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Mord an Kim Jong Nam: Nervengas als Beweismittel

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Mordfall Kim Jong Nam Spuren von Nervengift auf T-Shirt einer Angeklagten entdeckt

Im Fall um den getöteten Halbbruder des nordkoreanischen Diktators hat ein Gutachter Spuren von Nervengift am T-Shirt einer der beiden Angeklagten gefunden. Ihnen droht die Todesstrafe.

Im Prozess um den Giftmord an Kim Jong Nam hat ein Gutachter eine der beiden Angeklagten stark belastet. Er habe auf dem ärmellosen T-Shirt, das die verdächtige 29 Jahre alte Indonesierin Siti Aishah bei ihrer Festnahme trug, Spuren des Nervengifts VX gefunden, sagte Chemiker Raja Subramaniam vor Gericht. Das berichtete die malaysische Zeitung "Astro Awani".

Kim Jong Nam war der Halbbruder von Nordkoreas Staatschef Kim Jong Un und der älteste Sohn des langjährigen Machthabers Kim Jong Il aus einer früheren Ehe.

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Den beiden Frauen - Aishah und der 25 Jahre alten Vietnamesin Doan Thi Huong - wird vorgeworfen, Kim Jong Nam Mitte Februar auf dem Flughafen von Kuala Lumpur mit dem Nervengift VX ermordet zu haben. Ermittler hatten das Gift, das von den Vereinten Nationen als Massenvernichtungsmittel eingestuft wurde, an der Leiche Kims gefunden. (Lesen Sie hier, wie das Gift funktioniert).

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Den beiden mutmaßlichen Haupttäterinnen droht die Todesstrafe. Sie stehen seit Montag vor Gericht. Beide plädierten auf nicht schuldig. Sie gaben bislang immer an, von Fremden angeheuert worden zu sein. Angeblich dachten sie, sie müssten ihrem Opfer für eine Art "Versteckte Kamera" eine ungefährliche Substanz in Gesicht drücken. Vermutet wird, dass der Anschlag auf das Konto des nordkoreanischen Geheimdienstes geht.

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Dutzende Dokumente, Aufnahmen von Überwachungskameras und die Aussagen von mehr als 30 Zeugen sollen im Laufe des Prozesses ausgewertet werden. Dieser findet in Shah Alam, außerhalb der malaysischen Hauptstadt, statt.

Laut einem Verteidiger der beiden Angeklagten, Gooi Soon Seng, werden der Verteidigung wichtige Informationen vorenthalten. Deshalb warf er den malaysischen Behörden vor, dass der Prozess nicht fair geführt werde.

aev/dpa
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