Verurteilter Islamist NRW schiebt IS-Unterstützer nach Tunesien ab

Er galt als akutes Sicherheitsrisiko: Nordrhein-Westfalen hat einen Unterstützer der IS-Terrororganisation direkt aus der Haft nach Tunesien abgeschoben.
Flughafen Frankfurt (Symbolbild)

Flughafen Frankfurt (Symbolbild)

Foto: Boris Roessler/ dpa

Für einen Menschen, der gegen seinen Willen abgeschoben wird, wirkt Kamel Ben Yahia S. ziemlich entspannt. Es ist gegen 22.30 Uhr am Freitagabend auf dem Frankfurt Flughafen, da drängen drei Bundespolizisten in Zivil den kräftigen Mann mit dem kahlrasierten Kopf und dem schwarzen Bart die Gangway hoch zum Hintereingang eines A320 der Lufthansa.

S. wehrt sich nicht. Langsam geht er in einem beigen Polo-Hemd und Jogginghose die Treppe hoch. Seine Hände sind gefesselt, doch er geht aufrecht. Dann setzt er sich zwischen die beiden Beamten in der Reihe 38 am Ende des Flugzeugs. Kurz vor dem Start von LH 1326 nehmen die Polizisten ihm die Handfesseln ab, weichen aber nicht von seiner Seite.

Es sind die letzten Momente des 42-jährigen Tunesiers in Deutschland. Direkt aus der JVA Dortmund hat ihn die Bundespolizei für eine Abschiebung zum Flughafen gebracht. Ab jetzt gilt für ihn eine Einreisesperre für Deutschland. Geht es nach der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, soll S. nie wieder zurückkommen nach Aachen, wo er lange lebte.

Für die Behörden ist S. nicht weniger als ein akutes Sicherheitsrisiko. Seit 2014 saß der Tunesier wegen direkter Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) in Haft. Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sammelte er in Deutschland Geld für die Terroristen, rekrutierte junge Männer, die später mit seiner Hilfe als Kämpfer nach Syrien aufbrachen und nie zurückkehrten.

S. war dabei kein kleines Licht oder Mitläufer. Über einen Goldhändler im türkischen Antalya schleuste er Tausende Euro gen Syrien. In abgehörten Telefonaten schwärmte der türkische IS-Mittelsmann von seiner Effizienz, deswegen sei er von der IS-Führung zum Statthalter für den Raum Aachen ernannt worden. Wörtlich war in dem Gespräch vom "Gouverneur" die Rede, wenn es um S. ging.

Nicht nur deswegen gilt S. bis heute als gewaltbereiter Gefährder, der auch selbst jederzeit in Deutschland zuschlagen könnte. Die Behörden in NRW waren seit Monaten alarmiert. Da S. nach Zweidrittel seiner fünfeinhalbjährigen Haftzeit dieser Tage hätte freikommen können, arbeitete man intensiv an seiner Abschiebung zurück nach Tunesien.

Seit 2013 ausreisepflichtig

Für die Sicherheitsbehörden ist S. ein klassischer Fall eines Asylbetrügers, der sich dann zum Terrorrisiko entwickelte. Vor gut 20 Jahren kam er mit gefälschten libyschen Papieren nach Deutschland, sein Asylantrag wurde aber abgelehnt. 2002 wurde sein erstes Kind geboren, S. erhielt eine Duldung. Als er 2011 eine Deutsche heiratete, bekam er sogar ein Bleiberecht.

Doch obwohl S. seit 2013 ausreisepflichtig war, fand er immer wieder Wege, um in Deutschland zu bleiben. Genau in dieser Zeit war er regelmäßig in einem Internetcafé zu Gast, baute seine Kontakte zur IS-Terrororganisation aus und rekrutierte gemeinsam mit einigen Komplizen Kämpfer für den Terror in Syrien. Integriert, so jedenfalls die Einschätzung aus den Gerichtsakten, hat er sich nie in Deutschland.

Gegen die drohende Abschiebung hat sich S. bis zum Ende gewehrt. Mit mehreren Eilanträgen versuchten seine Anwälte, den Flug nach Tunesien noch abzuwenden. Sie argumentierten, S. habe sich während der Haft deradikalisiert und vom IS abgewandt. Zudem sei er wegen seiner Frau und den zwei Töchtern hier mehr verwurzelt als in seiner Heimat.

In NRW sorgte der Fall für erheblichen politischen Wirbel. Ähnlich wie bei dem Tunesier Sami A., der vor einigen Wochen rechtswidrig abgeschoben worden war, berichtete der Boulevard groß über die anstehende Freilassung, unterstellte den Behörden, zu lasch mit dem gefährlichen Islamisten umzugehen. Zudem habe S. zu Unrecht über Jahre Sozialleistungen bezogen.

Eindeutiges Urteil

In den zuständigen NRW-Ministerien war das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen Ende Juli eine Erleichterung. Klipp und klar stellte die 8. Kammer fest, dass S. abgeschoben werden könne, da er niemals einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland hatte. Zudem sah es die Kammer als sehr wahrscheinlich an, dass er nach einer Entlassung erneut den IS unterstützen würde.

Nach der Aufregung über den Fall Sami A. aber war ein anderer Satz für die Innenbehörden extrem wichtig. So sei im Fall von S. nicht zu prüfen, "ob dem Antragsteller in Tunesien eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohe", da es eine rechtskräftige Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Abschiebung gebe.

Was nun mit S. passiert, war Freitagnacht nicht ganz klar. Direkt am Flugzeug in Tunesien holten bewaffnete Polizisten in Zivil den Abgeschobenen ab, kontrollierten seine vorläufigen Reisedokumente und brachten ihn weg. Fragen durfte der Abgeschobene nicht beantworten, vielmehr setzten die Polizisten den SPIEGEL-Reporter kurzzeitig fest und wollten wissen, warum ein Journalist sich für den Fall interessiert.

Nach einer Viertelstunde, in denen die Polizisten hektisch herumtelefonierten, löste sich die Situation. Statt einem Interview ging es direkt zum Transitschalter, man solle lieber den nächsten Flug zurück nach Frankfurt nehmen. Kamel S., auf der Passagierliste mit dem sachlichen Code "DEPA" für "deported person" markiert, war da schon in den Büros der tunesischen Behörden verschwunden.

Zur Verabschiedung sagte der tunesische Polizist: "Do not worry, he is our problem now."

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