnbriefen und zahlreichen ergebnislosen Treffen mit der polnischen Regierung hat die Brüsseler Behörde zum letzten Mittel gegriffen: Sie hat ein Artikel-7-Verfahren eröffnet - zum ersten Mal in der Geschichte der EU
"Schweren Herzens" habe man sich zu diesem Schritt entschlossen, sagte Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission. "Aber die Fakten haben uns keine Wahl gelassen." 13 Gesetze habe die polnische Regierung über einen Zeitraum von drei Jahren erlassen, und sie alle folgten einem Muster: der regierenden Mehrheit einen "systematischen politischen Eingriff" in das Justizsystem zu erlauben. Die Unabhängigkeit der Justiz, so Timmermans, sei in Polen praktisch abgeschafft.
Im ersten Schritt des Verfahrens nach Artikel 7 des EU-Vertrags können die zuständigen EU-Minister zunächst die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der EU-Grundwerte in Polen feststellen. Dafür ist die Zustimmung des EU-Parlaments und von 22 der 27 anderen Mitgliedstaaten nötig. Die Kommission ist sich sicher, diese Mehrheit hinter sich zu haben.
Atombombe oder Knallfrosch?
Um aber Sanktionen gegen Polen zu verhängen, die bis zum Entzug der Stimmrechte im Rat der Mitgliedstaaten reichen können, ist ein einstimmiger Beschluss nötig - und Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hat wiederholt angekündigt, sein Veto einzulegen. Artikel 7 wird zwar auch als "nukleare Option" bezeichnet, in seiner Wirkung aber hat er wenig gemein mit einer Atombombe.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán
Foto: LECOCQ/ EPA-EFE/ REX/ ShutterstockDennoch sah sich die Kommission nun gezwungen, das Verfahren auszulösen. Andernfalls hätte man sich vollkommen unglaubwürdig gemacht, so ein Mitarbeiter der Behörde. Zu Beginn des Verfahrens habe es noch so etwas wie einen Dialog mit der polnischen Regierung gegeben. Doch die habe, anstatt die Justizreform zu entschärfen, ihr Vorgehen noch verschärft und sich zugleich immer weiter aus dem Dialog mit Brüssel zurückgezogen. "In diesem Jahr hat dieser Dialog nicht mehr stattgefunden", sagte Timmermans.
Zuletzt habe der Vizepräsident nicht einmal mehr Termine bei polnischen Ministern bekommen, klagt man in Brüssel. Auch auf Briefe sei in Warschau nicht mehr reagiert worden. Das habe zu der Einsicht geführt, dass weitere Mahnschreiben sinnlos sind.
Für die Kommission ist die Eröffnung des Artikel-7-Verfahrens jedoch mit erheblichen Risiken verbunden:
- Es droht eine Blamage, falls Ungarn Sanktionen verhindert und damit beweist, dass die vermeintliche Atombombe nicht viel mehr als ein Knallfrosch ist.
- Neben Ungarn könnten sich noch andere Staaten mit Polen solidarisieren, etwa das neuerdings ebenfalls von einem Rechtspopulisten regierte Tschechien oder Rumänien, das sich gerade anschickt, Polens fragwürdigem Vorbild zu folgen.
- Das Verfahren könnte Polens De-facto-Regenten Jaroslaw Kaczynski und seine religiös-nationalkonservative PiS-Partei weiter stärken. Vorhersehbar ist schon jetzt, dass Kaczynski das EU-Verfahren als weiteren Angriff auf Polens Souveränität darstellen wird - und sich selbst als ihren heroischen Verteidiger.
Allerdings gibt es bei der Kommission die Hoffnung, dass das Verfahren Wirkung zeigt. Ihr Kalkül: Wenn das EU-Parlament und eine überwältigende Mehrheit der EU-Staaten Polen verurteilen, dürfte es Kaczynski schwerfallen, alles als eine Verschwörung Brüsseler Bürokraten darzustellen. Polnische Medien verbreiten laut Timmermans "den Mythos, dass es gar kein Problem gibt, sondern nur einen Verrückten in der Kommission, der nicht aufhören kann". Sollten der Rat und das EU-Parlament nun einschreiten, könne man diesen Eindruck "sofort zerstreuen".
Merkel und Macron unterstützen Kommission
Deutschland und Frankreich hat die Kommission bereits auf ihrer Seite. Allen EU-Ländern müsse klar sein, "dass wir klare rechtsstaatliche Prinzipien haben", sagte Kanzlerin Angela Merkel vergangene Woche bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Sollte die Kommission das Artikel-7-Verfahren beschließen, würde Deutschland dies "natürlich" unterstützen. Auch Macron erklärte, er unterstütze "jede Initiative, mit der die Europäische Kommission unsere Regeln und den Respekt vor dem Rechtsstaat verteidigt".
So denkt man offenbar auch in den meisten anderen EU-Hauptstädten. Im Ministerrat habe es zuletzt ein "klares Meinungsbild" gegeben, heißt es aus der Kommission. Daraus speist sich eine weitere Hoffnung - nämlich die, dass Ungarns Regierungschef Orbán doch noch einknickt. Über ein Veto zu reden, noch bevor klar ist, ob es überhaupt zum Schwur kommt, sei eine Sache. Eine ganz andere Sache sei es, das Veto auch wirklich einzulegen. In Brüssel hofft man, dass Orbán möglicherweise davor zurückschreckt, als einziger unter allen anderen 27 Staats- und Regierungschefs das Vorgehen Kaczynskis zu decken.
Orbán macht nicht alle Warschauer Manöver mit
Der Ungar gilt als kühl kalkulierender Machtpolitiker, und sein Land ist extrem abhängig von EU-Geldern. Sie machen mehr als vier Prozent des ungarischen Bruttoinlandsprodukts aus. Die Verhandlungen über den nächsten Sieben-Jahres-Etat der EU beginnen gerade, und schon gibt es Forderungen, die Zahlung von Fördermitteln künftig von der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards abhängig zu machen.
Auch das könnte Orbán möglicherweise dazu bewegen, zweimal über eine Unterstützung Polens im Artikel-7-Verfahren nachzudenken. Dass er ohnehin nicht alles mitmacht, was der polnischen Regierung einfällt, hat Orbán im März bewiesen - als er Kaczynski bei dem Versuch im Stich ließ, eine weitere Amtszeit seines Intimfeindes Donald Tusk als EU-Ratspräsident zu verhindern.
Sicher erscheint derzeit nur eines: Einen Gewinner des Artikel-7-Verfahrens wird es wohl nicht geben. Die Frage ist eher, wer am Ende der größte Verlierer sein wird.
Zusammengefasst: Die polnische Regierung hat die Unabhängigkeit der Justiz praktisch abgeschafft - und die EU-Kommission hat nun ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags gegen das Land ausgelöst. Es kann im Extremfall zum Entzug der Stimmrechte Polens führen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber gering, und es besteht die Gefahr, dass das Verfahren den Graben zwischen Ost- und Westeuropa vertieft. Die Kommission hofft dagegen, dass die Verurteilung Polens durch eine große Mehrheit der EU-Staaten Eindruck macht.