Italien Berlusconi präsentiert kurz vor Prozess Justizreform

Italiens Premier Berlusconi: Will Rechte von Richtern einschränken
Foto: JOHN MACDOUGALL/ AFPRom - Die italienische Regierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf für eine weitreichende Reform des Justizsystems beschlossen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft gegen einmal ergangene Freisprüche künftig keine Berufung mehr einlegen kann. Zudem sollen Richter wegen Fehlurteilen verklagt werden können.
Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi erklärte, er gehe davon aus, dass das Parlament dem Gesetz zustimmen werde. Kritiker werfen Berlusconi vor, sich mit der Initiative dem Zugriff der Justiz entziehen zu wollen. Es bestehe kein Zusammenhang mit dem anstehenden Prozess gegen ihn in der Sexaffäre um die damals minderjährige Marokkanerin namens Ruby, sagte Berlusconi nach der Kabinettssitzung.
Im kommenden Monat beginnt der Prozess gegen den Ministerpräsidenten wegen seiner mutmaßlichen Beziehung zu der Prostituierten. Zudem muss sich Berlusconi wegen Korruptions- und Steuerbetrugsvorwürfen vor Gericht verantworten. Der Regierungschef hat alle Anschuldigungen als falsch zurückgewiesen. Berlusconi wirft Richtern und Staatsanwälten politisch motivierte Ermittlungen gegen ihn vor.
"Gewaltenteilung untergraben"
Der 16-Punkte-Plan der Justizreform sieht unter anderem vor, dass Richter künftig finanziell für Fehlurteile aufkommen müssen und die Ermittlungsbefugnisse von Staatsanwälten begrenzt werden. "Mit diesem Damoklesschwert über dem Kopf überlegen sich die Staatsanwälte zwei Mal, ob sie Ermittlungen gegen mich einleiten", sagte Berlusconi laut einem Bericht der Zeitung "La Repubblica". Die italienische Richtervereinigung kritisierte den Plan als "Reform gegen die Richter, die die Autonomie und Unabhängigkeit der Richterschaft untergräbt und die Gewaltenteilung deutlich beeinträchtigt".
Experten sehen in der Reform einen erbitterten Kampf zwischen Berlusconi und italienischen Anklägern. Die linke Opposition wirft Berlusconi vor, Gesetze zu schaffen, um selbst vor Strafverfolgung geschützt zu sein. Die Reform muss von einer Zweidrittelmehrheit in beiden Parlamentskammern oder per Volksentscheid beschlossen werden. Experten halten es angesichts der knappen Mehrheit der Regierung im Unterhaus allerdings für unwahrscheinlich, dass die Reform in nächster Zeit zustande kommt.