Unterhauspräsident Bercow ruft Parlament für Mittwoch zusammen

Großbritanniens Supreme Court hat die von Premier Boris Johnson verordnete Zwangspause des Parlaments für unzulässig erklärt. Unterhaussprecher John Bercow reagiert prompt.
Parlamentssprecher Bercow: "unverzüglich zusammentreten"

Parlamentssprecher Bercow: "unverzüglich zusammentreten"

Foto: Tolga AKMEN / AFP

Das britische Parlament wird am Mittwoch wieder zusammentreten. Das teilte der Präsident des Unterhauses, John Bercow, in London mit. Kurz zuvor hatte der britische Supreme Court die von Premierminister Boris Johnson auferlegte fünfwöchige Zwangspause des Parlaments für rechtswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das oberste britische Gericht entschied, dass die Zwangspause die Abgeordneten in "extremer" Weise an der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Auftrags hindere, wie die Vorsitzende Richterin Lady Brenda Hale bei der Urteilsverkündung ausführte. Das Parlament habe aber ein Recht darauf, in der Zeit vor einem wichtigen Ereignis wie dem geplanten EU-Austritt am 31. Oktober eine Stimme zu haben.

Die von Johnson bei Queen Elizabeth II. erwirkte Anordnung zur Parlamentsschließung gleiche einem "weißen Blatt Papier", so Hale. "Das Parlament ist nicht suspendiert. Das ist das einstimmige Urteil aller elf Richter."

Im Video: Supreme Court erklärt Zwangspause für unzulässig

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Es sei nun am Parlament und besonders am Präsidenten der beiden Kammern, zu entscheiden, was als nächstes geschehe. Sollte es keine Regeln geben, die dagegen sprechen, könnten unmittelbar Schritte eingeleitet werden, um "so bald wie möglich" wieder zu tagen.

Unterhauspräsident Bercow begrüßte das Urteil: "Als Verkörperung unserer parlamentarischen Demokratie muss das Unterhaus unverzüglich zusammentreten."

Es handelt sich laut Hale um einen einmaligen Fall, den es unter diesen Umständen noch nie gegeben habe und "den es wahrscheinlich auch nie wieder geben wird".

Großbritannien hat, anders als Deutschland, keine in einem einzelnen Dokument niedergelegte Verfassung. Sie besteht stattdessen aus einer ganzen Reihe von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Konventionen. Die Verfassung entwickelt sich durch Gesetzgebung oder neue Interpretationen bestehender Regeln ständig weiter und wird neuen Verhältnissen angepasst.

Manchmal ist daher auch von einer politischen Verfassung die Rede. Trotzdem widersprachen die Richter der Auffassung der Regierung, die Justiz sei im vorliegenden Fall nicht zuständig.

asa/dpa
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