Kenia Verfassungsgericht bestätigt Wiederwahl von Kenyatta

Kenias Verfassungsgericht hat die chaotische Präsidentschaftswahl von Ende Oktober für gültig erklärt. Nun ist der Weg frei für Amtsinhaber Kenyatta.
Verfassungsgericht in Kenia

Verfassungsgericht in Kenia

Foto: YASUYOSHI CHIBA/ AFP

Kenias Verfassungsgericht hat die Wiederwahl von Uhuru Kenyatta zum Präsidenten bestätigt.

Das Gericht wies am Montag zwei Eingaben gegen das Wahlergebnis als "unbegründet" zurück, wie der Vorsitzende Richter David Maraga sagte. Die Entscheidung fiel demnach einstimmig. Damit kann Amtsinhaber Kenyatta in wenigen Tagen als Präsident vereidigt werden.

Bei dem Urnengang am 26. Oktober lag die Wahlbeteiligung bei unter 40 Prozent, in mehreren Regionen konnte wegen Oppositionsboykott und Polizeigewalt aber gar nicht gewählt werden. Aus dieser chaotischen Wahl war Kenyatta mit mehr als 98 Prozent der Stimmen als Sieger hervorgegangen. Für Raila Odinga, den 72-jährigen Herausforderer, wurden weniger als ein Prozent der Stimmen abgegeben.

Die Wahl war eine Wiederholung der Abstimmung vom 8. August. Auch damals hatte Kenyatta nach offiziellem Ergebnis gewonnen, allerdings mit rund 54 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die Beteiligung hatte bei der ersten Wahl bei gut 80 Prozent gelegen.

Wegen Beschwerden der Opposition über Wahlbetrug hatte das Verfassungsgericht die erste Wahl untersucht, Unregelmäßigkeiten festgestellt und daraufhin eine Wiederholung angeordnet. Das Gericht fand aber keine Belege für vorsätzlichen Betrug.

Präsident Kenyatta hatte nach der Annullierung der Wahl vor Anhängern dem Gericht gedroht. Zu einem Termin, bei dem eine Verschiebung der Wiederholungswahl gefordert wurde, erschienen die Verfassungsrichter nicht. Mehrere von ihnen gaben an, sie hätten Todesdrohungen erhalten.

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Nun wird befürchtet, dass sich die Fronten zwischen den politischen Lagern weiter verhärten. Bislang gab es bei Protesten rund um die zwei Wahltermine mehr als 100 Tote. Auch bei Oppositionsprotesten am Wochenende in Nairobi waren mehrere Menschen ums Leben gekommen. Nach Polizeiangaben wurden fünf Menschen mit Steinen erschlagen. Agenturjournalisten berichteten hingegen, mehrere Opfer hätten zahlreiche Schusswunden aufgewiesen. Kenias Polizeibehörden, berüchtigt für ihre oftmals exzessive Gewaltanwendung, erklärten, keine scharfen Waffen eingesetzt zu haben.

Nach der Wahl von 2007 hatte die Opposition ebenfalls Wahlbetrug reklamiert. Bei anschließenden Protesten und ethnisch motivierter Gewalt kamen mindesten 1200 Menschen ums Leben, Hundertausende wurden vertrieben. Mit Mühe und internationaler Vermittlung gelang die Bildung einer Einheitsregierung.

Die Opposition rief einerseits zur Ruhe auf. Andererseits war die Rhetorik gegenüber der Kenyatta-Regierung weiter unversöhnlich. "Wir haben auch vor dem Urteil erklärt, dass wir die Regierung für illegitim ansehen und sie nicht anerkennen. Das hat sich durch den Richterspruch nicht geändert", sagte Oppositionsführer Odinga. Um Gewalt zu verhindern, brauche es nun eine internationale Vermittlung.

cht/AFP/dpa
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