Nach Hafturlaub
Iranische Menschenrechtlerin Sotudeh muss offenbar ins Gefängnis zurück
Nach 50 Tagen Hungerstreik war die Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotudeh so angeschlagen, dass sie Hafturlaub erhielt. Der soll nun nach nur knapp vier Wochen wieder vorbei sein, wie ihr Mann mitteilt.
Die iranische Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotudeh (Archivbild von 2010)
Foto: Str/ dpa
Nasrin Sotudeh gilt als eine der renommiertesten Menschenrechtsaktivistinnen Irans, engagiert sich für Frauenrechte und gegen die Todesstrafe im Land. Nun muss die Trägerin des Alternativen Nobelpreises nach einem knappen Monat Hafturlaub offenbar ins berüchtigte Gefängnis Gharchak südlich der Hauptstadt Teheran zurück. Das geht aus einer Erklärung auf der Facebook-Seite ihres Ehemannes Resa Chandan hervor. Die iranische Justiz äußerte sich zu dem Thema zunächst nicht.
Die 57-Jährige durfte im November nach über zwei Jahren erstmals in den Hafturlaub. Laut Chandan war der Gesundheitszustand seiner Frau in den vergangenen Monaten besorgniserregend, besonders nach ihrem fast 50-tägigen Hungerstreik.
Mit dem Hungerstreik wollte die Anwältin und Frauenrechtlerin gegen die Haftbedingungen politischer Gefangener während der Corona-Pandemie protestieren. Unter anderem leidet die 57-Jährige an einer Herzschwäche, wegen der sie im September fünf Tage in einem Krankenhaus in Teheran behandelt werden musste. Den Anweisungen der Ärzte, den Hafturlaub zu verlängern, sei die Justiz nicht gefolgt, schrieb ihr Mann auf Twitter.
In der Erklärung auf Facebook schildert Sotudeh, dass sie während des Hafturlaubs ihre beiden Kinder wegen ihres positiven Corona-Tests nicht habe in die Arme nehmen können. Kurz nach Beginn des Hafturlaubs im vergangenen Monat wurde Sotudeh positiv auf das Coronavirus getestet. Angesteckt hatte sie sich im Gefängnis Gharchak südlich der Hauptstadt Teheran, wo laut ihrem Ehemann die hygienischen Zustände besonders katastrophal sein sollen.
Sotudeh wird »staatsfeindliche Propaganda« vorgeworfen. Sie wurde 2018 von einem Revolutionsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 33 Jahren und sechs Monaten sowie zu 148 Peitschenhieben verurteilt. Von der Haft muss sie mindestens zwölf Jahre absitzen. Sotudeh hatte vor Gericht alle Vorwürfe zurückgewiesen.