Klagen in Belgien EuGH stärkt Recht auf Familienzusammenführung

Nicht-EU-Bürger können gegen eine Abschiebung vorgehen, wenn eine starke familiäre Bindung zu einem EU-Bürger vorliegt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Hintergrund waren Fälle in Belgien.
Flüchtlinge in der Türkei

Flüchtlinge in der Türkei

Foto: Murad Sezer/ REUTERS

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil die Rechte von Nicht-EU-Bürgern gestärkt, die gegen eine Abschiebung vorgehen - und eine starke familiäre Bindung zu einem EU-Bürger haben. Ein Antrag auf Familienzusammenführung müsse auch dann geprüft werden, wenn zuvor ein Einreiseverbot gegen den Drittstaatenbürger verhängt wurde, urteilten die Luxemburger Richter.

Ein belgisches Gericht hatte den EuGH um Klärung gebeten. Dort hatte es mehrere Fälle gegeben, bei denen Belgien Nicht-EU-Bürger abschieben wollte und ihnen die Wiedereinreise gleichzeitig verbot. Die Betroffenen stellten daraufhin Anträge auf Aufenthaltsgewährung und begründeten dies damit, dass sie Eltern, Kinder oder Lebenspartner von Belgiern seien.

Die belgischen Behörden bearbeiteten die Anträge jedoch gar nicht erst, weil gegen die Betroffenen ein Einreiseverbot verhängt worden war. Das Verbot könne nur dann aufgehoben werden, wenn der Antrag auf Aufhebung im Ausland gestellt werde, argumentierten sie.

Der EuGH urteilte nun, derlei Anträge müssten im Sinne der Familienzusammenführung geprüft werden.

vks/dpa
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