Polizeigewalt beim G8-Gipfel Italien wegen Folter verurteilt
Sie traten und schlugen brutal auf ihn ein - noch heute leidet ein italienischer Mann unter den Folgen eines gewalttätigen Polizeieinsatzes beim G8-Gipfel 2001 in Genua. Er reichte Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein und gewann: Die Straßburger Richter verurteilten Italien wegen Folter. Der Kläger bekommt 45.000 Euro Schadenersatz.
Der Gerichtshof kritisierte weiterhin, dass das italienische Strafrecht nicht geeignet sei, Täter in solchen Fällen zu überführen und damit eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Ein klares Folterverbot fehle.
Bei dem Gipfel der größten Wirtschaftsnationen war eine Schule in der Nacht nach Gipfelende von der Polizei erstürmt worden. Das Gebäude war Globalisierungsgegnern als Schlafplatz angeboten worden.
Die Polizei hatte dem Gericht zufolge Hinweise, dass schwarz gekleidete junge Männer - mutmaßlich gewaltbereite Autonome - in die Schule eingedrungen waren, Beamte einer Sondereinheit sollten das Gebäude durchsuchen. Bei dem nächtlichen Einsatz ging die Polizei äußerst brutal vor. Unter anderem schlugen Polizisten mit Schlagstöcken auf einen damals 62-Jährigen ein, traten ihn und brachen ihm mehrere Knochen.
Das Gericht urteilte nun, der brutale Einsatz der Polizei sei durch nichts zu rechtfertigen gewesen, die Polizisten hätten vielmehr "willkürlich" zugeschlagen. Der Kläger sei somit Opfer von "Folter" geworden.
Der G8-Gipfel 2001 war von Straßenschlachten zwischen Globalisierungsgegnern und Polizisten überschattet worden. Hunderte Menschen wurden verletzt. Für Entsetzen sorgte der Tod eines jungen Demonstranten, der Polizisten angegriffen hatte und von einem Beamten durch einen Kopfschuss getötet wurde.