Waffen nach Mexiko Staatsanwaltschaft klagt Ex-Mitarbeiter von Heckler & Koch an

Heckler & Koch lieferte Tausende Sturmgewehre nach Mexiko - offenbar illegal. Mehrere Verantwortliche sind deshalb nun von der Staatsanwaltschaft Stuttgart angeklagt worden.
G36-Sturmgewehr von Heckler & Koch: Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz?

G36-Sturmgewehr von Heckler & Koch: Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz?

Foto: Bernd Weissbrod/ dpa

Sechs frühere Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Heckler & Koch sollen zwischen 2006 und 2009 an 16 illegalen Lieferungen von G36-Sturmgewehren und Zubehörteilen nach Mexiko beteiligt gewesen sein. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun Anklage erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.

Die Angeklagten sollen gewusst haben, dass die Waffen in mexikanische Bundesstaaten geliefert wurden, "die nicht von den deutschen Exportgenehmigungen umfasst waren", sagte Staatsanwältin Claudia Krauth.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hatte Heckler & Koch eine eingeschränkte Exportbewilligung erteilt. Wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen durften die Gewehre, die auch die deutsche Bundeswehr einsetzt, nicht in die vier mexikanischen Provinzen Chiapas, Chihuahua, Guerrero und Jalisco geliefert werden.

Heckler & Koch hat eigenen Angaben zufolge 2012 eine externe Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse seien den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt worden. Man erwarte, "dass die Sach- und Rechtslage durch ein unabhängiges Gericht nun abschließend geklärt wird", hieß es in einer Stellungnahme.

Oppositionspolitiker forderten die Bundesregierung auf, alle Waffenexporte von Heckler & Koch sofort zu stoppen. "Und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müssen endlich auch auf Beamte in den Ministerien und Behörden ausgeweitet werden, die in die fragwürdigen Exporte verstrickt waren", sagte der Rüstungsexperte der Linken-Bundestagsfraktion, Jan van Aken.

Die Anklage richtet sich gegen einen vormals für das Unternehmen in Mexiko tätigen Verkaufsrepräsentanten, gegen eine Vertriebsmitarbeiterin, zwei ehemalige Vertriebsleiter sowie gegen zwei ehemalige Geschäftsführer. Gegen weitere 17 Personen wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Fall liegt nun beim Landgericht Stuttgart, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet.

syd/dpa/Reuters
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