Sozialhilfe für Ausländer Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Flüchtlingen

EuGH
Foto: DPARückschlag für Österreichs rigide Zuwanderungspolitik: EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslands Oberösterreich. Dort wird Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung gewährt. Das sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten nun die EuGH-Richter.
Auf die Situation in Deutschland hat das Urteil keine Auswirkungen. In der Bundesrepublik erhalten Asylberechtigte nach Angaben des Sozialministeriums "Leistungen wie Inländer".
SPÖ: "Schikane der Schwächsten"
Die Opposition in Österreich fühlt sich durch die Entscheidung des EuGH in ihrer bisherigen Position bestätigt. Es sei absehbar gewesen, dass die Regelung aus Oberösterreich nicht halten werde, erklärten SPÖ und Grüne.
"Es muss den Verantwortlichen von Beginn an klar gewesen sein, dass eine solche Regelung nicht standhält. Aber statt tatsächlicher Lösungen setzen ÖVP und FPÖ auf Symbolpolitik und Schikane der Schwächsten", sagte der sozialdemokratische Europaabgeordnete Josef Weidenholzer. Er ermahnte die Landesregierung in Oberösterreich, nicht in populistisches EU-Bashing zu verfallen und das Urteil sofort umzusetzen.
Das Bundesland wird von einer Koalition aus konservativer ÖVP und rechter FPÖ geführt. Die beiden Parteien stellen auch die österreichische Bundesregierung in Wien.
Stefan Kaineder, Mitglied des österreichischen Grünen-Bundesvorstands, sagte, dass die Regierung in Österreich die Bedenken "konsequent ignoriert" habe und so täglich neue Probleme schaffe, statt die Probleme der Menschen zu lösen.
Die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Moser, sieht in dem Urteil die Bestätigung, dass soziale Grundrechte für alle gleichermaßen gelten. "Alle Menschen haben dieselben Grundbedürfnisse und den menschenrechtlichen Anspruch darauf, dass diese Grundbedürfnisse gestillt werden - unabhängig von ihrer Herkunft und der Dauer oder Form ihres Aufenthaltsstatus in Österreich."
Kanzler Kurz: "Zuwanderung in unsere Sozialsysteme bekämpfen"
Die österreichische Regierung arbeitet derzeit an einer Reform der gesamten Mindestsicherung. Deren Ziel ist bislang auch, dass es für Ausländer schwieriger werden soll, staatliche Leistungen in voller Höhe zu beziehen.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach nach einer Regierungsklausur im niederösterreichischen Mauerbach davon, "Zuwanderung in unsere Sozialsysteme zu bekämpfen". Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ergänzte: "Wer nach Österreich zuwandert, kann nicht vom ersten Tag die volle Mindestsicherung kassieren." Geplant ist unter anderem eine fünfjährige Karenzzeit. Auch an Deutschkenntnisse soll eine Auszahlung von staatlichen Leistungen geknüpft sein.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)
Foto: imago/ Eibner EuropaDiakonie-Direktorin Moser betonte nach dem Urteil ihre Erwartung, dass der Richterspruch bei den Reformplänen entsprechend berücksichtigt werden müsse. Das FPÖ-geführte Sozialministerium betonte, dass ein verfassungskonformer Vorschlag für eine Neuregelung vorgelegt werde, sagte ein Sprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) dem Sender ORF. Auf Details der Verhandlungen wollte der Sprecher nicht eingehen, er betonte aber, dass die Verhandlungen der Koalition "auf der Zielgeraden" seien.