"Combat 18" und "Blood & Honour" Kanada setzt rechtsextreme Gruppen auf Terrorliste

Die Neonazigruppe "Blood & Honour" ist in Deutschland verboten. Laut Innenminister Seehofer soll auch "Combat 18" folgen. In Kanada stehen beide nun auf der Terrorliste - als erste rechtsextreme Gruppen.

Kanada hat erstmals zwei rechtsextreme Organisationen auf seine Terrorliste gesetzt. Die kanadischen Sicherheitsbehörden veröffentlichten am Mittwoch eine aktualisierte Version der Liste, in der nun auch die Neonazigruppe "Blood & Honour" ("Blut und Ehre") und ihr bewaffneter Arm "Combat 18" ("Kampf 18") aufgeführt werden. Die Behörden verwiesen unter anderem auf von Mitgliedern von "Blood & Honour" verübte Angriffe in Nordamerika und Europa.

In Deutschland ist "Blood & Honour" bereits seit dem Jahr 2000 verboten. Es ist das Netzwerk, das auch dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) half. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte am Mittwoch angekündigt, auch "Combat 18" in Deutschland verbieten zu wollen.

Auf der kanadischen Liste von Terrororganisationen werden rund 60 Gruppen aus aller Welt aufgeführt. Bei den meisten handelt es sich um dschihadistische Gruppen.

Mordverdächtiger im Fall Lübcke pflegte einst Kontakt zu "Combat 18"-Mitgliedern

Im vergangene Woche veröffentlichten Jahresbericht des kanadischen Geheimdienstes CSIS wird auf die Gefährlichkeit der rechtsextremen Szene hingewiesen. Seit 2014 seien mehrere gewalttätige Angriffe durch Täter verübt worden, die vom Rechtsextremismus beeinflusst seien, heißt es in dem Bericht.

In Deutschland wird derzeit stark über rechtsextreme Gewalt debattiert. Die Diskussion geht zurück auf den Mord am Kasseler Regierungschef Walter Lübcke (CDU). Hauptverdächtiger ist der Rechtsextremist Stephan Ernst. Er sitzt in Untersuchungshaft und hat die Tat mittlerweile gestanden. Auch zu Neonazis aus der Gruppe "Combat 18" pflegte Ernst in der Vergangenheit Kontakt.

Rechtsextreme Gruppen in Hessen

Die Untersuchungen sollen allerdings noch weitergehen. Das sagten sowohl Generalbundesanwalt Peter Frank als auch Innenminister Seehofer. Ernst habe zwar angegeben, die Tat allein geplant und durchgeführt zu haben. Trotzdem gehe es laut den Behörden nun darum, herauszufinden, ob es nicht doch Mitwisser oder Mittäter gegeben habe. Außerdem soll geklärt werden, ob Ernst Mitglied einer rechtsterroristischen Vereinigung ist.

aev/AFP
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