Der Misstrauensantrag gegen die neue EU-Kommission um Jean-Claude Juncker ist gescheitert. Bei der Abstimmung im Europaparlament votierten nur 101 der 751 Abgeordneten für den Vorstoß von EU-Skeptikern und Populisten.
Straßburg - Die Rechtspopulisten im Europaparlament sind mit ihrem Misstrauensantrag gegen die neue EU-Kommission um Jean-Claude Juncker gescheitert. Bei der Abstimmung votierten am Donnerstag lediglich 101 Abgeordnete für den Vorstoß aus dem EU-kritischen Lager. 461 lehnten ihn ab, 88 enthielten sich.
Hintergrund des Misstrauensantrags waren Enthüllungen über möglicherweise gegen EU-Recht verstoßende Steuervorteile für international tätige Großkonzerne in Luxemburg. Juncker war in dem Land fast 19 Jahre lang Regierungschef, bevor er Kommissionschef wurde. Kritiker werfen dem 59-Jährigen deswegen "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" von Unternehmen vor.
Auch die AfD stimmte gegen Juncker
Für den Antrag der EU-Skeptiker um Nigel Farage von der britischen Ukip-Partei und Marine Le Pen von der französischen Front National stimmten unter anderem Abgeordnete der Alternative für Deutschland. Sie begründeten dies mit Junckers Weigerung, politische Verantwortung für "die von seiner Regierung betriebene" Steuerpraxis zu übernehmen.
Juncker ist seit dem 1. November Chef der EU-Kommission, die unter anderem für alle Mitgliedstaaten verbindliche Gesetze vorschlägt. In der Parlamentsdebatte zum Misstrauensantrag hatte er gesagt, er habe die diskutierten Steuermodelle nicht zu verantworten. Mit der EU-Kommission arbeite er bereits an Gesetzesvorschlägen, um den Missbrauch von Steuerabsprachen für Konzerne zu verhindern.
Es war der erste Misstrauensantrag im EU-Parlament seit mehr als neun Jahren. Auch im Juni 2005 hatten EU-Skeptiker um Farage versucht, die damalige Kommission unter dem Portugiesen José Manuel Barroso zu Fall zu bringen. Anlass war die Einladung Barrosos zu einer Kreuzfahrt auf der Jacht eines griechischen Reeders. Farage und seine Mitstreiter sahen einen möglichen Interessenkonflikt, weil die Kommission zugunsten einer Beihilfe für die fragliche Reederei entschieden hatte.