Europaparlament Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen

Es bleibt dabei: Die französische Politikerin Marine Le Pen muss einen Teil von erhaltenen EU-Mitteln erstatten. Das entschied ein Gericht und bestätigte damit den Beschluss des Europäischen Parlaments.
Marine Le Pen

Marine Le Pen

Foto: Gonzalo Fuentes/ REUTERS

Frankreichs rechtspopulistische Politikerin Marine Le Pen muss 300.000 Euro an das Europäische Parlament zurückzahlen. Das hat ein EU-Gericht entschieden und wies in einem Urteil die Klage von Le Pen gegen einen Rückforderungsbeschluss des EU-Parlaments zurück.

In dem Prozess ging es um den Vorwurf, dass Le Pen zwischen 2009 und 2017 Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten bezahlt habe, obwohl sie Parteiaufgaben übernahmen. Das käme einer Veruntreuung von EU-Mitteln gleich. Das Parlament fordert darum mehr als 300.000 Euro von Le Pen zurück. Die Politikerin hatte daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde gegen den gegen sie ergangenen Beschluss des EU-Parlaments eingelegt.

Die frühere Europaabgeordnete habe nicht nachweisen können, dass die Tätigkeit einer Mitarbeiterin tatsächlich an das Abgeordnetenmandat geknüpft gewesen sei, erklärte das Gericht nun. Die Frau soll als parlamentarische Assistentin bezahlt worden sein, obwohl sie nach Erkenntnissen der EU-Antibetrugsbehörde vorwiegend für die Partei Le Pens tätig war.

Le Pen kann gegen diese Entscheidung in erster Instanz noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Die 49-Jährige steht dem Front National (FN) seit 2011 vor. Sie übernahm den Vorsitz damals von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen, der den FN 1972 als rechtsextreme Partei gegründet hatte. Sie verordnete dem FN einen Kurs der "Entdämonisierung". Deshalb ließ sie ihren Vater 2015 aus der Partei ausschließen. Seit einiger Zeit setzt sich Le Pen dafür ein, den französischen Front National umzubenennen.

Video: Wie tickt Marine Le Pen?

dbate.de
mho/Reuters/AFP
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